AGB von Internetshop kopieren

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Claus77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
AGB von Internetshop kopieren

Hallo,

ich hatte mal einen Webshop mit AGB testweise online. Ist nie was drüber verkauft worden.

Jetzt habe ich festgestellt, dass ein anderer einfach so meine AGB kopiert und übernommen hat. Dieser andere hat einen Shop eröffnet und die AGB sind so ziemlich Wort für Wort gleich; sprich, es sind eigentlich meine AGB.

Habe ich eine Möglichkeit gegen so etwas vorzugehen? Wenn ja, wie?

Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank schon mal.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Dagegen kann man sehr wohl vorgehen, soweit es gelingt zu beweisen, dass die AGB älter sind.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Claus77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Was wohl schwer zu beweisen ist.

Wie sieht es aus, wenn die AGB etwas verändert sind? Einige Worte....

Vielen Dank

Claus Busse

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Terr Roger
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi Claus,

Du möchtest sicherlich nur eine Grundsatzfrage geklärt haben und Du siehst keinen Handlungsbedarf...oder?

Zum einen sind AGB's oftmals Standardtexte, die immer möglichst alle notwendigen Fakten beinhalten sollten. Natürlich ähneln sich dann die Texte.

Zum anderen sehe ich das Problem beim kopieren nicht. Nimm es doch als Kompliment, dass jemand Deine AGBs nutzt bzw. für seine Zwecke anpaßt. Du nutzt sie doch nicht und sie dienen nun dem Wohl der Allgemeinheit.

Du bist doch etwas bein prinzipieller Stänkerer? :)

Zum ersten Mal bin ich nicht zu 100% Prozent mit Sevriens einer Meinung - wenn überhaupt, dann ist es für mich ein seeeeehr theoretisches Gedankenspiel.
Mir fehlt in AGB's die schöpferische Individualität bzw. Einzigartigkeit des Objektes.

Zur zweiten Frage:
Das mit "einigen anderen Worten" ist so eine problematische Sache. Zumindest bei üblichen ABG's würde ich sagen, dass es ausreicht, um etwas "Neues" darzustellen.

Mich würde mal interessieren, welches Ziel zu hier verfolgst.
Schadensersatz? Unterlassung?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Claus77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Also, ein Stänkerer bin ich wirklich nicht, zumindest noch nicht...

Und ein Ziel verfolge ich eigentlich auch nicht. Es hat mich einfach interessiert, ob man da was machen kann. Schließlich habe ich damals ziemlich Arbeit in die AGB gesteckt.

Aber ich geb Dir recht, dass ist doch alles sehr theoretisch.

Nochmals vielen Dank für eure Mühe

Claus

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Selbstverständlich kann man über die Werkqualitäten von AGB einen theoretischen Streit führen. Dazu folgendes Beispiel:

VK beauftragt A für 500,00 € AGB zu erstellen, die dann endlich auch genau auf VK abgestimmt fertiggestellt und bezahlt sind. VK geht online und VK2 kopiert die AGB und macht seine Geschäfte auf der Webseite "nebenan". VK denkt, Mist warum habe ich jetzt für die AGB gezahlt und warum nutzt VK2 meine AGB und erlangt dadurch zumindest finanziell einen Wettbewerbsvorteil.

Allerdings verstehe ich auch das Argument von Ter Roger. Das geht in die die Richtung "open source AGB", oder? Warum nicht. Ich bin ein großes Freund von gemeinnützlichen Dingen!

Beste Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen