Abmahnung von Verbraucherschutzverein wegen AGBs

24. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
Abmahnung von Verbraucherschutzverein wegen AGBs

Hallo,

ich habe von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Mammendorf eine Abmahnung erhalten.

Natürlich mit Unterlassungserklärung und Kostennote über 232,50 Euro.

Bemängelt werden insgesamt 5 Positionen meiner AGBs meines Onlineshops.

Ich habe keine Absicht, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, geschweige denn einem windigen Anwalt auch nur einen Cent zukommen zu lassen.

Wer weiß Rat? Das Schreiben hat mich wegen Auslandsaufenthalts erst jetzt erreicht. Frist bis zur Rücksendung der unterschriebenen Unterlassungserklärung ist morgen, Zahlung bis kommende Woche.

Für den Fall der nicht fristgerechten Unterlassung/Beseitigung werden gerichtliche Schritte sowieso eine einstweilige Verfügung angekündigt.

Wie ist mit so was umzugehen, wer weiß Rat?

MfG

thoren.

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21 Antworten
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#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Ich habe keine Absicht, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben


Das könnte unklug sein, wenn der Verstoß wirklich begangen wurde, auch wenn der Abmahner "windig" sein sollte.

quote:
Wer weiß Rat?


Ab zum Anwalt. Im gewerblichen Bereich sollte man sich nicht auf Aussagen aus Foren verlassen, von Leuten, die ja nicht mal wissen, ob die bemängelten Verstöße nun wirklich begangen wurden oder nicht.

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#3
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

danke dir schon mal.

Die hatten mir tatsächlich eine Email gesendet, habe ich gerade in meinem Spam-Ordner gefunden. Und dann eben das Einwurf-Einschreiben an meine Postfachadresse, welches ich gestern geleert hatte.

Ich habe mich dazu entschieden, daß ich weder die Unterlassungserklärung unterschreibe, noch die Rechnung bezahle.
Ich werde die Tage einen Anwalt beauftragen. Evtl. bekommen die heute oder morgen ein Fax von mir, wo ich das ankündige. Deadline wäre heute 12 Uhr, lasse ich verstreichen.

Ich werde diesen Verein bei der zuständigen Anwaltskammer anzeigen und überlege mir noch, ob ich evtl. eine Strafanzeige bei der Polizei stellen kann. Vielleicht wegen Nötigung oder so was. Irgendwas wird da schon einfallen.

Die angekreideten Bedingungen der AGBs sind meiner Meinung nach völlig kundenfreundlich, aber das liegt ja nun im Auge des Betrachters und ich zwinge niemanden, bei mir zu kaufen. Man kann ja im Rahmen der Bestellung die AGBs ablehnen und schon kommt es nicht zu einer Bestellung.

Was verstehe ich hierunter?:

quote:
Wenn es sich um eine für dringlich erachtete Beanstandung eines Telemediendienstes handelte


Grüße

thoren.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Auch fällt auf, dass nur "sichere Verstöße" abgemahnt werden.


Das verstehe ich nicht. Ist eine Abmahnung nur dann seriös, wenn die angemahnten Verstöße möglicherweise nicht begangen wurden? :crazy:

quote:
diesen Verein bei der zuständigen Anwaltskammer anzeigen


Warum sollte eine Anwaltskammer für einen Verbraucherschutzverein zuständig sein?

quote:
Vielleicht wegen Nötigung


Mit welchem empfindlichen Übel wird dir denn rechtswidrig gedroht? Sind die angemahnten Verstöße zutreffend?

quote:
Die angekreideten Bedingungen der AGBs sind meiner Meinung nach völlig kundenfreundlich


Deine Meinung ist im Zweifel irrelevant. Relevant ist nur die Rechtslage.

quote:
das liegt ja nun im Auge des Betrachters


Pech für dich, wenn der Betrachter ein Richter ist und das anders sieht als du.

quote:
ich zwinge niemanden, bei mir zu kaufen


Das berechtigt dich noch nicht, wettbewerbs- oder gesetzwidrige Passagen in deine AGB zu packen.
quote:
Man kann ja im Rahmen der Bestellung die AGBs ablehnen


Das berechtigt dich noch nicht, wettbewerbs- oder gesetzwidrige Passagen in deine AGB zu packen.


Deine Einstellung ist bestenfalls ignorant und schlimmstenfalls gefährlich (für deinen Geldbeutel).
Das Argument "ich kann ruhig ein Widerrufsrecht von 2 Stunden in meine AGB schreiben, es muß ja niemand kaufen" dürfte vor Gericht für Heiterkeit oder eine Standpauke sorgen.

Ob deine Regelungen konkret unzulässig sind, kann man natürlich ohne genauere Kenntnis nicht beurteilen. Nicht jede "völlig kundenfreundliche" Regelung ist auch gesetzeskonform. Sturheit oder eine Fixierung auf "der Abmahner ist kriminell" bringt dich hier überhaupt nicht weiter.

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2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Und eine fehlende Ausrichtung an Verbraucher-Interessen ist dann zu vermuten, wenn der Verein keine Auseinandersetzung im Verbrauchersinne riskieren will, wenn nur die allerwinzigste Ungewißheit über die vorraussichtliche gerichtliche Beurteilung einer Beanstandung bestehen könnte, die sich nachteilig auf das Vereinsvermögen auswirken könnte.


IMO zu verklausuliert argumentiert. Das würde ja bedeuten, ein Verbraucherschutzverein wäre effektiv daran gehindert, klare Verstöße abzumahnen (und damit Verbraucher zu schützen), nur weil dies eine "sichere Sache" sei.

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#8
 Von 
watson123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

@Thoren:

Kannst du mal sagen, was rausgekommen ist. Wir haben ebenfalls eine Abmahnung wg angeblichem Verstoß gegen das UWG bekommen.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ute Rink
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir haben eine Abmahnung von dem Verbraucherschutz Verein Martin Huber bekommen, hatte bisher noch nichts davon gehört, hatte im Internet gelesen, daß man die Hände davon lassen soll und bekam dann prompt eine einstweilige Verfügung zugestellt mit der Androhung einer Strafe bis zu 250.000,- € oder Gefängnis bis zu 6 Monaten. Wir haben nur einen ganz kleinen Shop, in dem wir unsere eigenen CDs verkaufen so etwa 20 Stück im Jahr, die wir auch noch beim Hauptverlag abkaufen müssen. Von den AGBs hatte ich gar nichts gewußt. Aber unser Webmaster hat sie nach dem Abmahnschreiben sofort geändert. Mußte dann eine Anwältin beauftragen, die sich darüber empörte, daß ich die 232,00 € nicht sofort überwiesen habe. Seitdem zweifle ich ernsthaft an unserem Rechtsstaat. Was ist hier los? Wie kann man denen das Handwerk legen?

UR

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wir haben eine Abmahnung von dem Verbraucherschutz Verein Martin Huber bekommen, hatte bisher noch nichts davon gehört, hatte im Internet gelesen, daß man die Hände davon lassen soll <hr size=1 noshade>

Im gewerblichen Bereich sollte man sich nicht auf "hatte im Internet gelesen" verlassen.
Wer gewerblich im Internet verkaufen möchte und seine Seite vorher nicht von einem Fachmann rechtlich überprüfen lässt, handelt leichtsinnig.

quote:<hr size=1 noshade> Mußte dann eine Anwältin beauftragen, die sich darüber empörte, daß ich die 232,00 € nicht sofort überwiesen habe. <hr size=1 noshade>

Bei Anwälten ist es durchaus üblich, dass das Honorar zum Teil (oder sogar ganz) im voraus bezahlt wird.

quote:<hr size=1 noshade>Seitdem zweifle ich ernsthaft an unserem Rechtsstaat. Was ist hier los? <hr size=1 noshade>

Wieso liegt hier ein Grund vor, am Rechtsstaat zu zweifeln?
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, verliert ihr. Wenn die
Abmahnung nicht berechtigt ist, wird eure Anwältin euch zum Recht verhelfen und der Verbraucherschutzverein hat die Verfahrenskosten zu tragen.
Was ihr wollt ist, dass ihr in Ruhe gelassen werden, auch wenn die Abmahnung berechtigt ist. Aber so funktioniert der Rechtsstaat gerade nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann man denen das Handwerk legen? <hr size=1 noshade>

Bei der nächsten Wahl Parteien wählen, die sich für eine Änderung der bestehenden Rechtslage einsetzen.
Da das AGB-Recht aber zum Verbraucherschutz gehört und parteipolitische Forderungen, die die Rechtslage zugunsten von Anbietern und zuungunsten von Kunden ändern wollen, nicht so populär sind, wird das wohl nix.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#11
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Was ist das für ein Quatsch?
Natürlich gibt es ein Versäumnis des Gesetzgebers, sonst hätten diese windigen Abmahnanwälte gar kein Berechtigungsdarsein.
Da der Staat aber fleissig mitverdient, gibt es gar keine Notwendigkeit diesem Treiben ein Ende zu bereiten.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wo verdient der Staat an Abmahnanwälten mit? Davon abgesehen: Wer mit seinen AGB gegen geltendes Recht oder geltende Urteile verstößt, der begibt sich als gewerblicher Anbieter nun einmal auf reichlich Glatteis.

Da gibt es keinerlei Versäumnis des Gesetzgebers. Hierletzt wurden erst die Rechte von Verbrauchern in Abmahn-Sachen deutlich gestärkt. Das war auch gut so. Die Abmahn-Industrie wird in diesem Bereich ihres Lebens nicht mehr froh werden.
Ändert nichts dran, dass man im gewerblichen Bereich keine Änderung braucht.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Wo der Staat mitverdient? Müssen Anwälte keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen? Also zunächst einmal 19% im Rahmen der Abmahnungs-Kostennote, 19% im Verlauf falls man sich als Betroffener einen Anwalt leisten möchte und Widerspruch einlegt. Arbeiten Richter ehrenamtlich? Wer zahlt die Gerichtskosten bei einem Einspruch und wohin fliessen diese Gelder?

In meinen Augen gibt es ganz klare Versäumnisse des Gesetzgebers, das hat gar der Richter in meinem Fall eingeräumt. Er hat aber auch zu verstehen gegeben, dass die Rechtslage eben momentan so ist, wie sie ist und es eben genug Anwälte gibt, die sich auf ebendiese zweifelhafte Weise bemühen (O-Ton des Richters: Meist schlechte Anwälte, die nirgends ein Anstellung finden und es eben so versuchen, so lange wie es gesetzlich noch möglich ist).
Bei einer eindeutigen und klaren Rechtslage könnte man sich das ganze Geseier in Form von AGBs als Gewerbetreibender sparen! Spart das Aufsetzen (durch Anwälte die auch wieder kassieren) von spitzfindigen AGB's, Abmahnversuche usw.
Es ist schier unverschämt mit welch perfiden Versuchen die sich bemühen Geld zu beschaffen. Zuletzt ein Versuch als Forenbetreiber, da angeblich das Impressum nicht sofort und klar zu erkennen sei. Ein Witz...
Wenn sich dann noch jemand wundert, wie kleine Unternehmen in die Pleite geraten können, hier das beste Beispiel. Der Quatsch hat annähernd 10.000 Euro gekostet.
An die Adresse dieses Ladens kann ich nur sagen, man sieht sich immer 2x im Leben. Das vergisst man nie. Gegen zig Abmahn-Verbraucherschutzvereine liegen Beschwerden wegen Massen-Abmahnung vor (praktisch gegen jeden), die machen rein gar nichts anderes. Hoffentlich wird denen bald das Handwerk gelegt.

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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ute Rink
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

ich habe den Fall schon einer Politikerin geschildert, die die Sache an das Justizministerium weitergekeitet hat, sie wußte selbst nicht, obwohl eigentlich Wirtschaftsexpertin, daß es sowas bei uns im Land gibt. Ich hoffe, da passiert schnell was und Geschädigte können rückwirkend noch Ansprüche geltend machen

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""

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Bei einer eindeutigen und klaren Rechtslage könnte man sich das ganze Geseier in Form von AGBs als Gewerbetreibender sparen!


Niemand zwingt dich, AGB zu haben. Dann gelten eben nur die BGB-Richtlinien. Das ist in der Regel für den gewerblichen VK noch ungünstiger, weswegen man sich mit AGB dann zumindest einiges an Vorteilen verschaffen kann.

Ein Freibrief, deswegen in seine AGB schreiben zu dürfen, was man will, ist das jedoch nicht.

Dann muß man halt einen Anwalt beauftragen, der einem rechtssichere AGB erstellt. Willkommen im Geschäftsleben!

quote:
Ich hoffe, da passiert schnell was und Geschädigte können rückwirkend noch Ansprüche geltend machen


Wie oben gesagt: im gewerblichen Bereich nahezu ausgeschlossen. Die Regelungen im gewerblichen Bereich dienen dem Verbraucherschutz und werden daher mit Sicherheit nicht aufgeweicht, weil sich einige Firmen auf selbstgestrickte AGB verlassen wollten.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ute Rink
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

wir haben unseren Shop aus diesen Gründen eh vor kurzem dicht gemacht. wir können unsere Kinder-CDs nicht mehr verkaufen, d.h. wir sind schon so gut wie pleite durch dieses Vorgehen. Kenn übrigens gar keinen, der dafür irgendein Verständnis zeigt. Das erntet nur Empörung und Kopfschütteln. Man muß nicht Jura studiert haben, um zu wissen was Recht und was Unrecht ist.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sorry, aber mir fehlt völlig das Verständnis, wieso jemand, der gegen geltendes Recht verstößt (auch wenn es unbewusst ist), irgendeinen Schutz braucht.

Wenn Unternehmer A faktisch gezwungen ist teure Anwälte zu bezahlen, die seine AGB prüfen und regelmäßig auf Aktualität prüfen und Unternehmer B hat keine Lust dazu, dann muss Unternehmer A vor Unternehmer B geschützt werden. Das geht mittels Stilmittel der Abmahnung. Die Gerichte verdienen auch nur deswegen mit, weil Unternehmer B zwar seinen Fehler einsah (stillschweigend korrigierte) aber sich weigerte, die Kosten zu tragen (btw. mir mißfällt der Ansatzpunkt, Gerichte als raffgierig zu bezeichnen oder in so einem Zusammenhang zu bringen).

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
wir können unsere Kinder-CDs nicht mehr verkaufen


Wieso hast du nicht in einen Anwalt investiert, der deine AGB rechtssicher macht?

Sorry, mit der Einstellung wirst du im Geschäftsleben nichts. Als Konzertveranstalter sparst du dir vermutlich auch die Feuerschutzvorschriften, kann ja eh kein Laie kennen und überblicken, doch nicht dein Problem, wenn Notausgänge nicht vorhanden sind! *koppklatsch*

quote:
Man muß nicht Jura studiert haben, um zu wissen was Recht und was Unrecht ist.


Doch, das ist offenbar höchst subjektiv - es gibt auch Leute, die sind dagegen, daß Beleidigungen strafbar sind oder daß bei einem Prozeß der Verlierer alles bezahlt. Was du machst, ist, dein persönliches Rechts*empfinden* als Maßstab aller Dinge einzufordern. Who died and made you king?

Zitat:
Kenn übrigens gar keinen, der dafür irgendein Verständnis zeigt. Das erntet nur Empörung und Kopfschütteln.


Da du vermutlich eine sehr einseitige und mit der Realität nichts zu tun habende Version der Geschichte erzählt hast, kein Wunder. Garbage in, garbage out.

-- Editiert GROC am 02.12.2013 18:10

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Gefühlte Gerechtigkeit und tatsächliches Recht stimmen manchmal nicht überein.

Um das tatsächliche Recht (Gesetze) zu ändern, muss man sich an die Politik wenden, anstatt über VerbraucherschutzVerbände, Anwälte oder Gerichte zu schimpfen.

Abgesehen davon ist man mit "gefühlter Gerechtigkeit" im Geschäftsleben fehl am Platz. Da zählt halt nur tatsächliche Recht (Gesetze )

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 02.12.2013 18:37

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
d.h. wir sind schon so gut wie pleite durch dieses Vorgehen.

erwartest du jetzt Mitleid? Selber schuld, wenn man sich an etwas wagt, von dem man keine Ahung hat...
quote:
Man muß nicht Jura studiert haben, um zu wissen was Recht und was Unrecht ist.

und erst recht nicht, um sich an geltende Vorschriften zu halten...

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wir haben unseren Shop aus diesen Gründen eh vor kurzem dicht gemacht. wir können unsere Kinder-CDs nicht mehr verkaufen, d.h. wir sind schon so gut wie pleite durch dieses Vorgehen. <hr size=1 noshade>



Sehr schade, das soll eigentlich nicht sein. Das hat auch die Politik erkannt, der Gesetzgeber hat deshalb mit Wirkung vom 09.10.2013 (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) das UWG und das UKlG geändert um genau das zu vermeiden, siehe § 12 IV UWG :

(4) Macht eine Partei in Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, glaubhaft, dass die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren Antrag anordnen, dass die Verpflichtung dieser Partei zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil des Streitwerts bemisst.


Begründung:

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird
regelmäßig die Erstattung der Aufwendungen für die
Einschaltung eines Rechtsanwalts nach § 12 Absatz 1
Satz 2 UWG gefordert, der nach § 5 UKlaG auch für
Abmahnungen nach dem Unterlassungsklagengesetz
gilt. Diese betragen häufig mehrere Hundert Euro und
stellen für die insbesondere betroffenen Kleinunter
nehmer und Existenzgründer eine große Belastung
dar, die häufig existenzbedrohende Ausmaße an
nimmt. Dies wird angesichts der Geringfügigkeit des
Wettbewerbsverstoßes auch als besonders ungerecht
empfunden.
...
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eindeutigere
Regelungen. Damit soll sich der Rechtsanwender sel
tener auf kostenträchtige Prozesse einlassen müssen.
Die Rechtssicherheit wird für ihn deutlich erhöht.
Durch die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen
werden finanzielle Anreize für Abmahnungen deutlich
verringert und die Position des Abgemahnten gegen
über einem missbräuchlich Abmahnenden gestärkt.
Dadurch soll die Zahl der Abmahnungen abnehmen,
die weniger im Interesse eines lauteren Wettbewerbs
als zur Gebührenerzielung ausgesprochen werden.


http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/rsw/upload/Beck_Aktuell/BT-Drs.%201713057.pdf


Für euch kommt das wohl Alles leider zu spät. In der Begründung wird auch ausdrücklich beklagt, daß die Gerichte viel zu selten den Missbrauch feststellen und dem bisher zu wenig entgegenwirken.

Inwieweit das gesetzgeberische Ziel künftig erreicht wird, wird man sehen. Aber so, daß da keine Empathie für die Kleinunternehmer besteht ist es nicht, ganz im Gegenteil.

-- Editiert asap am 02.12.2013 22:19

2x Hilfreiche Antwort

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