Hi,
hoffentlich schmeißt du da gutes Geld nicht schlechtem hinterher. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Anwalt,den
man in Unterlassungssachen aufsucht schon richtig fit sein muss.
So weiß ist, dass man eben nicht einfach sich billig mit WELAN
rausreden kann, im Gegenteil. Wenn du Welan hast, brauchst du
Welan2, weil nur das wirklich sicher ist, bei dem einfachen Welan kann jeder, der in deinem Empfangsbereich gerade ist, über deine Verbindung was runterladen. Und das Gericht sagt einfach, das du deine Verbindung besser schützen mußt, eben mit
Welan2. Und weißt du, das kann dir jetzt jederzeit nochmal passieren, denn wenn der Typ einmal über dich was runtergeladen hat, dann macht der das auch wieder.
Hat dein Anwalt dir das nicht gesagt? Also ich gucke immer die
neusten Infos unter www.rettet-das-internet.de, www.abmahnwelle.de oder abgemahnt.org nach. Könnt ihr ja auch
mal gucken. Man muss beim Internet immer auf der hut sein.
Tschüß und viel Glück, dass euch keiner was anhängt.
theking
Abmahnung von Schutt,Waetke- Unterlassungserklärung
10. April 2008
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Frage vom 10. April 2008 | 18:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung von Schutt,Waetke- Unterlassungserklärung
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