Hallo!
Eine Freundin von mir besitzt eine DSL-Flatrate. Nun ist ihr Nachbar auf die Idee zu kommen einen Wireless-Lan-Router zu installieren und dann könnte er von seiner Wohnung aus über Nutzername/Paßwort (nehme ich mal an, sonst würde es kaum Sinn machen wenn er einen eigenen Vertrag
hätte *g*) von besagter Freundin ins Internet gehen. Dafür beteiligt er sich dann zur Hälfte an den Kosten. Generell stehe ich der Idee eher skeptisch gegenüber. Ist es strafbar? Okay, ein Router in einem privaten Netzwerk innerhalb eines Hauses würde ich verstehen, aber ist es legal das 2 Wohnungen einen Anschluß nutzen?
2 Leute nutzen einen Anschluß
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Also wenn der Provider generelle das benutzen von Routern erlaubt ist das kein Problem.(Sie sollte aber mal einen Blick in das kleingedruckte in ihrem Vertrag dazu lesen ob das näher bezeichnet ist.) Wem Sie zugang zu ihrem Netzwerk gewähren ist ihre Sache. Ausserdem kann der Provider nicht feststellen ob der "Zweitnutzer" eine andere Partei ist. Ich möchte aber zu bedenken geben das a. Sie sich bezügl. der Sicherheit genau informieren sollten und b. alles was im Internet passiert fällt auf Sie zurück da auf Sie der Anschluss angemeldet ist.
MfG, dj
Au Backe - VORSICHT!!!!!!!!!!!
So was sollte man nur mit seinen allerbesten Freunden machen und das auch durch Zeugen oder ähnliches absichern. Wenn dann Onlinekäufe und Straftaten (z.B.Kinderporno) vom lieben Nachbarn über DSL laufen, dann ist immer der Anschlussinhaber dran.
Wenn vorsätzlich Grundstücksgrenzen überschritten werden und dann auch noch gegen Gebühr (gewerblich?), dann kommen auch noch andere Regelungen dazu und das Untervermieten mag keiner der Provider.
Bei den heutigen DSL-Preisen ist das alles nicht besonders sinnvoll.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Von:
http://www.wlan-project.com/informationen/richtlinien.htm
Nachdem in einer ersten Verfügung FunkLAN in Deutschland nur innerhalb der Grenzen eines Grundstücks betrieben werden durfte, gelang mit der Verfügung 122 vom 21.05.1997 eine Ausdehnung auch auf den grundstücksüberschreitenden Verkehr. Damit verbunden sind allerdings Einschränkungen, die aus dem nachfolgenden Text hervorgehen:
Verfügung des BAPT zur Frequenzzuteilung
Gemäß der im Amtsblatt des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation 14/97 veröffentlichten Verfügung über die Allgemeinzuteilung der Frequenzen für RLAN Funkanlagen im Frequenzbereich 2400 - 2483,5 MHz, ist der Hersteller bzw. die Vertriebsfirma von solchen Funkanlagen verpflichtet, diese Verfügung im vollständigen Orginaltext den Produkten beizufügen. Nachfolgend finden Sie die Abschrift dieser Verfügung aus dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation 14/97 vom 21.05.1997. Da diese Neufassung der Frequenz-genehmigung auch die Möglichkeit des Aufbaus eines grundstücksüberschreitenden RLAN- Funknetzes vorsieht, jedoch für den Fall der Grundstücksüberschreitung eine gebührenfreie Anmeldepflicht einführt, finden Sie in der Anlage ebenfalls ein entsprechendes Anmeldeformular. Die Verantwortung zur Anmeldung obliegt dem Betreiber der Anlage.
10. Sofern mit den RLANs-Funkanlagen grundstücksüberschreitende Übertragungswege errichtet und betrieben werden, gelten zuzüglich die nachstehenden Bedingungen:
a) Der Betreiber eines solchen Funknetzes ist verpflichtet, der Regulierungsbehörde (übergangsweise bis zum 31.12.97 dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) in Mainz) die Standorte der ortsfesten Funkanlagen (Basisstationen) sowie ggf. vorhandener Relaisfunkstellen oder Repeater ("Weiterreicher") mit den nachstehenden Daten unverzüglich schriftlich mitzuteilen:
Stadt, Stadtteil bzw. Gemeinde, Straße, Hausnummer (ggf. genaue Koordinaten)
Höhe der Antenne über Grund sowie Antennencharakteristik
Datum der Inbetriebnahme und ggf. beabsichtigten Außerbetriebnahme
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten