Guten Tag,
Angenommen ich würde in einem Shop z.B. ein Neugerät wie ein Notebook bestellen (über das Internet) und an ein bel. Datum per POST zugestellt bekommen und nach 1-2 Tagen würde dieses Gerät Fehler wie z.B. Speicherfehler oder von mir aus Bluescreens anzeigen (ohne Eigenverschulden). Anschließend täte ich es (nach diesen 2 Tagen) zur Reperatur abgeben mit einer eindeutigen Dokumentation des Fehlers und während der 14-tätigen Rückgabefrist.
Ich würde dabei gerne verstehen wie das Recht in diesen verschiedenen Szenarien wäre:
Szenario 1: Angenommen ich bekäme das Notebook von der Reperatur nach 15 Tagen (es sind mindestens 14 Tage abglaufen) zurück. Sind die 14 Tage meines Rückgaberechtes erloschen, wenn dabei tatächlich "etwas" ausgetauscht bzw. repariert wurde? Im Klartext gefragt: Gelten Reperaturtage während der 14 tätigen Rückgabefrist als ein Kalendartag von den 14 Rückgabetagen, die man hat?
Szenario 2 ist wie Szenerio 1, jedoch behauptet beispielsweise ein Händler es konnten keine Fehler festgestellt werden und es gab tatsächlich keinen (Fehler taucht plötzlich nicht mehr auf) und schickt mir das Notebook wieder zu. Laufen die 14 Rückgabetage, während dieser das Gerät im Besitz hatte, ab?
Szenario 3 ist wie Szenerio 2, jedoch behauptet der Händler nun fälschlicherweise oder unter falschem Vorwand, dass es keine Fehler gibt und schickt einem das Notebook (für mich defekt/für ihn in Ordnung) wieder zu. Laufen die 14 Rückgabetage, während dieser das Gerät im Besitz hatte, ab?
Sonderfrage zu Szenario 3: Gilt dies als Reperaturversuch?
Ich habe gelesen, dass wenn ein Gerät 2x zur Reperatur abgibt man ein neues Gerät/sein Geld fordern kann. Daher bin ich dadran interessiert, falls es zu so etwas mal kommen sollte.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
14 tägiges Rückgaberecht, zählen Reperaturtage?
20. Oktober 2011
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Frage vom 20. Oktober 2011 | 17:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
14 tägiges Rückgaberecht, zählen Reperaturtage?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2011 | 22:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119041 Beiträge, 39677x hilfreich)
Wenn die Frist abgelaufen ist, ist sie abgelaufen.
Ob das Teil nun bei Tante Frida oder Onkel Sören liegt odr beim Händler.
quote:
Sonderfrage zu Szenario 3: Gilt dies als Reperaturversuch?
Sofern man den Beweis dafür erbringen könnte ...
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"
#2
Antwort vom 21. Oktober 2011 | 12:50
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
Gelten Reperaturtage während der 14 tätigen Rückgabefrist als ein Kalendartag von den 14 Rückgabetagen, die man hat?
Ja. Das Widerrufsrecht verlängert sich nicht, durch gar nichts.
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