HI Leute
Also habe gestern einen Brief von Schutt u. Waetke erhalten ich soll am 17.9.06 das Computerspiel Call of Juarez zum Upload gestellt haben.
Erst mal ist es sehr Schwierig hier fälle zu finden von LEuten die gar nicht reagiert haben und wie es in den Fällen weiter gegangen ist.
Nun ist es aber 17 Monate her Verjährt ist der Verstoß zwar nicht aber gibt es keine Fristen für Abmahnungen ?
Mein Fall dürfte für viele Leute sehr interessant sein !
In meinem Fall wurde kein Client angegeben nun ist es so das Emule eine freie Software ist der Source Code offen liegt wie zb im ExtremeMod..
und findige Menschen wie ich haben es geschafft haben emule so zu Programieren das ein Upload nicht möglich ist ganz egal wie hoch der Download auch sein mag Die User stehen zwar in Warteschlange kriegen aber nicht ein Byte !! Ich könnte das beweisen wenn ich dürfte und der Richter das auch verstehen würde Sicher ist es gegen die User regel nix up zu loaden aber ich habe eben aus diesem Grund das gemacht um nicht zu verbreiten also "muss man mir den Upload nicht beweisen ? eine Frage die ich hier noch nicht oft gelesen habe !!
Nun kenne ich einen Diplom Informatiger den ich als Zeuge oder Sachverständigen im Falle einer Gerichtsverhandlung zu Entlastung hin zu ziehen könnte.
Um Antworten wäre ich sehr Dankbar
Lasst euch nicht runter kriegen
Greets
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"So What ?"
Abmahnung von Schutt und Waetke Call of Juarez Interessante Aspekte Uploadbeweis
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Grundsätzlich billigt das UrhG dem Urheber als einzigem das Recht zu, das Werk *anzubieten*, §17 I UrhG
.
Damit könnte schon im nicht authorisierten Angebot eine Urheberrechtsverletzung zu sehen sein, auch wenn kein Download nachgewiesen werden kann, nach dem Wortlaut des Gesetzes wohl sogar dann, wenn gar kein Download möglich gewesen wäre.
Das ist auch nicht weiter ungewöhnlich; wer auf eBay 'Kopie Windows Vista' anbietet, hat sich auch dann einer Rechtsverletzung schuldig gemacht, wenn die Auktion auf Intervention des Rechteinhabers vorzeitig beendet wurde.
Denn der Rechteinhaber muß gerade nicht darauf warten, daß sein Werk tatsächlich verkauft (oder an 1 Million Empfänger verbreitet) wird, damit er gegen den Rechtsverletzer vorgehen kann.
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