von mir gesperrter Käufer kauft unter neuem Accoun

17. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
campina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
von mir gesperrter Käufer kauft unter neuem Accoun

ein von mir wegen negativen Erfahrungen gesperrter Käufer hat unter neuem ebay-Namen gekauft.

Was kann ich tun?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Meiner Meinung nach könntest du einen Kaufvertrag hierzu anfechten.

Durch die Sperrung des Mitglieds für deine Angebote hast du erklärt, dass du mit dem ich nenne ihn "Max Mustermann" künftig keine Geschäfte mehr machen möchtest.

Daher kannst du dich auch darauf berufen, wenn Hr. Mustermann nun über einen zweiten Account versucht, bei deinen Angeboten mitzubieten.

Vergleiche das gerne mit dem Spielcasino:
Wenn jemand wegen "Karten zählen" beim Blackjack im Kasino Hausverbot hat, kann er sich bei einem erneuten Besuch, bei dem er eine Perrücke und Brille trägt, nicht darauf berufen, dass er nun anders aussehe und nun einen Anspruch auf den Gewinn hat.

Hausverbot bleibt Hausverbot, auch im virtuellen Geschäft wie bei eBay meine ich.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

-- Editiert am 17.09.2010 09:59

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#2
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Wenn jemand wegen "Karten zählen" beim Blackjack im Kasino Hausverbot hat, kann er sich bei einem erneuten Besuch, bei dem er eine Perrücke und Brille trägt, nicht darauf berufen, dass er nun anders aussehe und nun einen Anspruch auf den Gewinn hat.


Da bin ich mir nicht sicher; führt ein Umgehen des Hausverbotes wirklich zu einer Unwirksamkeit eines Vertrages, der durch diese Täuschung eingegangen wurde?
Das würde ja umgekehrt bedeuten, wenn ich trotz Hausverbot erfolgreich bei MediaMarkt einen PC kaufe, könnte ich den nach 1 Jahr noch zurückgeben, weil der Vertrag gar nicht wirksam sei?

quote:
Durch die Sperrung des Mitglieds für deine Angebote hast du erklärt, dass du mit dem ich nenne ihn "Max Mustermann" künftig keine Geschäfte mehr machen möchtest.


Das Problem ist, daß er den Zugang einer solchen Erklärung beweisen müßte. Eine Erklärung gegenüber dem eBay-System "von batman76 keine Gebote annehmen" ist dem Accountinhaber ja nicht zwingend zugegangen. Auf einen geheimen Vorbehalt ("ich will mit der Person, die hinter dem Account batman76 steht, keine Verträge schließen") käme es aber nicht an.

-- Editiert am 17.09.2010 12:00

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#3
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Da bin ich mir nicht sicher; führt ein Umgehen des Hausverbotes wirklich zu einer Unwirksamkeit eines Vertrages, der durch diese Täuschung eingegangen wurde?

Im Kasino ist war es so, da gab es mal einen Fall von ein paar Spielern des MIT, die hier etwas unrühmlich aufgefallen sind..

quote:
Das würde ja umgekehrt bedeuten, wenn ich trotz Hausverbot erfolgreich bei MediaMarkt einen PC kaufe, könnte ich den nach 1 Jahr noch zurückgeben, weil der Vertrag gar nicht wirksam sei?
Wie würdest du den fall sehen, wenn ein Ladendieb, der hausverbot hat, im MM einkauft? Es wurde ja endgültig erklärt, dass mit dieser Person keine Geschäfte gemacht werden. Wenn er bewusst jemanden täuscht, wäre es ja der Hammer, wenn dessen Vertrag gültig wäre. Kann irgendwie nicht sein.

quote:
Das Problem ist, daß er den Zugang einer solchen Erklärung beweisen müßte.

Normalerweise wird doch dem listigen Käufer angezeigt, dass er für Angebote des VK gesperrt ist bzw. nicht daran teilnehmen kann. Ich finde dies ist ein deutlicher hinweis. Wenn er sich jetzt hinsetzt und einen neuen account nimmt und wieder mitbietet, dann ist ihm das doch bewusst meine ich.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#4
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Kann irgendwie nicht sein.


Die Frage ist ja, könnte sich auch der *K* darauf berufen, der Vertrag sei ja gar nicht wirksam? ;)

quote:
Normalerweise wird doch dem listigen Käufer angezeigt, dass er für Angebote des VK gesperrt ist bzw. nicht daran teilnehmen kann.


Kann man denn beweisen, daß er den Hinweis gesehen hat? Allein die Tatsache, daß er mit einem anderen Account geboten hat, ist vielleicht ein Indiz ("das muß ja deswegen gewesen sein, weil er gesehen hat, daß er gesperrt ist"), aber einen Prozeß wird man darauf allein nicht gewinnen.

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Vielleicht hilft ja das:

Laut ebay-GS wird ein gesperrter K automatisch darauf hingewiesen, daß er bei VK keine Gebote mehr abgeben darf, egal mit welchem nick:

GS

Tut er es trotzdem kann er von ebay ausgeschlossen werden:
GS 2

s. dort unter Beispiele.

Heisst hier: K bei ebay melden um die wohl beabsichtigte rote Bewertung zu kontern und die Auktion gegenüber K wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn möglich Auktion einvernehmlich abbrechen. Geld, wenn bezahlt zurücküberweisen. Wenn Gebühren angefallen sind einbehalten, bzw. zurückfordern.

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#6
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Laut ebay-GS wird ein gesperrter K automatisch darauf hingewiesen


Die Formulierung ist nicht ganz klar; es käme darauf an, ob der Hinweis generell (per Email?) erteilt wird oder erst dann, wenn man auf ein entsprechendes Angebot geht.

quote:
Tut er es trotzdem kann er von ebay ausgeschlossen werden:


Das ist aber für die Wirksamkeit des Kaufvertrages ohne Belang.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Ich habe die GS so verstanden, daß ein K per ebay-Mail darauf hingewiesen wird, daß er generell gesperrt wird, unabhängig von einer konkreten Auktion (?).

Klar, ebay hat nichts mit BGB-Recht zu tun, aber für die Abwehr der Rachebewertung ist der AGB-Verstoß des K wichtig. Die Rote wird dann (hoffentlich) gelöscht.

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#8
 Von 
campina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe dem Mitglied sowohl per mail mitgeteilt, dass es gesperrt ist und das Mitglied merkt bei Gebotsabgabe, dass es gesperrt ist. Das wird angezeigt.

Es ist also Betrug hoch 3.

Hab nen Brief an ebay per Post geschickt.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Ja, gut.

Melde den K aber auf jeden Fall auch noch über das ebay-System, die haben es nicht so mit der (gelben) Post.

Dem K würde ich noch mitteilen, daß ich "die Auktion rein vorsorglich wegen arglistiger Täuschung anfechte". Bleiben Gebühren hängen? Ggf. beim K einforden oder einvernehmlich abbrechen.

P.S.: Nein, Betrug ist es nicht.

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#10
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Ich habe die GS so verstanden, daß ein K per ebay-Mail darauf hingewiesen wird, daß er generell gesperrt wird, unabhängig von einer konkreten Auktion (?).


Das wäre in jedem Fall zu klären. (Mich persönlich würde das wundern.)

quote:
ich habe dem Mitglied sowohl per mail mitgeteilt, dass es gesperrt ist


Den Zugang kannst du aber vermutlich nicht beweisen...

quote:
das Mitglied merkt bei Gebotsabgabe, dass es gesperrt ist


Daß die Gegenseite mit dem ursprünglichen Account versucht hat zu bieten, kannst du vermutlich auch nicht beweisen...

quote:
Es ist also Betrug hoch 3.


Nein, Betrug würde keinesfalls vorliegen, weil kein rechtswidriger Vermögensvorteil vorliegt. Es geht hier nur um die zivilrechtliche Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages.



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