AGBS bei Internetauktionen

30. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
chandel
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 14x hilfreich)
AGBS bei Internetauktionen

Hallo,


ich möchte mich selbständig machen mit internetauktionen. Da man aber hier soviel von Fehlern in den Agb`s liest möchte ich mich absichern.

Reicht es aus, wenn ich in den Auktionen meine Adresse, telnr,Steuernummer angebe, sowie dieWiderrufsbelehrung und als Agbs lediglich angebe: Es gelten die Bestimmungen lt BgB.
Reicht das aus?


danke

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Niemand VERPFLICHTET Sie, AGB zu verwenden. Die Verwendung von AGB stellt lediglich ein Instrument dar, mit dem sich Anbieter von Waren, Dienstleistungen etc. gegen die Folgen bestimmter gesetzlicher Regelungen (soweit diese disponibel sind) abzusichern versuchen.

Da die Regelungen des BGB (und anderer Gesetze) sowieso grundsätzlich gelten, könnten Sie sich den Satz "Es gelten die Bestimmungen des BGB" also auch sparen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und warum kommt es dann zu so vielen Abmahnngen z.B. wegen fehlender Belehrung zum Fernabsatzgesetz?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Und warum kommt es dann zu so vielen Abmahnngen z.B. wegen fehlender Belehrung zum Fernabsatzgesetz?

Weil nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV bestimmte Informationspflichten des Unternehmers bei Ferna bsatzverträgen festgeschrieben sind.

Steffen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Und warum kommt es dann zu so vielen Abmahnngen z.B. wegen fehlender Belehrung zum Fernabsatzgesetz?"

Ich vermute, dass Sie die angesprochenen Informationspflichten nach der BGB-InfoVO und andere Informationspflichten (zB nach § 6 TDG ) mit den AGB im allgemeinen verwechseln. AGB enthalten ja idR viel mehr als nur die vorgeschriebenen Informationen nach den og Vorschriften - zB (soweit zulässig) Gewährleistungseinschränkungen etc.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Versuchen wir es an einem konkreten Beispiel :

Gut gelöst , optisch ansprechend und fast perfekt :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5727436660

und die dazugehörige mich Seite :

http://members.ebay.de/ws2/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=pappmuetze

Einzige "Kritikpunkte" :

Bei eBay-Verkäufen beträgt die kürzeste Widerrufsfrist wohl in der Regel einen Monat - eine Spezifität von ebay aufgrund der geforderten Textform .

In die Sendung gehört dann eine vollständige Belehrung entsprechend den gesetzl. Formvorschriften.

Und es fehlt eine Datenschutzrechtliche Belehrung .

Auch sollte wer sicher gehen will vor Abmahnungen neben der reinen Vorkasse eine Bezahlform wie Nachnahme zusätzlich zur Überweisung anbieten oder aber auf Rechnung z.B. ab der zweiten Bestellung.

Auch fehlt Umsatzsteuernummer bzw. Steuernummer und Handelsregisternummer bzw. der Hinweis auf fehlenden Eintrag.

Zusätzlich sollte man beachten , daß auch bei der Gestaltung der Geschäftspost bestimmte Vorschriften zu beachten sind .

http://www.gmbh-office.de/newsDetails?newsID=1086079383.64&chorid=00511520

Kennen sollte man - und natürlich beachten ;) - als Gewerbetreibender :

Preisangabenverordnung ,
Artikelspezifische Verordnungen ( Lebensmittel, Arzneimittel, etc.)
Berufsspezifische Verordnungen etc.

Leider alles Ansatzpunkte für Abmahnungen.

Kostengünstig und für jeden eBay-Nutzer zu empfehlen :

Ebay und Recht , Springerverlag , ca. 20 Euro .

http://wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13

http://www.internetrecht-rostock.de/

http://www.mein-recht-im-netz.de/

http://www.versandhandelsrecht.de/

http://www.fernabsatz-gesetz.de/

Ja und auch das eBay-Forum ,insbesondere das Existensgründerforum :

Frage stellen , sein Profil nicht verstecken und offen für Kritik sein , dann wird Ihnen sicher auch geholfen werden

http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=2001

Da müssen Sie sich jetzt selber einschätzen :

Wieviel Ahnung haben Sie von Buchbührung und insbesondere von Preiskalkulation ?

Eine wichtige Rolle sollte dann ein Steuerberater bei Ihrer Gründung spielen .

Gute Beratung und Kurse kostengünstig für Existenzgründer bieten auch die lokalen IHKs.

http://www.ihk.de/

http://www.akademie.de/

http://www.wilhelm-data.de/gruender-downloads.htm

http://home.t-online.de/home/eugen_b/

http://www.existenzgruender.de/04/index.php









-- Editiert von psst am 30.10.2004 15:34:45

-- Editiert von psst am 30.10.2004 15:37:46

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chandel
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 14x hilfreich)

wenn eigene AGB's sowieso nicht verpflichtend sind, wieso hat dann fast jeder ebay-Verkäufer welche? Nur um wichtig zu tun und potentiellen Abmahnern eine Angriffsfläche zu bieten?
Wo sind denn die abänderbaren Fallstricke der gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie so gescheut werden?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
chandel
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 14x hilfreich)

und hoch damit:

wenn eigene AGB's sowieso nicht verpflichtend sind, wieso hat dann fast jeder ebay-Verkäufer welche? Nur um wichtig zu tun und potentiellen Abmahnern eine Angriffsfläche zu bieten?
Wo sind denn die abänderbaren Fallstricke der gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie so gescheut werden?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen