Hallo,
bei Gebrauchtartikel kann ich die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen. Ich habe nach dem Paragrafen gesucht, aber nichts gefunden. Wo steht das drin?
Vielen Dank!
1 Jahr Gewährleistung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
<a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__475.html">http://bundesrecht.juris.de/bgb/__475.html</a>
Danke =)
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--- editiert vom Admin
Ich denke, dass in diesem Fall die Verjährung 3 Jahre beträgt?
Hallo,
nachfolgend die Quelle für die verkürzte Gewährleistung bei gebrauchten Sachen:
§ 475 BGB
Abweichende Vereinbarungen(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Danke, Commodore, so weit waren wir bereits. Aber doppelt hält besser.;)
Hallo normi,
>>> Ich denke, dass in diesem Fall die Verjährung 3 Jahre beträgt?
von keinname123 - 04.01.2008 20:46:49 !!
Warum kommt denn diese Frage auf 3 Jahre Verjährung, wenn wir schon konkret gewesen wären??
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
@Commodore
Warum kommt denn diese Frage auf 3 Jahre Verjährung, wenn wir schon konkret gewesen wären??
Da mußt du schon keinname fragen. Du hast den §475 in Gänze zitiert, ich zuvor (als Link) auch. Vielleicht hat es ja beim zweiten mal gefruchtet.
Und jetzt?
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