AGB´s geändert ohne Ankündigung

18. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb326818-52
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
AGB´s geändert ohne Ankündigung

Hallo, folgendes Szenario:

Eine Website bietet in Deutschland staatlich lizenziertes Lotto an, von einem auf den nächsten Tag werden die AGB´s geändert, der Firmensitz nach Gibraltar verlegt und es handelt sich ab sofort um eine Zweitlotterie ( eine Wette auf die in Deutschland gezogenen Lottozahlen). Es wurde nicht darüber informiert, Änderungen auf der Website wurden so gering wie möglich gehalten, so, dass es für jeden normalen Spieler nicht zu erkennen ist.

Für mich ist unklar ob diese Änderungen so rechtens sind. Die AGB´s müssen vor jeder Abgabe eines Tippscheins neu bestätigt werden, somit wurden die neuen AGB´s bei Abgabe von mir auch akzeptiert. Allerdings war ich im festen Glauben, dass ich ganz normales Lotto spiele. Solche Seiten befinden sich in Deutschland so wie ich mehrfach gelesen habe in einer rechtlichen Grauzone. Nach EU-Recht sind sie lizenziert und legal.

Normalerweise hatte ich pro Woche ein Limit von 200€. Ich konnte in einer Woche aber auch für 600€ spielen. Das hab ich auch getan. Es fand in meinen Augen keine Suchtprävention statt obwohl damit auf der Seite geworben wird.

Die gespielten Scheine laufen noch 2 Wochen und nun überlege ich, da es eh kein richtiges Lotto ist, ob ich die Lastschriften zurück buchen lasse. Ich wäre mir auch nicht sicher ob ein eventuell hoher Gewinn überhaupt ausgezahlt wird. Das ganze erweckt auf mich ein eher unseriösen Eindruck.

Wie seht ihr die Rechtslage in dem Fall?

Über Meinungen wäre ich dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
der Firmensitz nach Gibraltar verlegt ...
Es fand in meinen Augen keine Suchtprävention statt obwohl damit auf der Seite geworben wird.


Dann ist die Rechtslage doch sowieso faktisch irrelevant, oder willst du im Streitfall in Gibraltar nach dortigem Recht klagen?

Zitat:
es handelt sich ab sofort um eine Zweitlotterie ( eine Wette auf die in Deutschland gezogenen Lottozahlen).
[...]
Die gespielten Scheine laufen noch 2 Wochen und nun überlege ich, da es eh kein richtiges Lotto ist, ob ich die Lastschriften zurück buchen lasse.


Sollte wegen §762 BGB kein Problem sein.

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