1 & 1 Kündigung

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)
1 & 1 Kündigung

Hallo Zusammen,

ich habe ein großes Problem. Seit bald 3 Jahren habe ich 1 & 1 Internetflat und Telefon. Seit der gesamten Zeit habe ich immer Probleme mit dem Telefonieren. Ich habe wirklich schon alles probiert. Ich kann gar nicht mehr aufzählen wie oft ich mit dem technischen Support telefoniert habe und wie viele Varianten versucht wurden. Das DSL-Gerät wurde bereits mehrfach ausgetauscht und auch durch hochwertigere oder Leistungsstärkere ersetzt aber nichts hat geholfen. Beim letzten Versuch sagte man mit dann das es keine Lösung für das Problem gibt und ich entweder damit Leben müsse oder kündigen soll. Das habe ich jetzt gemacht und zwar fristlos. Keine erbrachte Leistung bedeutet für mich fristlos kündigen. 1&1 ist schreibt mir aber nun, dass sie das so nicht akzeptieren und die Kündigung nur nach Ablauf der Vertragslaufzeit bestätigen. Ich könnte jetzt noch weiter ausholen aber das würde den Rahmen sprengen.

Meine eigentliche Frage ist " Liege ich nun richtig, dass keine erbrachte Leistung = fristlos Kündigen richtig ist oder nicht und lohnt es sich einen Anwalt damit zu beauftragen?"

Bei offenen Fragen einfach schreiben und Danke schon mal für die Antworten.

Gruß Aidana

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Man sollte nicht einfach fristlos kündigen, sondern eine Frist setzen, in der die erbrachte Dienstleistung vollständig zu ernbringen ist.
Wenn du aber schon 3 Jahre bei 1&1 bist, sollte die Kündogung sowieso auch regulär relativ zeitnah erfolgen können.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Stimmt! Frist von 10-14 Tagen setzen und abwarten ob der Anbieter irgendwas unternimmt. Dann steht der endgültigen außerordentlichen Kündigung nichts im Weg.

Nach Möglichkeit alle Störungsmeldungen und Reklamationen sauber dokumentieren.
Nachtrag: die Zeit seit der ersten Kündigung könnte man auch als in-Verzugsetzung darstellen

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 29.07.2010 19:40

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