hallo zusammen,
folgender fall: ich habe ein grosses, aufblasbares schwimmbecken ersteigert, dass per ups geliefert wurde. als ich abends kam, stand das paket vor der tür. mein nachbar hatte es angenommen. schlauerweise hat der lieferer das paket (40 kg) so hingestellt, dass mein nachbar nicht gesehen hat, dass es unten schon geöffnet war. die folie des schwimmbeckens zeigt scheuerspuren. der verkäufer will die folie nicht austauschen. was kann ich tun? vom kauf zurücktreten (wer trägt dann die entstandenen portokosten?), minderung verlangen? wie sieht die rechtslage aus? ich hoffe, mir kann jemand helfen!
danke und gruss
morgana
ware kam beschädigt an, vk verweigert austausch!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Den VK benachrichtigen das möglicherweise ein Transportschaden vorliegt?
Ist der VK privat oder gewerblich?
hallo trebor,
der vk wurde von mir benachrichtigt, auch dass ein teil der lieferung fehlte, dieses hat er mir kostenlos als ersatz geschickt, zum austausch der folie meinte er, dies sei nicht möglich ?! der vk ist übrigens händler
gruss
morgana
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Hallo, ich bin kein Rechtsanwalt, aber etwas Ahnung habe ich schon. Meines Wissens gilt, wenn der VK Händler ist:
1) Er ist verpflichtet, dir einwandfreie Ware zu liefern. Erst dann hat er seine Vertragspflicht erfüllt. Dies ist hier der nicht Fall: er hat sie nicht erfüllt, denn die Ware ist nicht einwandfrei. Er muss dir dann das Geld zurückzahlen.
2) Du kannst generell einen Kaufvertrag binnen 2 Wochen widerrufen. Auch dann, wenn die Ware 100% in Ordnung ist. Du kannst die Ware zurückschicken, er muss dir den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
3) Generell hat er Gewährleistungspflicht und muss Garantie übernehmen. Jeder Artikel musste nach BGB mindestens 6 Monate halten, jetzt sogar noch länger, ich glaube 1 oder 2 Jahre. Du hast also theoretisch sogar noch ewig Zeit zu reklamieren. Aber je eher, desto besser natürlich.
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Ich würde sofort den Vertrag widerrufen. Ein Satz reicht, "ich trefe vom Kaufvertrag zurück". Vielleicht noch einen zweiten Satz "da Ware nicht einwandfrei". Das reicht, abschicken.
Danach kannst du immer noch mit ihm Preisminderung ausmachen, aber das würde ich lieber nicht tun. Was nützt dir ein billiges Plantschbecken, dass bald reisst ???
Dies alles ohne Gewähr! Aber meines Wissens nach ist es ziemlich dreist von ihm, zu sagen er habe damit nichts zu tun. Nichts gefallen lassen!
-- Editiert von PeterFfm am 17.06.2004 02:05:07
3) Generell hat er Gewährleistungspflicht und muss Garantie übernehmen. Jeder Artikel musste nach BGB mindestens 6 Monate halten, jetzt sogar noch länger, ich glaube 1 oder 2 Jahre. Du hast also theoretisch sogar noch ewig Zeit zu reklamieren. Aber je eher, desto besser natürlich.
Niemand, auch ein Händler nicht, muss Garantie übernehmen. Garantie ist eine freiwillige "Zugabe" eines Händlers.
Richtig ist, dass ein Händler 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware übernehmen muss. Allerdings kehrt sich nach (ich glaube) 6 Monaten die Beweislast um. Ab dann muss der K nachweisen, dass der Gegenstand schon bei Lieferung defekt war.
Stimmt, Entschuldigung, ich meinte die Gewährleistung. Habe nachgelesen, die Garantie ist eine freiwillige Leistung.
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