***** - Absolute Abzocke!!!

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lena H.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
***** - Absolute Abzocke!!!

Hallo,

Ich habe mich am 5. Dezember zum Programm *****angemeldet.
Auf der Internetseite steht bei den Programmen ausdrücklich "Keine automatische Verlängerung - nach 15 Monaten endet Deine Mitgliedschaft, ohne dass Du dafür kündigen musst".


So weit so gut - ABER DEM IST NICHT SO!

Zitat:
From: *****
Sent: Thursday, January 26, 2017 10:00 AM
To: xxx@hotmail.com
Subject: Re: [Ticket#*****] Zahlungserinnerung ***** Abo

Liebe Lena,

vielen Dank für deine E-Mail.

Du hat dich am 5. Dezember 2015 für ***** mit der daran anschließenden Mitgliedschaft bei ***** zu monatlich 12,90 € angemeldet. Das Programm hat eine Mindestlaufzeit von 15 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht bis spätestens 8 Wochen vor dem nächstmöglichen Vertragsende gekündigt wird. Das wurde vor dem Kauf klar dargestellt und kann auch jederzeit in den AGB nachgelesen werden.

Die Service Fee ist die Rücklastschriftgebühr, die von unserem Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellt wird, wenn eine erfolgreiche Abbuchung zurückgezogen wird. Diese müssen wir 1:1 weitergeben.

Eine Teilnahme per Überweisung ist leider nicht möglich.

Bitte bestätige uns verbindlich, dass du uns deine Einzugsermächtigung entziehst. Aus rechtlichen Gründen sind wir in diesem Fall nämlich zu folgenden Schritten gezwungen:

- Wir lassen deine Zahlungsdaten bei unserem Zahlungsanbieter löschen.
- Dein Account wird umgehend gesperrt, wodurch du keinen Zugriff auf die relevanten Online-Inhalte mehr hast.
- Wir stellen neben einem möglicherweise noch offenen Betrag auch sämtliche Monatsbeiträge, die noch bis zum offiziellen Mitgliedschaftsende anfallen würden, unmittelbar in Rechnung und leiten die Gesamtforderung mit deinen Daten an ein Inkasso-Unternehmen weiter, da wir keine Möglichkeit des automatischen Einzugs mehr haben.

Eine Teilnahme per Dauerauftrag oder Überweisung ist nicht möglich, da diese Zahlungen von unserem Zahlungsdienstleister elektronisch nicht erfasst werden können und der zeitliche Fortschritt in deinem Programm an automatische Abbuchungsaufträge gekoppelt ist, die nicht manuell abgestellt werden können.

Bitte teile uns bis spätestens 2. Februar 2017 mit, wie wir verfahren sollen.

Sportliche Grüße,
dein *****

--
*****


EINE ABSOLUTE FRECHHEIT!
Hier handelt es sich eindeutig um Irreführende Werbung bzw. Ausnutzung und Betrug.

Insbesondere bei niedrigen Beiträgen lohnt es sich nicht gegen anzugehen - DAHER KANN ICH NUR EMPFEHLEN - FINGER WEG, WER NICHT ÜBER DEN TISCH GEZOGEN WERDEN WILL!!!!!





-- Editiert von Moderator am 15.06.2017 22:25

-- Thema wurde verschoben am 15.06.2017 22:25

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lena H.):
Auf der Internetseite steht bei den Programmen ausdrücklich "Keine automatische Verlängerung - nach 15 Monaten endet Deine Mitgliedschaft, ohne dass Du dafür kündigen musst".

Finde ich nirgendwo.

Ich finde nur
Kombi-Angebot („......."+ „............") gekauft im Rahmen der Sonderaktion seit April 2017
Alle o.a. Produkte verlängern sich nicht bei Vertragsende. Anstelle dessen läuft die Mitgliedschaft nach Ende der Vertragslaufzeit aus. Diese Konditionen gelten nur für o.a. Produkte und nur im Rahmen der Sonderaktion.



Wie also könnte man das behauptete beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lena H.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Lena H.):
Auf der Internetseite steht bei den Programmen ausdrücklich "Keine automatische Verlängerung - nach 15 Monaten endet Deine Mitgliedschaft, ohne dass Du dafür kündigen musst".

Finde ich nirgendwo.

Ich finde nur
Kombi-Angebot („......."+ „............") gekauft im Rahmen der Sonderaktion seit April 2017
Alle o.a. Produkte verlängern sich nicht bei Vertragsende. Anstelle dessen läuft die Mitgliedschaft nach Ende der Vertragslaufzeit aus. Diese Konditionen gelten nur für o.a. Produkte und nur im Rahmen der Sonderaktion.



Wie also könnte man das behauptete beweisen?


_____
Wie aus der Mail ersichtlich habe ich das Produkt am 05. Dezember 2015 gekauft.
Genau mit diesen Angaben "KEINE Automatische Verlängerung- nach 15 Monaten endet Deine Mitgliedschaft, ohne dass Du dafür kündigen musst" wurde das Produkt ************ auch damals beworben.
Bis zum Vertragsabschluss gab es keinen Hinweis auf ein Abo oder eine automatische Verlängerung oder den Abschluss von irgendwelchen Kombi-Produkten!

Leider ist es nicht möglich hier einen Screenshot einzufügen, jedoch erscheint auch noch heute bei einer Neuanmeldung genau diese Werbung.Wenn Sie sich über Ihre Mail anmelden, werden Sie auch auf die Auswahlseite mit drei Produkten kommen. Alle drei Produkte sind mit "**********" beworben. Interessanterweise ist diese Auswahlseite erst nach Anmeldung mit der Mail überhaupt ersichtlich.

Mit meinem Rechtsverständnis handelt es sich hier eindeutig um Irreführende Werbung bzw. nicht rechtsverbindliche AGB's. Ich finde es eine Frechheit, dass hier auf diese Art und Weise unverschämt abgezockt wird!

-- Editiert von Moderator am 16.06.2017 10:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mit meinem Rechtsverständnis handelt es sich hier eindeutig um Irreführende Werbung bzw. nicht rechtsverbindliche AGB's

Die Verbraucherzentralen oder die Polizei interessieren sich gewiss dafür.

Die ersten wegen einer entsprechenden kostenpflichtigen Abmahnung des Anbieters und die zweiten, weil man hier auf den Verdacht kommen könnte, dass es sich um Betrug handelt.

Mag eine harmlose Erklärung am ende sein, dass da was mit Sonderangeboten o.ä. durcheinander kam. Oder man unterstellt eine gewisse Absicht und damit eine absichtliche Täuschung, die man später als Kunde kaum noch nachweisen kann, weil die Angebote so nirgendwo mehr auftauchen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lena H.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Mit meinem Rechtsverständnis handelt es sich hier eindeutig um Irreführende Werbung bzw. nicht rechtsverbindliche AGB's

Die Verbraucherzentralen oder die Polizei interessieren sich gewiss dafür.

Die ersten wegen einer entsprechenden kostenpflichtigen Abmahnung des Anbieters und die zweiten, weil man hier auf den Verdacht kommen könnte, dass es sich um Betrug handelt.

Mag eine harmlose Erklärung am ende sein, dass da was mit Sonderangeboten o.ä. durcheinander kam. Oder man unterstellt eine gewisse Absicht und damit eine absichtliche Täuschung, die man später als Kunde kaum noch nachweisen kann, weil die Angebote so nirgendwo mehr auftauchen...


Ich werde wohl hier weitere Schritte einleiten. Insbesondere, da jetzt bereits der Name des Programmes auf dieser Seite geblockt ist. Der Wettbewerbszentrale habe ich den Fall bereits gemeldet.

Interessieren würde es mich, wieso die Redaktion die Inhalte blockiert? Ist es nicht rechtens hier das Programm ******* zu nennen?



-- Editiert von Moderator am 16.06.2017 10:55

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

So mancher Anbieter (gerade die nicht so ganz seriösen will man meinen) stört sich daran, dass sein Name fällt, ja. Man will ja die geprellten Kunden nicht auf Webseiten sehen, wo das unseriöse Geschäftsmodell zerlegt wird.

Ansonsten sollte man sich nach Möglichkeit immer weitestgehend anonym äußern, ja. Steht auch irgendwo in den Gebrauchsrichtlinien des Forums.

Wenn die Moderatoren das dann wegeditieren, ist das auch etwas Selbstschutz, um nicht abgemahnt zu werden und damit unnötig Ärger zu provozieren.

-- Editiert von mepeisen am 16.06.2017 11:11

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lena H.):
jedoch erscheint auch noch heute bei einer Neuanmeldung genau diese Werbung.

Was heute erscheint ist nicht relevant, da diese Aktion ja erst seit April 2017 läuft.
Relevant ist, ob man beweisen kann das diese Aussage bei Vertragsabschluss dort war. Wenn man das kann, dann kann man sich reativ entspannt zurücklehnen.



Zitat (von Lena H.):
Interessieren würde es mich, wieso die Redaktion die Inhalte blockiert?

Ich vermute mal wegen der Wortwahl in Kombination mit den Produktnamen.



Zitat (von mepeisen):
Die Verbraucherzentralen oder die Polizei interessieren sich gewiss dafür.

Die Wettbewerbshüter auf jeden Fall. Eventuell gab es ja sochn deswegen Abmahnungen, sollte mal prüfen.

Bezüglich der Strafanzeige (die man aus strategischen Gründen in jedem Fall stellen sollte) sollte man sich nicht so große Hoffnungen machen. Die Ermittler sind ausgelastet / überlastet, da kann es passieren das eingestellt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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