Abmahnung Filesharing - offenes Netzwerk

5. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
oldten
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Filesharing - offenes Netzwerk

Hallo,
mal angenommen Mieter 1 bekommt eine Abmahnung weil von seinem Internetanschluss aus ein Film, Musik oder sonstiges illegal heruntergeladen wurde.

In diesem Beispiel gehen wir davon aus dass zwecks Abmahnung nur die IP-Adresse und damit der Internetanschluss von Mieter 1 bekannt ist, es gibt keine weiteren technischen Identifikationsmerkmale die auf ein konkretes Gerät (Laptop, Smartphone etc.) schließen lassen. Nur, dass es ein Gerät war, dass das WLAN Netz von Mieter A benutzt hat.

Meiner Recherche nach gibt es keine gesetzliche Pflicht, seinen WLAN-Router mit einem Passwort abzusichern, offene WLAN-Netzwerke zu betreiben ist nicht verboten. Zudem wurde die Störerhaftung, durch die der Betreiber des Anschlusses haftet, 2017 abgeschafft.

Mieter 1 könnte nun einfach behaupten dass zum Zeitpunkt des illegalen Downloads sein WLAN-Router nicht mit einem Passwort abgesichert war, er selbst den Download nicht getätigt hat und offensichtlich jemand anderes in seinem Netzwerk eingeloggt war, zum Beispiel ein Nachbar. Mangels Störerhaftung wäre die Abmahnung dann unwirksam und eine solche Behauptung "Lüge" ist m.W.n. kein Straftatbestand.

Wie würde es in einem solchen Fall dann weitergehen?

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127513 Beiträge, 40823x hilfreich)

Zitat (von oldten):
eine Abmahnung weil von seinem Internetanschluss aus ein Film, Musik oder sonstiges illegal heruntergeladen wurde

Sehr ungewöhnlich, das wegen einem Download abgemahnt wurde.



Zitat (von oldten):
es gibt keine weiteren technischen Identifikationsmerkmale die auf ein konkretes Gerät (Laptop, Smartphone etc.) schließen lassen.

Den Optimismus teile ich nicht.



Zitat (von oldten):
und eine solche Behauptung "Lüge" ist m.W.n. kein Straftatbestand.

Da sollte man sich doch mal mit dem § 154 StGB, § 263 StGB und dem § 138 ZPO befassen.



Zitat (von oldten):
Wie würde es in einem solchen Fall dann weitergehen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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