Abmahnung durch Rechtsanwaltskanzlei Nümann Lang

2. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)
Abmahnung durch Rechtsanwaltskanzlei Nümann Lang

Hallo!

Habe ein Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Nümann Lang erhalten.

Mit wird vorgeworfen dass ich über meine IP-Adresse einen Song von Culcha Candela heruntergeladen haben soll und agieren im Auftrag der Firma Styleheads GmbH und soll nun einen pauschalen Abgeltungsbetrages i. H. v. 450,-€ zahlen, damit alles erledigt ist.

Kann mir jemand helfen oder hat Info's?
Klingt mir nach Fake...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Nein. Ich bekam ja keine Email... Nur ein Schreiben.

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"Ich => :pc: "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

Ach so, mein Fehler. Ich hab "Schreiben" jetzt nicht gleich als "richtiger Brief mit Papier und allem" verstanden. ;-)

In dem Fall würde ich fast davon ausgehen, daß das echt ist. Ein Anruf am Montag wird Klarheit bringen.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

Als erstes sollte man sicherstellen, das der Rechteinhaber abmahnt und auch der Anwalt entsprechend bevollmächtigt ist.



Gleichzeitig sollte man auch folgende ÜBerlegungen in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen:



1. Eine Möglichkeit wäre die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (ModUE).
Sie dient nicht nur der Vorbeugung weiterer Rechtsverfolgung sonderen auch dazu, dem Gegener nicht zuviel zuzusagen.
So kann man z.B. auch erklären die gegnerischen Anwaltskosten nicht zu übernehmen bzw. die Angemessenheit bestreiten.

Hier weiterführende Links zum Thema ModUE:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/index.html
http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html

Zwar gibt es immer mal Anwälte die die ModUE ablehnen, aber das entscheidet nicht der Anwalt sondern der Richter.

Eine ModUE birgt aber auch immer die Gefahr, das sie vor Gericht keinen Bestand hat weil die Widerholungsgefahr nicht oder nicht vollständig ausgeräumt, der Pflichtenkreis zu eng oder zu weit definiert wurde oder die z.B. die Verteilung der Beweislast nicht korrekt definiert wurde.

Deshalb ist eine ungprüfte und nicht individualisierte ModUE aus dem Internet immer eine Gefahrenquelle. Denn der Gegener kann ohne weiteres falls ihm die ModUE nicht zusagt eine einstweilige Verfügung/Unterlassungsklage anstrengen.



2. Wer durch das das ilegale Nutzen von Werken Geld gespart hat und durch das hochladen auch noch Schaden angerichtet hat, sollte sich über die preiswerte Erstberatungsgebühr für seinen Anwalt freuen.
Gibt es direkt hier bei
http://www.frag-einen-anwalt.de
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
Sehr empfehlenwert, da man hier gegen die Profis aus dem Sektor antritt und ein Laie schnell Fehler macht die ihn noch mehr Geld kosten ...
Grundsätzlich sollte meiner Meinung nach überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor die Erklärung nicht von einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt geprüft wurde. Das kommt in jedem Fall billiger als die nachfolgenden Strafzahlungen und Rechtverfolgungskosten.

- es gibt unter Umständen keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn die Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein
- die Rechtsprechung ist gespalten und umstritten
- die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichte folgen dieser nicht mehr
- Vertragsstrafen sind in der Regel meist zu hoch angesetzt
- die vorformuliertenn Unterlassungserklärungen sind meist zum Nachteil des Abgemahnten und/oder zu weit gefasst

Unterlassungserklärungen gelten mindestens 30 Jahre lang und können im späteren Leben noch ganz üble Folgen haben.


Kann er sich dieses als Student/Hartz IV nicht leisten, kann er beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein erhalten was das ganze noch preiswerter macht.



3. Nichts tun und abwarten was kommt. Die unter Umständen teuerste Variante.



Die häufig genannte Argumentation, das man derzeit kein Geld für solche Strafzahlungen habe ist kein Problem.
Aus Gerichtsurteilen kann man 30 Jahre lang vollstrecken. Irgendwann wird man ja mal Geld oberhalb der Pfändungsfreigrenze verdienen ...
Es ist nur fraglich, ob man sich die finanztechnische Zukunft deshalb versauen sollte ... Die Auskunfteien (Schufa, Bürgel, etc.) vergessen nicht so schnell...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Die häufig genannte Argumentation, das man derzeit kein Geld für solche Strafzahlungen habe ist kein Problem.


Doch, weil es keine "Strafzahlungen" sind, sondern die gesetzlich geregelte Übernahmepflicht von Rechtsverfolgungskosten durch den Verletzer. ;)

quote:
Aus Gerichtsurteilen kann man 30 Jahre lang vollstrecken.


Prinzipiell sogar unbegrenzt, da jeder neue Vollstreckungsversuch die Verjährung (30 Jahre) wieder neu beginnen läßt.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Bei Beauftragung eines Anwaltes unbedingt mehrere auf Internetrecht spezialisierte Anwälte anfragen und auch Preise und Auftreten vergleichen. Wenn man per E-Mail Anfragen schickt, erhält man sehr schnell Rückrufe.
Ich habe kürzlich Preise von EUR 50,- bis EUR 400,- nur für die Erstellung einer UE erhalten. Ich habe mich dann doch für eine komplette vorgerichtliche Vertretung entschieden. Die Kosten lagen bei ca. EUR 150,-.

Gruß

Connlon

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