1&1 Probleme mit Schaltungstermin

6. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jamain
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
1&1 Probleme mit Schaltungstermin

Hallo zusammen,
folgendes Problem tritt auf:
Ich beziehe Internet und Telefon von 1&1.
Mitte September bin ich aufgrund meines Studiums umgezogen. Dafür muss mein Internet-/Telefonanschluss umgeschaltet werden. Ein Techniker sollte am 16.09.2010 vorbei kommen um dies zu erledigen und die Leitungen zu kontrollieren. Dafür musste ich von 8 - 16Uhr in der Wohnung sein. Selbstverständlich war ich anwesend. Allerdings erschien der Techniker nicht. Ich habe daraufhin bei der Service-Hotline angerufen und mitgeteilt, dass kein Techniker kam. Ich sollte das Modem anschließen und ausprobieren, ob ich in's Internet komme. Habe das dann gemacht und Rückmeldung an 1&1 gegeben. Natürlich hatte ich dann eine andere Ansprechpartnerin. Diese meinte ich muss definitiv einen zweiten Techniker kommen lassen an einem Termin meiner Wahl. Vereinbart wurde der 30.09.2010. Außerdem sollte mir eine eidesstattliche Versicherung zugeschickt werden um zu bestätigen, dass ich anwesend war. Habe keine EV bekommen und einfach auf den 30.09. gewartet. Ich musste wieder von 8 - 16Uhr in der Wohnung sein. Ich war da und hab gewartet. Gegen 11 Uhr hab ich einen Anruf mit unterdrückter Nummer bekommen war aber nicht rechtzeitig am Telefon. Es war der Techniker der meine Klingel nicht gefunden hätte und ich jetzt einen neuen Termin ausmachen müsste. Daraufhin habe ich bei 1&1 angerufen und nachgefragt, ob die dem Techniker meine Wohnungsnummer mitgeteilt haben um die entsprechende Klingel zu finden. Diese versicherten mir, dass die Wohnungsnummer vorhanden sei und übermittelt wurde. Der Technikertermin fand demnach zum zweiten Mal nicht statt ohne dass es mein Verschulden gewesen wäre. Ich rief bei 1&1 an und erklärte die Situation und teilte mit, dass ich ziemlich gereizt sei und es nicht einsehen würde einen dritten Termin frei zu machen, da ich noch genug mit der Wohnung zu tun habe und bald das Studium los gehen würde.
Ich habe außerdem mit einem Techniker vom Telefonsupport telefoniert, der mir versicherte, dass kein weiterer Techniker kommen müsste.
Ich habe mich zwei Mal per Email beschwert und gesagt, dass ich ein Entgegenkommen von 1&1 erwarte. Daraufhin habe ich keine Antwort bekommen. Stattdessen habe ich heute einen Brief erhalten, in dem mir 59.95€ in Rechnung gestellt werden, da ich den Termin am 16.09.2010 nicht eingehalten hätte. Daraufhin habe ich mich telefonisch bei 1&1 gemeldet und nachgefragt mit welcher Berechtigung das Geld abgebucht werden sollte. Ich bin davon ausgegangen, dass die wissen, dass ich da war. Stattdessen wird mir gesagt, dass der Techniker behauptet mich nicht angetroffen zu haben.
Ich habe also bisher 59.95€ für den Umzugsservice bezahlt, was einen Besuch des Technikers beinhaltet und soll jetzt erneut 59.95€ für den Technikerbesuch vom 16.09. bezahlen, der ja nicht stattgefunden hat. Ich habe heute per OnlineBanking die ersten 59.95€ von meiner Bank zurückbuchen lassen und werde auch die kommenden Kosten zurückbuchen lassen. Allerdings habe ich die monatliche Grundgebühr für meinen Vertrag überwiesen, da ich ja schließlich ins Internet komme.
Ich denke, dass 1&1 das ganze an ein Inkasso-Unternehmen weiterleiten wird wenn ich nicht bezahle.
Interessant wäre es jetzt zu wissen, ob ich aufgrund der oben geschilderten Situation in der Lage bin die Zahlung zu verweigern (so wie ich es bereits tue) und ob ich ggf vor Gericht im Recht wäre. Ich würde es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen.
Demnach bin ich gleichzeitig auf der Suche nach einem Anwalt, der mich durch diesen Fall begleiten wird.

Ich habe im Übrigen bereits lange die Suchfunktion benutzt und konnte keine ähnliche Situation vorfinden.

Schonmal danke für Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

der streitwert ist zu gering für RA. Einfach Zahlung verweigern/Rückbuchen und stur bleiben. Das kennt man doch von den Telekomikern.

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" Gruss aus Offenbach"

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#2
 Von 
Jamain
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also lieber Summe auflaufen lassen bzw ohne Internet klar kommen? Wenn die den Internetzugang schließen? Ist der SW dann immer noch zu gering?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
es war nicht erforderlich deinen ganzen Beitrag zu lesen! Im Internet findet man unendliche Beschwerden über 1&1!
Die letzte Imagewerbung, war ja schon bezeichnend! Mehrere tausend email's gingen an den vermeindlichen Service und das Täglich! Nur keiner liest sie!
Ein Entgegenkommen von 1&1 brauchst du nicht zu erwarten! Dort ist schlicht niemand, der sich deiner Reklamtionen annimmt! Wechsle den Provider und mit den Forderungen von 1&1 beauftragst du einen Anwalt! Damit dürfte die Angelegenheit dann erledigt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jamain
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich dafür einen Beratungsschein beim Amtsgericht bekommen?
Wenn ja, was muss ich als Grund angeben?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Du studierst und brauchst einen Rechtsanwalt für eine 60€ Streitigkeit, die man mit etwas Hartnäckigkeit selbst hinbekommt???? :???:
Das ist doch nur eine falsche Annahme seitens 1&1, die auf falscher Telekomiker-Auskunft beruht. Wenn die künftigen Akademiker dieses Landes selbst das nicht klären können, dann wandere ich schnell nach Afrika aus. :augenroll:

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" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jamain
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey OFentsch,

ich würde dich bitten die vorherigen Beiträge richtig zu lesen bevor du deine unqualifizierten Sehnsüchte Afrikas mitteilst. ;-)
Wenn du mir deine Auswandererplanungen mitteilen möchtest, können wir uns ja mal auf einen Kaffee treffen! ;-)

Meine Frage ist, wie ich mich verhalten soll, wenn 1&1 ein Inkassounternehmen beauftragt. Laut CBW soll ich einen Rechtsanwalt einschalten und hier möchte ich wissen, ob ich dafür einen Beratungsschein bei Gericht bekomme.
@ OFentsch: Du solltest wissen, dass die Kosten schnell mal auflaufen können und dann auch attraktiver für Anwälte werden. ;-)

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#7
 Von 
alouette75
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 210x hilfreich)

Versuch es doch mal über die Verbraucherzentrale. Dort kannst du auch ein persönliches Beratungsgespräch erhalten. In "meinem" Bundesland ist die Beratung für Mitglieder der Arbeitskammer - also Berufstätige - kostenlos. Wie das nun mit Studierenden aussieht, weiß ich leider nicht.

Meine Probleme mit 1&1 waren nach dem ersten Schreiben der Verbraucherzentrale bzw. des dort beratenden Rechtsanwalts ganz flott vom Tisch.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Ich denke, dass 1&1 das ganze an ein Inkasso-Unternehmen weiterleiten wird wenn ich nicht bezahle.

Dann gibt es doch eigentlich noch kein Problem :crazy:
Der erste und einzig sinnvolle Schritt ist eine formale Rechnungsreklamation mit Begründungs.(AGB). Es macht wenig Sinn die Revisionsverhandlung vorzubereiten, so lange noch gar kein Rechtsstreit ansteht.

Keep Cool!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jamain
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar! Danke für die Hilfe! Werde dann mal abwarten was passiert ;-)
Ich kenn mich leider nicht mit Inkassounternehmen etc pp aus und mach mir da recht schnell sorgen... Ist halt Neuland für mich!

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#10
 Von 
Jamain
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

So,
habe 1&1 am 08.10.2010 ein Einschreiben zugeschickt, in dem ich eine zweiwöchige Nachfrist gesetzt habe. Laut AGB bin ich, sofern 1&1 innerhalb dieser Zeit keine Verbesserung vornimmt, kündigungsberechtigt.
Jetzt habe ich allerdings eine Frage zur Fristsetzung.
Ich habe die 14 Tage (das ist die Mindestfrist laut AGB) ab der Erstellung meines Briefes gesetzt, heißt so viel wie 08.10. + 14 Tage = 22.10.
Ist das so korrekt oder muss ich noch Postweg einrechnen und somit die Frist verlängern?

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