Hallo zusammen,
ich habe vor längerer Zeit für einen Friseursalon eine Homepage erstellt. Dieser hat sich heute mit einer schlechten Nachricht gemeldet. Er hat eine Abmahnung aufgrund eines unvollständigen Impressums erhalten.
Ich habe damals extra darauf geachtet, alle Informationen mit auf die Seite zu packen, allerdings habe ich ein einziges Detail übersehen: Das Handelsregistergericht. Die Handelsregistergerichts-Nummer ist vorhanden, nur der Städtenamen dahinter nicht. Ansonsten sind alle Informationen vorhanden.
So sieht es zur Zeit aus:
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Unternehmensname samt Rechtsform
Inhaber
Anschrift
eMail-Adresse
Telefonnummer
Geschäftsführer
Handelsregister-Nr
Steuer-Nr
---------------
Kläger ist ein Friseursalon irgendwo am anderen Ende von Deutschland, vertreten von einem dort ansässigen Anwalt.
In meinen Augen ist das eine völlig lächerliche Anklage und fällt unter die Erheblichkeitsschwelle gemäß diesem Urteil.
Allerdings ist der abgemahnte Salonbetreiter natürlich sehr verunsichert und fürchtet weitere Kosten wenn er nicht reagiert. Auch das Einschalten eines Anwalts verursache Kosten die er gern vermeiden würde.
Was würdet Ihr zwecks weiterem Vorgehen vorschlagen? Einfach ignorieren?
Vielen Dank im Voraus,
Felias
-- Editiert am 13.02.2011 18:10
-- Editiert am 13.02.2011 18:11
Abmahnung erhalten wegen unvollständigem Impressum
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Da es im Internet einen fliegenden Gerichtsstand gibt kann sich der Kläger ein Gericht raus suchen das noch meint es wäre ein Wettbewerbsvorteil. Viele Gerichte sehen das nicht mehr so.
Such doch mal auf der Webseite des Abmahnern nach Fehler. Oft zieht der Abmahnende dann seinen Anwaltsauftrag zurück.
Ich würde meinen das alles notwendige auch ohne Eintragungsgerichtsort vorhanden ist und es dadurch keinen Wettbewerbsvorteil gibt.
Wenn der Gegner aber klagt braucht man einen Anwalt, der Geld kostet
Kennst du IHK und HWK - die helfen bei sowas ihren Mitliedern
Uwe
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Hallo Labersack,
vielen Dank für die Antwort und die Tipps. Das Impressum des klagenden Anwalts schaut meines groben Blickes nach (leider) in Ordnung aus.
Ich werde dem Friseursalon empfehlen, sich an die IHK zu wenden.
Was wäre denn jetzt am besten kurzfristig zu tun? Dem Anwalt antworten und sich rechtfertigen? Oder vorerst das Schreiben ignorieren?
Sobald man selbst einen Anwalt einschaltet will dieser natürlich auch wieder bezahlt werden. Und diese Geschichte stinkt so offentlichtlich zum Himmel, dass es da doch einen anderen Weg geben muss.
Da sitzt ein Anwalt der einen Gewerbetreibenden sucht, dann einen Studenten bezahlt der in diesem Gewerbe alle entsprechenden Internetseiten durchsucht nach irgendeiner Unstimmigkeit im Impressum. Dann wird eine Abmahnwelle rausgeschickt (natürlich zeitlich versetzt, damit es nicht zu sehr auffällt). Und am Ende verdienen die sich eine goldene Nase, da man nichts dagegen machen kann?
Das kann und mag ich nicht glauben :-(
Gibt es noch weitere Meinungen?
Vielen Dank und Grüße,
Felias
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quote:
Das Impressum des klagenden Anwalts schaut meines groben Blickes nach (leider) in Ordnung aus.
Na klar, ich meinte den Kunden des Anwalts.
Es gibt ja auch noch "echte" Abmahnungen hinter der ein echter Kunde steckt.
Uwe
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Hi Uwe,
jetzt versteh ich was Du meinst... leider scheint der "Kunde" dahinter nicht mal eine Homepage zu haben...
Grüße,
Nic
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Hallo Felias,
haben den gleichen Fall, hab eine PN geschickt zum klären ob es der gleiche ist, und ob es sich um Abzocke handelt.
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-- Editiert am 15.02.2011 21:06
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