was haltet ihr von diesem ebay käufer?

12. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
was haltet ihr von diesem ebay käufer?

Folgende, unten stehende E-mail, sendete mir ein Käufer bei Ebay, dem ich ein Teil verkaufte, nagelneu, jedoch ohne Rechnung!

Weil ich in meinem Angebot das neu EU- Recht mit "Privatverkauf", nicht angegeben habe, und wegen fehlender Rechnung, möchte er das Teil zurückgeben, aus Angst vor dubiosen Quellen!

----------------------------------------------------------------------
Guten Tag !
Habe Ihre Mail erhalten . Um es kurz zu machen :
Ich gebe das Gerät zurück Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises + Versandkosten + Kosten meiner Rücksendung ( Sie können hier wählen : Nachnahme , Vorkasse , versichert oder unversichert - Ihr Risiko ! ) .
Anderer Vergleichsvorschlag : Sie zahlen an mich 10 € und alles ist erledigt .Allerdings muss ich bis zu Ihrer Annahme des Vorschlags noch vergewissern , dass das Gerät jedenfalls augenblicklich voll funktionsfähig ist .Mein letzteres Angebot gilt also erst ab Sonntag , 14.12.03 , 12.00 Uhr , wenn ich es wegen Mängel am Gerät nicht bis dahin per e-mail (Absendezeitpunkt ) zurücknehme . Falls wir uns nicht bis Montag , 15.12.03 , 00.oo Uhr auf die eine oder andere Weise per Mail einigen , übergebe ich die Sache dem Anwalt . Bereits die Mindestgebühr beträgt , wenn ich Vollmacht erteile , 25,01 € , also mehr als der Kaufpreis .
Da ich selbst Volljurist bin , weiss ich , dass ich auf der besseren Seite stehe .
Ich grüße Sie
-------------------------------------------------------------------------

.....Hat er überhaupt eine chance, beim Anwalt?


Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ein Link zur Auktion wäre hilfreich.

Hat das Gerät einen Mangel, dann muß er Ihnen Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Sind Sie Privatverkäufer, kann er das Gerät nicht zurückgeben, wenn es keine Mängel hat. Er hat dann auch keinen Anspruch auf eine Rechnung, außer, Sie haben sie in der Auktion angeboten.

Sind Sie gewerblicher Verkäufer, dann innerhalb von 14 Tagen, allerdings muß er bei dem offensichtlich geringen Kaufpreis die Versandkosten für die Rücksendung selber tragen.

Ich bin kein Jurist, aber dieser Vogel mit Sicherheit auch nicht. Die leere Drohung mit dem Anwalt brauchen Sie nicht ernstzunehmen.

Mein Vorschlag: Schicken Sie seine Mail an die ebay-Sicherheit und verlangen Sie die Sperrung des Käufers, weil er Sie zu erpressen versucht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ohne Link zur Auktion kann man wenig sagen.

Aber die Mail ist klasse - es laufen zwar zahlreiche Deppen durch die Welt, die Volljuristen sind, aber das traue ich nun wirklich keinem zu. So blöd outet sich kein Jurist - also, take it easy!

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)


Der link zu der Auktion war folgender!

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3366225671&category=13470&rd=1

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

1. Offensichtlich Privatverkauf.

2. Daher kein Rückgabe- oder Minderungsrecht, wenn kein Mangel vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Das bedeutet also, der angebliche Volljurist ist ein Betrüger, der sogar noch Bestechung mit 10.- Euro versucht?

Als Volljurist, hätte er doch zu denselben Resultaten kommen müssen, oder?

1. Offensichtlich Privatverkauf.
2. Daher kein Rückgabe- oder Minderungsrecht, wenn kein Mangel vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Mit Betrüger wäre ich vorsichtig, halten Sie sich an die Tatsachen:

- in seiner Mail macht er keine berechtigten Ansprüche geltend und setzt Ihnen keine wirksame Frist

- er versucht, Sie mit wirren Drohungen um 10 Euro zu erpressen.

Schicken Sie das ebay und verlangen Sie eine Sperrung des Käufers. Seinen weiteren Aktivitäten können Sie gelassen entgegensehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

@McNeubert ...

... ich hatte da mal ein Prof ... :)

@TE:
mmh, ich schließe mich dem "Gros" an. Nichts machen und drauf ankommen lassen.

Ihr K hat irgendwie nicht geschrieben, weshalb er die Ware zurückgeben möchte, und als Privat-VK sind nicht verpflichtet ein Widerrufsrecht einzuräumen ...

-> ich verstehe die 10 EURONEN als "Minderung", die er da versanschlagen möchten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

von Herrn Dr. Volljurist!


...ich wollte Ihnen nur " Weihnachtsgrüße " auf diesem verschlungenen Weg senden , nachdem Sie mich ja per Internet nicht mehr annehmen . Ein großer Fehler, wie sich zeigen wird.
Ich habe tatsächlich und rechtlich gründlich recherchiert , was interessante tatsächliche Erkenntnisse gebracht hat .
Ich fechte hiermit den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung u. a. an und fordere Sie auf , mir Kaufpreis zzgl. Porto ( Euro 26,89 ) Zug um Zug gegen Rückgabe des noch in nicht benutztem / ausprobiertem befindlichen Zustand , wie das Gerät bei mir angekommen ist, zu zahlen. Frist : 23. Dezember 2003. Bei Versendung des Geräts erfolgt dies per Nachnahme zu Ihren Lasten .
Ich gebe keine Ruhe. Nur sehe ich nicht ein, dass ich mich und die Anwälte im vorweihnachtlichen Stress wegen eines so geringen Streitwertes momentan weiter belaste . Es hat Zeit, auch noch im neuen Jahr 2004.

Ich habe bei ebay eine Negativbewertung mit Angabe von Gründen ( nicht Mängel ) abgegeben. Nach den Feiertagen werde ich, wenn ich Luft und Muße habe, selbst oder durch meine Anwaltskollegen Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges u.a. erstatten und die Sache auch zivilrechtlich weiterverfolgen. Nur lasse ich mir eben Zeit, weil ich so wenige habe. Der Ärger reicht mir schon . Auch ein Ersatzgerät ist kein Problem .
Nur so viel für heute , dass Sie nicht glauben , Ihre Dreistigkeit ( und Beleidigungen etc. ) verliefen im Sande.olljurist

....ich wollte Ihnen nur " Weihnachtsgrüße " auf diesem verschlungenen Weg senden , nachdem Sie mich ja per Internet nicht mehr annehmen . Ein großer Fehler, wie sich zeigen wird.
Ich habe tatsächlich und rechtlich gründlich recherchiert , was interessante tatsächliche Erkenntnisse gebracht hat .
Ich fechte hiermit den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung u. a. an und fordere Sie auf , mir Kaufpreis zzgl. Porto ( Euro 26,89 ) Zug um Zug gegen Rückgabe des noch in nicht benutztem / ausprobiertem befindlichen Zustand , wie das Gerät bei mir angekommen ist, zu zahlen. Frist : 23. Dezember 2003. Bei Versendung des Geräts erfolgt dies per Nachnahme zu Ihren Lasten .
Ich gebe keine Ruhe. Nur sehe ich nicht ein, dass ich mich und die Anwälte im vorweihnachtlichen Stress wegen eines so geringen Streitwertes momentan weiter belaste . Es hat Zeit, auch noch im neuen Jahr 2004.

Ich habe bei ebay eine Negativbewertung mit Angabe von Gründen ( nicht Mängel ) abgegeben. Nach den Feiertagen werde ich, wenn ich Luft und Muße habe, selbst oder durch meine Anwaltskollegen Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges u.a. erstatten und die Sache auch zivilrechtlich weiterverfolgen. Nur lasse ich mir eben Zeit, weil ich so wenige habe. Der Ärger reicht mir schon . Auch ein Ersatzgerät ist kein Problem .
Nur so viel für heute , dass Sie nicht glauben , Ihre Dreistigkeit ( und Beleidigungen etc. ) verliefen im Sande.

mfg
Herr Dr. xxxx Volljurist

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Das Problem ist, ich zitiere "24 Monate Vollgarantie" !

Also doch kein "Privatverkauf"?

Nur, was der Heini eigentlich will, weiß ich immer noch nicht!

Man beachte Seine Bewertung: Irreführendes Angebot , dubiose Herkunft des Artikels , Rechtsstreit.

Irreführend vielleicht (wegen der Garamtie). Aber dubiose Herkunft?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich vermute, die Garantie ist eine Herstellergarantie und ich denke, eine Herstellergarantie bleibt auch bei einem privaten Weiterverkauf bestehen. Von daher ist es doch ein Privatverkauf.

Dubios ist für ihn die Herkunft vielleicht, weil er befürchtet, die Ware könnte "vom Laster gefallen" sein..(nur eine Vermutung, KEINE Unterstellung!)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Tja, wenn ich sowas lese, dann gehe ich aber auch davon aus, daß für diese "Garantie" ein Nachweis vorhanden ist (was ja hier offensichtlich nicht der Fall war).

Ist der Käufer dann zu dem Rücktritt nicht doch berechtigt???

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
miss-naughty
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

ich halte auch diesen Käufer für einen ***********. So hörten sich auch seine Mails an.
Sofort bei Ebay beschweren und sperren lassen. So etwas hat bei Ebay nichts zu suchen.

Ciao Claudia

( - editiert von Admin - )

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich

Strafanzeige, wegen übler Nachrede / Verleumdung / Erpressung / Nötigung

stellen.

die Ware könnte "vom Laster gefallen" sein..(nur eine Vermutung, KEINE Unterstellung!)

Die Zusicherung des Käufers müsste in diesem Falle genüge tun. Ein Anspruch auf eine Rechnung besteht nicht.

Zum Thema Garantie:
VK ist Privatverkäufer. Solange sich der Privatverkäufer nicht um die zugesicherten 24 Monate Garantie drückt, kann das dem Herrn Käufer schnuppe sein.

Es war war keine Rechnung zugesichert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ im_web_kaufen:
Was ich sagen wollte war, dass der Käufer vermuten könnte, die Ware wäre nicht legal vom Verkäufer erworben worden.

Was ich hingegen eben NICHT sagen wollte, war, dass ICH das dem Verkäufer unterstellen will.

Allerdings hast du recht, dass der Käufer keinen Anspruch auf eine Rechnung hat!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... ich wusste es, dass das so ausgelegt wird. Sorry (leider zu spät, war eigentlich auf die Bewertung gemünzt).

Die Ausführungen zu Deinem Zitat, Gesile sind < darunter > ... SORRY, DASS ES ZU MISSVERSTÄNDNISSEN kam.

Sind wir wieder Freunde? :)

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

wie ist eigentlich, wenn ein teil vom lastwagen fällt?

muss es im fundbüro abgegeben werden?
wann darf es behalten werden?

:o(

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

was ist, wenn die oma, das teil geschenkt hat?
und die rechnung ist nicht mehr vorhanden!

muss sie eine amtlich, notarielle urkunde, beantragen, das dieses teil von ihr stammt?

:-(

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ im_web_kaufen
Sicher ;-)
Ich war mir nur nicht klar darüber, wen der Verkäufer anzeigen sollte , den Käufer oder mich...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Klarer fall für http://www.klar-denken.com/
Vieleicht ist Herr P. als Herr Dr. Volljurist wieder aus seiner Höhle gekrochen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Bluekate
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

tschuldigung, dass ich als Frischling das so ganz anders sehe - aber für mich ist klar, dass

1. der Verkäufer explizit die 24 Monate Garantie als Verkaufsargument genannt hat, und die kann der Käufer eben nur einfordern, wenn er eine Rechnung hat

2. der Verkäufer nicht explizit alle Rechte des Käufers gem. den neuen EU-Bestimmungen ausgeschlossen hat - damit ist er zur Rücknahme verpflichtet

3. der Verkäufer m.E. sogar die Rücksendekosten tragen muss (da bin ich aber nicht ganz sicher, bei gewerblichen Verkäufern ist es tatsächlich bis zu einem Verkaufspreis von etwa 40 Euro so - leider!!!)

Grüße
Bluekate

-----------------
"Bluekate"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Konfuzius
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Greift in D nicht das BGB zuerst?
Das EU-Recht muß doch nicht erwähnt werden. Kann mir jemand bitte sagen , wo ich das EU-Recht nachlesen könnte
Gruß

-----------------
"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Konfuzius,
in Deutschland bindet EU-Recht nicht die Bürger, sondern nur den Staat. Erst, wenn dieser die EU-Regelungen in deutsche Gesetze gepackt hat, entfaltet dies Wirkung für den Bürger.
Ergo: BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ Hank
Meines Wissens nach hat der Staat diese Regelung ins deutsche Gesetz gepackt.
Ergo müsste aufs BGB verwiesen werden, nicht aufs EU-Recht, aber da das inhaltlich wohl gleich ist, kann ich mir vorstellen, dass das letztlich egal ist.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

@Gesil

das ist korrekt! :)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Hat jemand eine Idee wie ich diesen widerlichen Volljurist bei EBAY bewerten soll?

Ich meine mit welchen Worten?

z.b Vorsicht, hinterhältiger Volljurist, der keine Angebote deuten kann? oder so..

vielleicht kennt jemand was juristisch korrektes..

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wie ist das ganze denn nun ausgegangen? Beschreiben Sie doch einfach, was war (Käufer versuchte mich zum Preisnachlaß zu erpressen...)

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

ausgegangen?

1.ebay verweigerte die sperrung des käufers "maribelus" mit händen und füßen!

2. ich nahm den anrufbeantworter per nachname, zu sage und schreibe 39.- Euro wieder zurück...
ich habe ihn darauf wieder bei ebay zum verkauf angeboten und verkaufte ihn für 19.- euro..
toll...20.- euro zum fenster rausgeschmissen, und das von Arbeitslosenhilfe!

so mieses charakterloses *******...wird auch noch volljurist...
pfuiii

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Volljurist ist der kaum, höchstens was anderes mit Voll-

Also schreiben Sie am besten, daß er versucht hat, nachträglich den Preis zu drücken, obwohl er eine mängelfreies Gerät erhalten hat, und dazu noch die Attribute unfreundlich, unverschämt, unzuverlässig.

Das wäre mein Vorschlag, vielleicht hat jemand eine bessere Idee (ich habe noch nie eine negative Bewertung gegeben).

Lassen Sie sich nicht zu einer Beleidigung hinreißen. Die wird von ebay wahrscheinlich gelöscht und eine halbwegs sachliche Beschreibung wirkt viel abschreckender auf zukünftige ebay-Partner als eine in Wut hingeschriebene Beschimpfung.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.825 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen