11 Mon. Vorauszahlung wird nicht zurückerstattet

9. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
ricky25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
11 Mon. Vorauszahlung wird nicht zurückerstattet

Ich habe bei einem Webspace Anbieter vor über einem Jahr Domains und Webspace gebucht, da ich beides nun nicht mehr brauchte habe ich beides fristgerecht gekündigt was mir auch bestätigt wurde. Dem Anbieter habe ich genehmigt per Lastschrift von meinem Konto abzubuchen. Es wurde vereinbart das 12 Monate im voraus abgebucht wird, bei monatlicher Laufzeit. Leider überschnitten sich meine Kündigung und die Abbuchung meines Anbieters, somit wurden weitere 12 Monate von meinem Konto abgebucht. Nachdem nun die Kündigung bestätigt wurde und darin nicht vermerkt war wann mir das Geld zurücküberwiesen wird, fragte ich via E-Mail an wann dies getan werden würde. Die Antwort lautete das ich den AGB zugestimmt hätte worin steht "Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter Beträge."
Da ich fristgerecht gekündigt habe und die Laufzeit einen Monat betrug, ist das gar nicht zutreffend für mich da ich ja eben fristgerecht gekündigt habe ...

Wie seht ihr die Sache?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Die vorzeitige Kündigung eines Vertrages ist etwas gänzlich andere als die fristgerechte Kündigung.


Gibt es eventuell Mindestvertragslaufzeiten? Automatische Verlängerungen?

Alle vertraglichen Vereinbarungen daraufhin prüfen!





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
ricky25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Paket wird wie folgt deklariert:
Abrechnung: 12 Monat(e)
Bezahlt bis: xx.xx.2012
Vertragsbeginn: xx.xx.2011
Vertragslaufzeit: 1 Monat(e)
Kündigungsfrist: 1 Monat(e)

Das ist die Vereinbarung, neben den AGB worin sich die oben geschriebene Klausel befindet weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Eine automatische Verlängerung findet, sofern von mir nicht gekündigt wird monatlich statt.

Den Vertrag habe ich fristgerecht zum nächst möglichen Termin gekündigt, was mir bestätigt wurde.

Muss ich jetzt hinnehmen das die 11 Monate Vorauszahlung einbehalten wollen ? Sollte ich da direkt mal zum Anwalt oder sogar die Lastschrift zurückbuchen und dann deren Reaktion abwarten?

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>oder sogar die Lastschrift zurückbuchen <hr size=1 noshade>



Ja, die Abbuchung ist wegen der Kü. ohne Rechtsgrund erfolgt. Du hast einen Bereicherungsanspruch aus § 812 BGB .

Dann brauchst du eigtl. nichts weiter zu tun. Eine Mail könnte aber nicht schaden, um sinnlose Mahnungen etc. zu vermeiden.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Ich würde sie nochmals auf die Fehlinterpretation deutlichst hinweisen, das nicht vorzeitig sondern fristgerecht gekündigt wurde.

Einen Termin nach Datum für die Rückzahlung der 11 Monatsbeiträge würde ich ebenfalls benennen (18 Tage ab Versand des Schreibens).

Deutlich darauf hinweisen, das man nach Fristablauf unangekündigt entsprechende Schritte einleiten wird.

Das ganze per Einschreiben-Rückschein.


Nach Fristablauf könnte man eine Rückbuchung veranlassen (den Betrag für den 1 Monat aber sofort wieder überweisen mit Kundennummer im Verwendungszweck).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
den Betrag für den 1 Monat aber sofort wieder überweisen mit Kundennummer im Verwendungszweck



Ja, der 1 Monat muss gezahlt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12310.06.2012 11:22:03
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Warte nicht, dass der Anbieter dir das Geld überweist, innerhalb eine gewissen Frist, kannst du beim Einzugsverfahren dein Geld von deine Bank zurückbuchen lassen.

Also erst wiederholen, dann mit dem Anbieter streiten.

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also wenn ich das richtig verstehe, kann man den Vertrag zwar monatlich Kündigen, muss aber immer für 1 Jahr bezahlen, und bei der Unterjährigen Kündigung gehen die restlichen Beiträge flöten.
Somit hat man Faktisch nur eine Jährliche Kündigungsfrist, wenn man nicht drauflegen will.
Dies war bereits bei Vertragsschluss bekannt und wurde so aktzeptiert.
Somit sehe ich hier als einzigsten Ausweg 305c BGB. Kann man jedoch nicht nachweisen, dass einem das bis zum schluss unbekannt war, wird man vor Gericht hinten runterfallen.
Hätte man zum 12 anstelle zum 13 Monat gekündigt, würde sich das ganze anders darstellen.

Je nach Domäne wird der Hoster auch nachweisen, dass er tatsächlich für 24 Monate kosten hat, denn einige Registrare lassen Domains nur Jährlich kündigen.

-- Editiert Lifeguard am 10.06.2012 13:34

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Also wenn ich das richtig verstehe, kann man den Vertrag zwar monatlich Kündigen, muss aber immer für 1 Jahr bezahlen, und bei der Unterjährigen Kündigung gehen die restlichen Beiträge flöten.



Nein, das siehst du völlig falsch. Ein Zahlungsanspruch besteht nur, wenn auch eine Leistung erbracht wird. Wenn der Vertrag nach 1 Mon. endet und nicht fix für ein Jahr abgeschlossen wurde, sind 11 Monate zurückzuzahlen.

"Abrechnung: 12 Monate", sprich die Vorauszahlung ändert daran nichts, der Rechtsgrund für die Über-Zahlung ist durch die Kü. entfallen. Vertragslaufzeit ist 1 Monat.

Also LS widerrufen, den 1 Monat überweisen, dann passt das.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Also wenn ich das richtig verstehe, kann man den Vertrag zwar monatlich Kündigen, muss aber immer für 1 Jahr bezahlen, und bei der Unterjährigen Kündigung gehen die restlichen Beiträge flöten.

Nein, das hast du falsch verstanden.
In den AGB steht 'Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter Beträge.' Vorzeititg wird hier im Sinne von nicht fristgerecht genutzt.

Wobei ich Zweifel habe ob diese Klausel überhaupt gültig ist, da diese offensichtlich auch bei berechtigter verzeitiger Kündigung gelten soll.



quote:
Je nach Domäne wird der Hoster auch nachweisen, dass er tatsächlich für 24 Monate kosten hat, denn einige Registrare lassen Domains nur Jährlich kündigen.

Welche Kosten der Hoster hat und wie er seine Vertragsverhältnisse mit deinen Lieferanten gestaltet ist für diese Frage absolut nicht relevant.
Wenn er eine 'Finanzierungslücke' hat, nennt man das wirtschafliches Risiko.
Das durch entsprechende Kalkulation abzufedern ist sein Problem und kann nicht einfach so nachträglich auf den Kunden abgewälzt werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
In den AGB steht 'Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter Beträge.' Vorzeititg wird hier im Sinne von nicht fristgerecht genutzt.



Das ist kompletter Unsinn, den du hier ausbreitest.

Die Klausel bezieht sich auf Verträge mit fixer Laufzeit, z.B. 1 Jahr. Nur die kann man "vorzeitig" kündigen.

Das ist hier ersichtlich nicht der Fall.

Deine Rechthaberei wird dir diese Erkenntnis unmöglich machen, ich hoffe, TE zieht seine richtigen Schlüsse.

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#11
 Von 
ricky25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für eure Beiträge, ich denke ein Widerruf der LS wäre gerechtfertigt, zufälligerweise wurde die LS am gleichen Tage wie meine Kündigung eingegangen ist, abgebucht. Um den Monat der sowieso zu bezahlen gewesen wäre ging es mir gar nicht natürlich überweise ich diesen dann auch sofort. Es war für mich eben nur erstaunlich mit welcher Routine dort geantwortet wurde und man das eigene handeln dann auch noch als "völlig legitim" bezeichnet hatte. Wenn der Anbieter es tatsächlich auf eine rechtliche Prüfung ankommen lassen möchte, wird er sich mit Sicherheit noch einmal melden sofern notwendig wird dann auch ein Anwalt hinzugezogen und der Vorfall nicht nur in zivilrechtlicher Hinsicht beleuchtet werden.

Euch erstmal herzlichen Dank für die hilfreichen Worte.

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