Ich hätte hier eine konkrete Frage zu einem Problem eines Bekannten von mir.
Folgender Sachverhalt:
Besagter Bekannter hat den Fehler gemacht, ein Geschäfts AGB (eines Konkurenten) zu kopieren und auf seiner eigenen Homepage einzustellen. Er wollte sie zwar ändern, hat das aber übersehen gehabt und trotzdem online gestellt.
Die entsprechende Seite war zwar nur etwa 1 - 2 Wochen online. Leider ist es doch aufgekommen! Jetzt kam ein Schreiben vom Anwalt. --- Unterlassungserklärung und eine Strafe von fast 800,-€.
Der Gegenstandswert wurde auf 10.000,- festgelegt.
Mir persönlich scheinen die 10.000,- etwas arg hoch angelegt.
Meine Frage: Wer legt den Gegenstandswert fest, bzw. scheint der angemessen zu sein?
Abmahnung erhalten wegen Copyrightverletzung
29. Januar 2009
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Frage vom 29. Januar 2009 | 22:35
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 5x hilfreich)
Abmahnung erhalten wegen Copyrightverletzung
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#1
Antwort vom 29. Januar 2009 | 22:47
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 5x hilfreich)
Noch ein Nachtrag!
Der Betrag sind die wohl die Anwaltskosten.
Schadenersatz wird wohl auch noch gefordert. Die Seite war etwa 10 Tage online.
Wie teuer könnte das denn insgesamt werden?
#2
Antwort vom 30. Januar 2009 | 06:11
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 28x hilfreich)
Also was das betrifft, da würd ich mir dann doch lieber einen Anwalt nehmen.
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