wann beginnt wiederrufsrecht

18. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dookiestar
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 9x hilfreich)
wann beginnt wiederrufsrecht

Hallo,
ich habe eine Frage.
Wie ist es mit dem Widerrufsrecht wenn man was aus dem Internet bestellt, aber die Ware 2 mal kaputt ankommt und erst die dritte Lieferung heile ist?
Ab wann beginnt spätestens der 14-Tägige Widerrufsrecht,
Bei der ersten kaputten Lieferrung oder erst bei der heilen Lieferrung?

-- Editiert von Dookiestar am 18.06.2006 17:13:18

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Hallo.

Ich würde mal sagen, die Widerrufsfrist beginnt vom Moment der Belehrung an. Ist die Widerrufsbelehrung bereits auf dem Bestellschein erklärt, beginnt sie mit dem Erhalt der Ware.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dookiestar
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für deinen Beitrag, aber wirklich hilfreich war das nicht.
Ab wann beginnt die Widerrufsfrist SPÄTESTENS, bei der ersten kaputten Lieferrung oder erst bei der heilen Lieferrung?

-- Editiert von Dookiestar am 18.06.2006 18:00:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dookiestar
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Powerseller,
ich hatte ja keine Chance inerhalb der 14-Tagen mir den Monitor richtig live anzusehen, da die ersten ja kaputt ankamen.
Es heißt ja, der Wiederuf beginnt nach Erhalt der Ware.
Aber da die ersten Monitore Kaput ankamen, ist es für mich nicht die Ware die ich ersteigert hatte.
:(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Dann denken Sie den Gedanken mal konsequent zuende:

VK liefert statt eines Sony 12345 XY einen Sony 12346 XY (Nachfolgemodell), erfüllt also nicht wörtlich den Vertrag. Dann könnte der K das Objekt behalten und so lange widerrufen, wie er möchte, da er ja immer noch nicht die bestellte Ware hat? So geht es auch nicht. :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dookiestar
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 9x hilfreich)

Es sollte eigendlich klar sein dass es beim Monitor auf die Bildqulität ankommt, als auf (Form, Abmessung , Aussehen ect.).
Schließlich benutzte ich den Monitor nicht als Atrappe oder Deko.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dookiestar
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 9x hilfreich)

Neu sind die Monitore nicht, es sind immer Gebrauchte.
Und dass er auch die Eigenschaften haben wird wie beschrieben, ändert auch nichts an der Bildqualität. Ja er ist 50cm hoch und ja er ist 50cm breit...

Ich bin mit dem Monitor nicht zufrieden da er leicht unscharf an den Rändern ist. Leute die sich nicht auskennen, würden sagen, man ist der Monitor toll. Für mich aber nicht ausreichend.
Ein Bekannter hat gesagt er sieht das Bild wie durch eine Brille und der andere fand das Bild in Ordnung.
Ich selber hab viel recherchiert und bin der Meinung der Monior dürfte nicht so starke Konvergenzfehler haben, das zu beweisen wäre aber schwierig bei einem 5 Jahre alten Monitor.

Deswegen ist es für mich Riskant die Gewährleistung zu fordern, da der Verkäufer meinen kann dass ich zuviel erwarte und er das Bild in Ordnung hält.
Ich hätte dann bei einer Ablehnung von der Gewährleistung das Geld für den Versand rausgeschmießen und müßte dann auch wieder die Versandkosten tragen um den Monitor wieder zu mir zu schicken.

Das beste wäre für mich Wiederuf.
Was anscheinend nicht mehr geht. :(

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.131 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen