Abmahnung

6. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Backmas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung

Hallo, ich habe von einer Grosshändlerin bzw. einer Dame von der ich für meinen Shop Produkte beziehe Artikelfotos und Texte ihrer Seite für meinen Shop übernommen, weil ich dachte das sei legitim, da ich ja bei ihr einkaufe und Produkte von ihr abnehme als Wiederverkäufer.
Nun kam gestern eine Abmahnung eines Anwalts (der den gleichen Namen wie die Händlerin trägt) in Höhe von 474,21 Euro. Er schreibt dass ich durch Übernahme der Texte ohne schriftl. Genehmigung gegen Wettbewerbsrecht und Urheberrecht verstoße und der Streitwert bei 10000 Euro liegt. Nun soll ich diese 474,21 Euro bis Ende der Woche zahlen und eine Unterlassenserklärung ausfüllen und alle Produktbilder und texte entfernen. Letzteres habe ich getan.
Nun meine Fragen:
1. muss ich die 474,21 Euro zahlen?
2. Ich verdiene mit meinem Shop monatlich nur zwischen 50 und maximal 3000 Euro- kann ich da eine Minderung verlangen?
MFG
und danke Sternenguckerin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ad 1.

Möglicherweise ja, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt (wonach es sich anhört, das wäre aber im Einzelfall zu prüfen).
Ggfs. könnte man noch den Streitwert anzweifeln, der ist aber für gewerbliche Urheberrechtsverletzung noch recht niedrig.

ad 2.

Wenn der o.a. Anspruch zu Recht besteht, kann man natürlich viel 'verlangen' - einen *Anspruch* auf Minderung hat man hingegen nicht.

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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