Ich habe einen (Elektro-)Artikel online bei einem Shop bestellt und erhalten. Nachdem ich diesen einmal kurz in Betrieb genommen hatte, habe ich bemerkt, dass dieser absolut nicht passend ist. Somit habe ich ihn so gut ich konnte wieder verpackt und zurück geschickt. Alles innerhalb der Frist.
Nun hat mir der Shop eine Mail geschrieben, dass der Widerruf nicht akzeptiert wird, da die Ware gebraucht wurde.
Meines Wissens ist dies doch nicht zulässig, oder liege ich da falsch?
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14 tägiges Rückgaberecht und Frage
11. Mai 2011
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Frage vom 11. Mai 2011 | 11:47
Von
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14 tägiges Rückgaberecht und Frage
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. Mai 2011 | 16:30
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 26x hilfreich)
Interessanterweise steht in den AGB zum Widerruf des Shops gut zu lesen: "Für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache müssen Sie keinen Wertersatz leisten"
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#3
Antwort vom 12. Mai 2011 | 11:21
Von
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Also die sind echt lustig. Haben auf meine Antwort, dass es ja sogar in den eigenen AGBs steht, nur geantwortet, dass das da gar nicht stehen würde und es nicht zurück genommen wird.
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