Abmahnung durch ein Büro für Rechtshilfe

26. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)
Abmahnung durch ein Büro für Rechtshilfe

Moin zusammen.

Ich wurde von einem Büro abgemahnt, dass "Kostenfreie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (was das auch immer sein soll) anbietet, abgemahnt.

Kostennote 75€.

Grund:
Ich habe seit Jahren eine Domain bei einem Webhoster liegen, die ich nur als E-Mail Domain ohne Inhalt nutze.
Auf der Domain hat der Webhoster eine Website mit Werbung und diversen Kategorien (Inhalt Werbelinks) und dem Hinweis "Diese Domain ist bereits registriert.Warum erscheint diese Seite?" angelegt.
Es ist weder ein Impressum noch ein Kontaktformular vorhanden.

Die Frage.
Ist es Rechtens, dass mich dieser Dienstleister deswegen abmahnen darf?
Ist es Rechtens, dass mir dieser Dienstleister dafür Gebühren in Rechnung stellen darf?

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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

gewerbliche oder private Nutzung?
Ist die Webseite vertragskonform?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Die E-Mail Domain wird für gewerbliche E-Mails genutzt.
In dem Fuß der Mails stehen selbstverständlich alle gesetzlichen Angaben drin.

Was verstehst Du unter "Ist die Webseite vertragskonform"?

Hier die Seite als Bild.


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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei gewerblichen Seiten gibt es Impressumpflicht. Wurde die Seite ohne die Kenntnis des Domaininhabers geschaltet, ist der Provider verantwortlich(Regreß). Wurde jedoch eine Homepage mit Mailsservice bestellt, dann ist der Inhaber auch für die Homepage verantwortlich. Daher die Frage nach der vertraglichen Vereinbarung.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Gewerblich genutzt.
Nun gut.

Aber darf dieses Büro mich Abmahnen und eine Kostennote setzen?
Das machen doch sonst Anwälte.

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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Aber darf dieses Büro mich Abmahnen und eine Kostennote setzen?


Ist es denn ein Mitbewerber oder vertritt einen solchen? Oder ist es ein nach UKlaG abmahnbefugter Verein?

Ist das alles mit "nein" zu beantworten, liegt gar keine Aktivlegitimation für eine Abmahnung vor.

quote:
Kostennote 75€


Kommt mir auch etwas merkwürdig vor. Man soll zwar nicht schimpfen, wenn einmal ein Abmahner eine kleine Summe verlangt und nicht gleich 800 EUR, trotzdem läßt das wiederum die Alarmglocken läuten. Vielleicht hofft da jemand darauf, es würden genug Leute zahlen, weil es "zum Glück nur so wenig" ist und nicht selbst zum Anwalt laufen, der deutlich mehr kostet?

Kannst du mal den Wortlaut der Abmahnung einstellen (abgetippt oder - anonymisiert - hochgeladen)? Oder Link per PN, ich bin da mal neugierig, ob das legitim ist oder eine neue Masche...

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Büro ist aus Deutschland.
Ist aber nicht im Verzeichnis für Rechtsdienstleistungen eingetragen.
Ein Einzelunternehmer, dass laut Finanzamt als Keinunternehmen (unter 17.500€) arbeitet.

Kan ich so etwas nicht auch aufziehen??? (Lach)

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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Kannst du das mal Scannen und irgendwo hochladen? Würde mich ja mal brennend interessieren.

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"Iudex non calculat!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Abmahnung mit einer "Kostennote 75€."

Für welche Kosten stand nicht dabei?

Dann muss man ja auch nicht bezahlen!

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Von einem fehlenden Auftrag eines berechtigten Abmahners einmal ganz abgesehen. Somit kann es sich nur um einen Spendenaufruf für einen barmherzigen Tipp eines Nicht-Betroffenen handeln:

"Ihnen fehlt ein Impressum!"

Welchen ich auch umgehend beherzigen würde!

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Dubios - lade mal die Abmahung hoch mit link hierein.

-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich werde mal abwarten.

Die Bude ist nicht als Rechtsdienstleister im Verzeichnis eingetragen.
Habe der Abmahnung mit Androhung eines Strafverfahrens widersprochen.

Mal sehen was da kommt.
Ich halte euch auf dem laufenden und werde je nach Ausgang weitere Infos posten.

Schönes Wochenende und Danke an alle.

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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Wenn jemand 'kostenfreie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen' anbietet, ist eine Kostennote über 75 EUR sicher nur ein Versehen.
:grins:





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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