Abmahnung mit 250 € Schadenersatz wegen Posting für Fewo bei Facebook

26. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Cnls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung mit 250 € Schadenersatz wegen Posting für Fewo bei Facebook

Hallo!

Ich habe vor einer Woche unsere Ferienwohnung in einer Facebookgruppe gepostet. Die Gruppe nennt sich Auszeit für die Seele-Gastgeber mit Herz.

Ich erhielt nun per Email eine Abmahnung vom Gruppenadmin wegen unerwünschter Werbung und soll 250 € Schadenersatz zahlen, weil der Gruppenadmin Verwaltungsaufwand geltend macht. In den Gruppenregeln stand nichts davon und auch nicht, dass man seine Fewo dort nicht anbieten darf. Da der Post noch online war, habe ich diesen selbst gelöscht. Nun habe ich gestern gesehen, dass die Gruppenregeln geändert wurden. Jetzt steht dort, dass Fremdwerbung unerwünscht ist.

Bei Facebook habe ich selbst eine öffentliche Gruppe und wenn mir ein Post unangemessen erscheint, lösche ich diesen einfach und gut ist.

Wie verhalte ich mich in diesem Fall?

Viele Grüße und vorab vielen Dank für eure Antworten.

Tanja




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie macht der Admin das Fehlverhalten fest und welche Nachweise wird es wohl für den Schadenersatz geben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130020 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Cnls):
Jetzt steht dort, dass Fremdwerbung unerwünscht ist.

Zum einen war es ja keine Fremdwerbung und zum anderen ist unerwünscht nicht gleich verboten.



Zitat (von Cnls):
Ich erhielt nun per Email eine Abmahnung vom Gruppenadmin wegen unerwünschter Werbung

Wie schon gesagt, unerwünscht nicht gleich verboten.



Zitat (von Cnls):
und soll 250 € Schadenersatz zahlen, weil der Gruppenadmin Verwaltungsaufwand geltend macht.

Den behaupteten Schaden müsste er erst mal belegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Unerwünschte elektronische Werbung ("Kaltaquise") ist eigentlich immer abmahnfähig.
Das Argument, dass in den Gruppenregeln nichts von Fremdwerbung stand, würde ich mir verkneifen - das geht nach hinten los. Damit bestätigen Sie nämlich Ihren Vorsatz.
Es gibt Sachen, die sind einfach nicht erlaubt, auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht.

Es bleibt nur, die Kosten anzugreifen.
Das Problem ist, dass hinter der genannten Facebookgruppe laut Google keine Privatperson sondern ein rechtsfähiger, eingetragener Verein steht, der (auch) kommerzielle Interessen verfolgt.
Da wird ein Kostennachweis wahrscheinlich kein großes Problem sein, denn ein Verein kann ja selbst nichts tun, sondern muss einen echten Menschen beauftragen, sich um die unerwünschte Werbung zu kümmern.

Eine Empfehlung ist schwierig.
Wenn Sie sich sich für "Aussitzen" entscheiden, kann das gut gehen, kann aber auch dazu führen, dass die Gegenseite einen Anwalt beauftragt, dessen Kosten Sie womöglich am Ende auch noch bezahlen müssen.
Wenn Sie einen eigenen Anwalt beauftragen, wird das wahrscheinlich teurer als die 250€ gleich zu zahlen.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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