wissentlich defekten Artikel bei ebay verkauft

3. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
habnefrage
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
wissentlich defekten Artikel bei ebay verkauft

Was ist von so einem Ebayer zu halten, der einen Artikel bei ebay anbietet mit der Aussage der Artikel sei lange nicht mehr benutzt worden und konnte vorher nicht mehr geprüft werden und werde daher als Bastlerware verkauft. Soweit so gut, aber dieser Ebayer verkauft diesen Artikel im Namen eines anderen Ebayers (Dahin sollte nämlich das Geld überwiesen werden)Der Verkäufer hat von seinem "Partner" nur gute Bewertungen erhalten, aber auch nur von diesem, er ist also nur ein Scheinverkäufer. Zufälligerweise finde ich auf der Bewertungsliste des "Partners", daß dieser genau drei Wochen vorher den selben Artikel ersteigert hat (mit Photo). Wie man sich nun spätestens jetzt denken kann, war der Artikel natürlich defekt. Der Verpackungskarton auf dem Photo steht jetzt bei mir. Der Artikel war dazu nicht vollständig es fehlte ein Teil, auf das es mir besonders ankam, sonst hätte ich darauf gar nicht erst geboten. So besch.. man Käufer und entsorgt daduch noch seinen Schrott. Daß das Gerät nicht funktioniert, damit kann ich noch leben, aber daß das Ersatzteil(Spezielle Halterung) fehlt, vergrätzt mich doch sehr. Auch Bastlerware muß vollständig sein. Der Verkäufer weigert sich das fehlende Teil nachzuliefern bzw. zurückzunehmen. Für mich ist das wissentlicher Betrug, oder??

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Hast du mal nen Link zur Auktion? Dann wäre es einfacher....andererseits wäre das, was die da machen (gegenseitig bewerten/kaufen) betrug und kann bei Ebay gemeldet werden...

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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@M.J.

Entschuldige, aber das gegenseitige Bewerten und Kaufen ist mit Sicherheit kein Betrug nach §263 StGB . Es ist nicht einmal ein Straftatbestand. Der wissentliche Verkauf defekter Ware als funktionierend, das ist Betrug...

-- Editiert von normi am 04.05.2006 10:40:05

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#3
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

`tschuldige Normi .... hab mich falsch ausgesdrückt- Lt. Ebay-AGB`s ist das bei ebay Betrug...so meinte ich das, das es nicht (mehr) erlaubt ist, das Freunde/Bekannte etc auf den eigenen Artikel bieten ...

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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Das Wort Betrug ist einfach zu fest definiert im Strafrecht. Die AGBs von ebay sprechen mit Sicherheit auch nicht von Betrug. Aber wie du schon sagst, ist ein ein krasser Verstoß gegen die AGBs von ebay. Das kann aber weder straf- noch zivilrechtlich verfolgt werden.

@habnefrage

Ich würde mich an deiner Stelle nicht so sehr auf den Betrug versteifen. Schließlich wäre da Vorsatz nachzuweisen. Und bringen wird dir das auch nicht viel. Wichtiger wären die zivirechtlichen Forderungen. Da es dir nur auf die Halterung ankommt, ist natürlich die Frage, ob diese bei dem Produkt zwingend zu erwarten ist. Da kommt es sicherlich auch auf den Auktionstext an. Ohne diesen wird hier aber keiner etwas dazu sagen können. Also, wenn du weitere Meinungen hören willst, dann bräuchten wir schon den Link!

Nachtrag: Betrug ist immer wissentlich, habnefrage, da der Vorsatz zwingend erforderlich ist für diesen Straftatbestand. Unwissentlich betrügen geht nicht!

-- Editiert von normi am 04.05.2006 11:54:18

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@habnefrage

wohl doch nicht so wichtig, was? na, dann hättest du dir die frage auch verkneifen können!

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#6
 Von 
habnefrage
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

habe Freitag erfahren, daß ich einen Tumor in der Lunge habe, mein Problem ist im Moment ein Anderes, melde mich hoffentlich bald wieder, aber trotzdem erst mal vielen Dank.

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#7
 Von 
maxpa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hoffentlich packst du das :-(

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