es gab ja schon öffter die fälle, in denen eine auktion vom VK vorzeitig beendet wurde.
der zu diesem zeitpunkt höchstbietende hatte dann einen abspruch auf diesen artikel zum höchstpreis beim beenden der auktion.
soweit, so gut.
wenn jetzt aber eine auktion von ebay beendet wird, weil beispielsweise eine internetadresse im auktionstext angegeben war (ist ja laut ebabedingungen nicht erlaubt)wie siet es dann mit dem anspruch des zu diesem zeitpunkt höchstbietenden aus ??
von ebay beendete auktion
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Das ist wirklich eine gute frage, die ich nun nicht mit Belegen beantworten kann. Aber vom Gefühl her würde ich sagen, daß es zu keinem gültigen kaufvertrag kommt, da von dritter seite in die Auktion eingegriffen wird. dafür den VK betraffen zu wollen, wäre ein eigentümliches rechtsempfinden.
ist ja auch eine rein hypotetische frage.
aber dem höchstbieter könnte (müsste) ja eigentlich egal sein, warum die auktion vorzeitig beendet wurde, sofern das nicht aufgrund irgendeiner illegalität passiert ist.
in meinem beispiel geht es ja nur um den verstoss gegen eine seltsame ebay bedingung. aber das nennen einer homepage ist ja ansich nichts illegales.
ebay wird sagen, verstoss gegen unsere bedingungen, daher gelöscht.
der vk wird sagen, kann ich ja nix für, wenn ebay meine auktion löscht. obwohl, er hätte ja die ebay bedingungen beachten können.
der höchstbieter wird sagen, mir wurscht. das war ein rechtsverbindliches angebot, ich war höchstbieter und die auktion wurde beendet. von wem oder warum die auktion beendet wurde interessiert mich nicht. ich will den artikel zu letzten hochstgebot.
hätte er wohlmöglich dann einen anspruch gegenüber ebay ?
-- Editiert von catwelatze am 23.03.2006 14:15:16
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Ich stelle mir gerade einen dieser tausenden fälle vor, wo ebay unberechtigt löscht. gibt es wirklich recht häufig, wenn die aushilfsstunden tabula rasa machen, weil im auktionstext eine wort vorkommt, daß auf einer schwarzen liste vorkommt. in einem solchen fall hätte der vk nicht einmal gegen die agbs verstoßen.
mir fällt es schwer zu glauben, daß das gesetzt in einem solchen fall den vk bestraft. vielleicht müßte tasächlcih sogar ebay belangt werden. ich muß zugeben, daß ich in dieser frage sehr unsicher bin.
evtl. eröffnet sich da ja eine gigantische einnahmequelle.
immer auf auktionen bieten, die mit ziemlicher sicherheit gelöscht werden und dann von ebay kohle kassieren
-- Editiert von catwelatze am 23.03.2006 15:17:24
Hm, wenn ich mir das so durchlese werden einige meiner Auktionen wohl bald beendet. Ich habe als Firmennamen ein www. davor und auf meinen Fotos ist auch die Webadresse zu erkennen. Unter Einstellungen kann man ja die gewerbliche Identiät mit AGB, Impressum und Widerrufsrecht eingeben und in jeder Auktion anzeigen lassen. Da steht in meinen neusten Auktionen unter jeder Artikelbeschreibung mein Firmenname. Muß ich jetzt damit rechnen das Ebay mir alle rauskickt?
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