Hallo,
könnt Ihr mit mitteilen, ob der Punkt 7 der AGBs mit dem Deutschen Recht vereinbar ist?
Mich stört vor allem die Pauschale, ohne das die Kosten im einzeln aufgeführt werden und zum andren, das eine so hohe Pauschale auch zum tragen kommt, wenn man von seinen Widerufrrecht Gebrauch macht.
Zitat:Möchte ein Nutzer sich den Gegenwert der auf VIPauktion erworbenen Bietpunkte ausbezahlen lassen, so fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,5 % des zurückgezahlten Betrages, mindestens jedoch ein Betrag von 20 Euro an. Dieser Betrag dient der Deckung von Verwaltungskosten oder von Gebühren, die bei internationalen Überweisungen zwischen VIPauktion und dem Nutzer anfallen.
-- Editier von andreas124 am 16.04.2015 18:20