wurde betrogen!

24. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
th2007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
wurde betrogen!

Hallo alle zusammen,

ich habe im via Mailkontakt mehrere Sony Beamer gekauft, zum Preis von jeweils 800 Euro pro Stück, Wert sind sie cirka 2500 je Gerät. Nun liefert der Verkäufer nicht und zögert alles immer mehr hinaus, ist schon bald 3 Monate her. Nun lasse ich mich nichtmehr verarschen.

Wenn ich jetzt eine Anzeige gegen Ihn aufgebe und auch zum Rechtsanwalt gehe, bis wann kann ich dann damit rechnen, dass ich mein Geld oder die Ware bekomme? Wenn ich ihn anzeige, stehen dann gleich am Tag darauf die Bullen bei ihm und nehmen ihn fest oder in U-Haft oder sonstwas? Wie lange dauert es bis zur eventuellen Verhandlung? Kann er in Berufung gehen und alles rauszögern? Oder wird er sowieso gleich verhaftet?

Danke für Infos, möchte langsam was unternehmen, aber vorher gern wissen wie das dann abläuft.

th

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Für 4-stellige Beträge per Mail einkaufen - wie schlau das ist, haben Sie ja jetzt selber gemerkt.

Nur wegen einer Anzeige bekommen Sie Ihr Geld nicht wieder, das müssen Sie schon auf zivilrechtlichem Wege tun (mit oder ohne Rechtsanwalt). Wenn bei dem VK kein Geld zu holen ist, gehen Sie allerdings leer aus. Wenn er die Ware gar nicht hat, auch.

Ich gehe kaum davon aus, dass der VK sofort festgenommen wird. Ermittlungen dauern immer eine Weile, Gerichte und Polizei haben gut zu tun und warten nicht nur auf Ihre Anzeige.

Über Berufung müssen wir wohl kaum an dieser Stelle reden. Erstmal müssen Sie zusehen, eventuell über einen gerichtlichen Mahnbescheid zur Rückzahlung zu bewegen. Geht aber auch erst, nachdem Sie vom Kauf zurückgetreten sind.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
th2007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst, der "Täter" hat noch ewig Zeit unbestraft davon zu kommen? Was passiert nach so einer Anzeige und wann wird er besucht? Wieso nicht gleich wegen Bertug in Untersuchungshaft? Habe mich lange genug vertrösten und auf deutsch: verarschen lassen. Will dass er nicht nur zurückzahlt, sondern auch eine Strafe bekommt.

Aber nungut. Was meinen sie wie lange es dauert, bis die Polizei bei ihm klopft, damit er Angst bekommt und zurücküberweist?

Und wie lange bis zur Verhandlung? Falls er nicht auf die Polizei reagiert?

Danke für die schnelle Hilfe.

th

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#3
 Von 
th2007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner ne Ahnung?

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#4
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Mehrere Beamer zu einem Preis von knapp 1/3 des tatsächlichen Wertes :???:

Da hat die Polizei ggf. auch ein Paar Fragen an den Käufer :(

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Keiner ne Ahnung?*

Doch, sicher so einige, denke ich, aber deine Fragen sind - freundlich ausgedrückt - so konfus und naiv, daß bis auf Jotrocken, keiner Lust hatte, zu antworten.

*Was passiert nach so einer Anzeige*

Dann wird ermittelt. Der Beschuldigte wird die Möglichkeit bekommen, sich selber zum Sachverhalt zu äußern.

*und wann wird er besucht?*

Wenn du nicht seine Schwiegermutter meinst, dann wahrscheinlich gar nicht.

*Und wie lange bis zur Verhandlung? Falls er nicht auf die Polizei reagiert?*

Jotrocken hat es dir doch bereits erklärt. Du mußt hier Zivil- und Strafrecht voneinander trennen. Du mußt dein Geld in einem Zivilverfahren einklagen. Das hat nichts mit der Polizei zu tun.

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#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Die Sache sieht echt dreckig aus :( Wenn der Typ über 100 Leute oder so betrogen hat, dann muss jede Anzeige erst mal durchgegangen und ermittelt werden. Festgenommen wird er zunächst nicht, außer es besteht Flucht- bzw. Wiederholungsgefahr. Bei uns in der Stadt hat jemand 500 Leute betrogen und hatte gut 6 Monate Zeit, abzuzischen. Danke, Rechtsstaat!

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#7
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Keiner ne Ahnung?

Anzeige wegen Betrugssverdacht machen und den VK in Verzug setzen. Geht auch ohne Anwalt,
wobei ich hier zu einem raten würde. Damit der sich erstmal die ganze Geschicht anhört.

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#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Wo wohnt denn der Verkäufer? Deutschland? Ist der VK da auch gemeldet (Telefonbuch etc.) ?
Welche Bankverbindung hatte er denn für die ÜW angegeben?

PS: Wer kann denn mehrere Beamer zu 1/3 des regulären Preises verkaufen? Schon mal darüber nachgedacht?
Got oh Gott....

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