Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Musik downloaden

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
n1One86
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Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)
Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Musik downloaden

Hallo zusammen,

mich erreichte heute ein Brief der "Waldorf Rechtsanwälte" aus München mit dem Betreff:

"Abmahnung wegen illegaler VErwertung gechützter Werke in sog. Tauschbörsen - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung"

Ich soll wegen 9 Musikdatein, deren Rechte bei

EMI Music Germany GmbH &Co. KG,
SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (Germany) GmbH,
Universal Music GmbH,
Warner Music Group Germany Holding GmbH
und edelkids GmbH

liegen nun 100 Euro Strafe und 506 Euro Anwaltsgebühren bezahlen. In meinen Augen stehen die 506€ Anwaltsgebühren in keinerlei Verhältnis zu einer Strafe von 100€. Dafür das sie mir ein Schreiben zukommen lassen was schon garantiert hunderte anderer Leute vor mir bekamen, sehe ich das absolut nicht ein.

Außerdem habe ich ein wenig recherchiert und erfahren das der RA J. Waldorf, dem die Kanzlei gehört seit Jahren mit Abmahnungen nur so umsich schmeisst und oft nur vorgab einen oder mehrere Mandanten zu vertreten, aber es nichzt der Fall war. In meinem Schreiben heißt es nur:

"Sehr geehrter Herr [...],

wir zeigen an, dass wir in vorstehender Angelegenheit durch unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt wurden. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert."

Nur wurde dem Schreiben keine Einzige Bevollmächtigung beigeheftet.

Was kann ich nun tun? Ich hab die Dateien heruntergeladen und daher auch leider zum weiteren Download angeboten. Ich habe auch kein Problem die 100€ Schadensersatz zu zahlen, aber 506 Euro Anwaltskosten finde ich doch als etwas zu hoch. Bis zum 12.10.07 muss ich die Unterlassung per Vorab-Fax spätestens eingesendet haben und das Original per Post dann hinterher und bis zum 19.10.07 die 606 Euro zahlen.

Mfg
n1One86

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43 Antworten
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#1
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

welche Musikdateien waren das denn?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Achja, und könntest Du bitte noch mitteilen, an welchem Datum Du die Dateien runtergeladen hast.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
n1One86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

9 Einzeltracks unterschiedlicher Künstler u.a.

Das Ende vo Kreis, Silbermond
Ernten was wir Säen, Die Fantastischen Vier
Endlich ein Grund zur Panik, Wir sind Helden
Better With You, Elin
u.s.w.

Ich habe heute auch bereits mehrfach versucht bei der Kanzlei anzurufen, aber es ist entweder besetzt und man bietet mir den T-Com Verbindungsservice an oder aber es geht gar keiner ran. Schlafen die da den ganzen Tag lang?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
n1One86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Herunterladen geschah alles im Zeitrum um die 21. und 22.08.2007

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

OK, also alles neuere, deutsche Musik wenn ich das richtig lese.
Es gibt hier einen THread "Schutt, Waettke", der genau dasselbe behandelt. Allerdings ging es da um ein anderes Lied.
Informiere Dich dort ein wenig. Du wirst um die Zahlung nicht herumkommen. Sei froh, dass der Geldbetrag noch einigermaßen im Rahmen geblieben ist.
Bin selbst von der Schutt Waettke Sache betroffen. Ärgerlich das alles, aber da müssen wir jetzt durch!
Kopf hoch! :-)

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Noch eine Frage: Mit welchen Programm hast Du heruntergeladen?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
n1One86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Hab immer mit emule oder torrent gezogen. Dokumentiert sind alle 9 Dateien bei emule.

Naja nur bevor ich einen Cent Zahle, werd ich mir die Bevollmächtigungen zukommen lassen. Kenne einige Fälle wo RAs ohne Bevollmächtigung, nur im eigenen Profitinteresse solche Abmahnungen verschickt haben.

Und danke für die Info, werde mir das andere Thema mal ansehen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Janna_123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo n1one86,

ich habe haargenau das gleiche schreiben bekommen wie du.
bitte setzte dich doch mal mit mir in kontakt.

liebe Grüße
Janna

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hbruno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo n1One86!

Du schreibst:
Außerdem habe ich ein wenig recherchiert und erfahren das der RA J. Waldorf, dem die Kanzlei gehört seit Jahren mit Abmahnungen nur so umsich schmeisst und oft nur vorgab einen oder mehrere Mandanten zu vertreten, aber es nichzt der Fall war. In meinem Schreiben heißt es nur...


Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Nicht, dass du deswegen nochmal abgemahnt wirst. Für die ganzen Musikfirmen scheinen die ja schon lange tätig zu sein. An deiner Stelle würde ich das editieren.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Wie läuft das bei diesen Fällen eigentlich mit den Beweisen. Wie die an Daten kommen ist klar. IP-Adresse und dann zu Staatsanwaltschaft. Aber das beweist ja nur das du an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit irgendwas heruntergeladen hast. Aber es beweist nicht was du geladen hast.

Hab im Fernsehen gesehen, dass die Bildschirmausdrucke haben wo der Download in der Liste des Filesharing Programms steht. Doch, dass ist doch eher eine windige Sache Bilder könnten vorher ohne großen Aufwand umgearbeitet werden. Und selbst wenn dort der Titel XYZ.mp3 steht heißt es nicht, dass es auch der Titel war denn es kann ja auch nur der Dateiname sein. Inhalt kann etwas ganz anderes sein.

Wie weisen die also nach, dass ich das wirklich angeboten haben oder runtergeladen habe?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Ist doch egal, was der Inhalt der Datei ist.
Entweder die Datei beinhaltet das gleichnamige Lied oder aber -was nicht besser ist- Du hast eine Datei einfach so benannt. Das würde ja bedeuten, Du hättest bewusst eine Datei nach einem Künstler und Song benannt, hast also quasi den Namen geklaut.
Das wäre genauso, als würdest Du auf ebay gefälschte Markenklamotten verkaufen.

btw, hat Jemand hier was Neues gehört?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Es geht außerdem nicht ums Downloaden sondern ums Uploaden!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
n1One86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Hab mir die Bevollmächtigungen zukommen lassen und nur 3 bekommen. 2 der angeblich Vertretenen Firmen, konnten mir auf telefonische Rückfrage auch keinerlei Zusammenarbeit mit der benannten Kanzlei bestätigen! Daher habe ich die Unterlassungserklärung mit meinem Anwalt zusammen abgeändert und zahle nun einen geringeren Anteil des Anfangs geforderten Geldes.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tsherno
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

auch mich erreichte eine Abmahnung der RA Waldorf.

Ich soll 2 Hörbücher des DHV von Harry Potter gezogen haben.

Jedoch lag auch meinem Schreiben keine Vollmacht des DHVs bei.
Die Frist zum zusenden der UE ist unter der gesetzlichen Mindestfrist.

Zum Zeitpunkt des uploads war ich 8 Std. davon auf der Arbeit. Ich habe zwar einen Rechner(ohne Emule oder ähnlichen) und ein Firmennotebook (mit Emule)was ich logischerweise mit zur Arbeit nehmen muss.
Nun ist mir aufgefallen das ich in einem Zeitraum DURCHGEHEND von 6:20 bis 20:30 die Datei zum Upload freigegeben haben soll.
Leider funktioniert das bei emule so das auch unfertige Dateien zum Upload freigegeben werden.
Aber selbst wenn das der Fall gewesen wäre kann ich schlecht während der Autofahrt das notebook mit meinem WLAN verbunden halten. Immerhin liegt mein Arbeitsplatz 20km von meiner Wohnung entfernt.

Hat sonst jemand Infod zu der Sache?

-----------------
"Nichts ist so wie es auf den ersten Blick scheint."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tsherno
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

Tja dann schicke ich dir mal zu dir wenn du dich übers Ohr hauen lässt.

Hat wer eine KONSTRUKTIEVEN Beitrag?

-----------------
"Nichts ist so wie es auf den ersten Blick scheint."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mirchal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich hab heute auch so einen Brief bekommen, wegen illegalem download.

Mehr muss ich ja nicht sagen, das habt ihr ja alles schon sehr schön geschildert. Bei mir handelt es sich um 866 Euro (200 Euro Schadensersatz und 666 Euro Anwaltskosten)

Habt ihr bisher was erreicht? Kann ich was gegen diese horrenden Anwaltskosten machen?

Und was heißt "modifizierte UE"? (Was UE heißt weiß ich, nur was kann ich an der ändern um mehr zu erreichen?) :( :(:(

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nummer 18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

2. Modifizierte Unterlassungserklärung: Bestandteil von Abmahnungen sind fast immer beigefügte Unterlassungserklärungen. In jüngster Zeit enthalten diese zunehmend völlig inakzeptable Forderungen, die mit dem monierten Rechtsverstoß gar nichts mehr zu tun haben (Beispiel) Hier empfiehlt sich, eine modifizierte UE abzugeben.

Frage: Welche Mindestform muß sie erfüllen?

Sewoma: Sie muß die Wiederholungsgefahr ausräumen. Dazu ist nach ständiger Rechtsprechung im wesentlichen zweierlei erforderlich. Das zu unterlassende Verhalten muß hinreichend präzise beschrieben oder anderweitig dargestellt werden und es muß das unbedingte Versprechen enthalten sein, bei einem erneuten Verstoß an den Erklärungsempfänger einen Geldbetrag zu entrichten. Dieser Geldbetrag muß so bemessen sein, daß er effektiv von einer Wiederholung abschreckt. Üblich sind fixe Beträge von einigen tausend Euro oder ein Versprechen nach dem sog. Hamburger Brauch, d.h. eine flexible Regelung.

RdI: Muß sie in jedem Falle akzeptiert werden, wenn sie diese Mindestform erfüllt (auch wenn sie erheblich von der zugesandten abweicht) bzw. was kann man tun, wenn sie nicht akzeptiert wird und wie kann man dann einer einstweiligen Verfügung vorbeugen?

Sewoma:Nein, sie braucht grundsätzlich nicht akzeptiert zu werden, denn formaljuristisch handelt es sich um einen Unterlassungsvertrag und dazu kann prinzipiell niemand gezwungen werden. Wird allerdings trotz Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beantragt, kann der Gegner ein sog. sofortiges gerichtliches Anerkenntnis aussprechen, mit der Folge, daß die Kosten bei demjenigen hängen bleiben, der die Verfügung beantragt hat.

RdI: Es gibt Modelle/Vorlagen für Unterlassungserklärungen (Beispiel), die das erwähnte "unbedingte" Versprechen einschränken, zB. durch die beiden folgenden Formulierungen:

1. "verpflichte ich mich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich, ..."
2. Fußnote: "Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben."

Wie sind diese Formulierungen rechtlich zu beurteilen? Stellen sie das erwähnte "unbedingte Versprechen" eventuell in Frage?

Sewoma: In der Tat sind solche Formulierungen schon von den Gerichten akzeptiert worden. Allerdings sollte man mit solchen Klauseln im "Selbstbauverfahren" vorsichtig sein. Sie bieten sich vor allem dann an, wenn es zahlreiche gleichgelagerte Fälle gibt, von denen einige bereits rechtshängig (es wurde Klage erhoben - RdI) sind, bzw. es kommt auch darauf an, ob der Verstoß grenzwertig oder eindeutig ist:

Klagt der Abmahner kann der Abgemahnte dann im Prozess den gesamten Wettbewerbsverstoß bestreiten. Dann muss der Abmahner den Verstoß darlegen und beweisen. Nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Charlottenburg (09. September 2002 - AZ: 213 C 167/02 - die ohne Einschränkung abgegebene Unterlassungserklärung wurde als Schuldanerkenntnis gewertet) wäre dem Abgemahnten dieses Vorgehen verwehrt, wenn er sich zuvor (außergerichtlich) bedingungslos unterworfen hat. Hier sollte sich der Abgemahnte ggf. anwaltlich beraten lassen und mit seinem Anwalt des Vertrauens eine Erstberatung vereinbaren. In einer solchen Beratung wird ein seriös arbeitender Anwalt meist auch eine Erklärung für seinen Mandanten formulieren

Eine letzte Frage noch: Wenn eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, und man der Ansicht ist, dass sie zu Unrecht erlassen wurde, wie geht man da vor, und wer trägt dann letztlich die Kosten der Verfügung (die ja zunächst dem "Verfügungsopfer" in Rechnung gestellt wird), wenn sie tatsächlich ungerechtfertigt war?

Sewoma:In den meisten Fällen bleibt den Betroffenen dann nichts anderes übrig, als der Gang zum Rechtsanwalt. Im Marken- oder Wettbewerbsrecht gibt es dazu schon deshalb keine Alternative, weil die Streitigkeiten aus diesen Rechtsgebieten grundsätzlich dem Landgericht zugewiesen sind und dort herrscht Anwaltszwang. Grundsätzlich hat, wer von einer einstweiligen Verfügung betroffen ist, die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben und seine Sicht der Dinge vorzutragen. Dann entscheidet das Gericht erneut. Die Kosten trägt diejenige Partei, die verliert. Ist eine Verfügung tatsächlich zu Unrecht ergangen, steht dem Betroffenen außerdem ein Anspruch auf Schadenersatz gegen denjenigen zu, der sie beantragt hat.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nummer 18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hab gestern auch so einen Brief bekommen, wegen illegalem download und weitervertrieb an Dritte...

Bei mir handelt es sich um 866 Euro (200 Euro Schadensersatz und 666 Euro Anwaltskosten)

Habt ihr bisher was erreicht? Kann ich was gegen diese horrenden Anwaltskosten machen?



-- Editiert von Nummer 18 am 25.11.2007 16:23:10

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hughconway
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

es ist echt überall das gleiche... erst internet-ladendiebstahl begehen und dann jammern, wenn ne kostennote kommt.... armselig ist das doch... geht ihr auch zum saturn und steckt die cd's in die jacke? ok, alles klar hier....

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Störtebeker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

@hughconway
Wenn du nichts konstruktives zu sagen hast, dann lass die Kommentare bitte. Die meisten hier fühlen sich von dieser Kanzelei zu gut deutsch betrogen wegen der überhöhten Anwaltsgebühren (das ist auf jeden Fall mein Problem).

Wo wir dabei wären. Ich habe genauso, wie auf "Nummer 18" einen Brief mit den gleichen Forderungen bekommen. Soweit ich mich bis jetzt informiert habe, werden meistens Anwaltskosten in Höhe von 150 bis 200€ für solche Fälle angesetzt. Deshalb finde ich diesen Preis auch für übertrieben. Laut dem Gesetz ist soetwas verboten. Und ich habe auch in anderen Foren schon gelesen, dass bei einem Anruf in der Kanzelei einfach verhandelt wurde und die Mehrwertsteuer weggelassen wurde, sodass nurnoch 55% der ursprünglichen Bearbeitungsgebühren am Ende ausstanden. Da es laut dem RVG für die Berrechnung feste Regeln gibt, erscheint mir diese Kanzelei zunehmend als unseriös, zumal in anderen Foren auch berichtet wurde, dass die Ankläger, die aufgezählt wurden zum Teil garnicht Anklage eingereicht hatten.
Wie ist es den anderen Fällen denn bis jetzt ergangen? Ich muss bis zum 7. Dez die Unterlassungserklärung einreichen. Und mittlerweile bin ich sogar schon am zweifeln, dass ich dieses Dokument um den Satz ergänzen werde, dass ich zwar die Unterlassung als diese anerkenne, aber nicht bereit bin, die 666€ für den Anwalt rauszuschmeissen.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anteria
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch eine Freundin von mir hat eine Abmahnung besagter Kanzlei erhalten. Es geht auch um Hörspiele und bereits erwähnte 200 Euro Schaden plus 666 Euro Gebühren.
Die 200 Euro stehen bei ihr nicht zur Debatte, es geht vielmehr darum, dass es ein Urteil gibt, dass bei "Abmahnwellen" keine Anwaltsgebühren fällig werden. Schließlich schickt der Anwalt lauter gleiche Briefe raus. Die Frage die sich mir daher stellt ist: wann spricht man von einer Abmahnwelle (wieviele gleichgeartete Schreiben) und reicht es z.B. 5 andere Personen, die den gleichen Breif erhalten haben zu präsentieren (Erhalt des Briefs innerhalb welches Zeitraums?).
Man stelle sich schließlich vor 50 Leute erhalten den gleichen Brief, macht 50 x 666 Euro. Eine nette Summe.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Störtebeker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

War heute bei meinem Anwalt und der sagte, dass dieses Schreiben, was ich (und wohl auch alle anderen) bekommen haben recht gut durchdacht ist und alle Punkte, die mein Anwalt ebi ähnlcihen Fällen bis jetzt angefechtet hat, sind mittlerweile inbegriffen (siehe 1,0 Anwaltspauschale anstatt 1,3). Wir scheinen deshalb laut seiner Aussage ein recht mildes Urteil bekommen zu haben. 2006 und früher gingen die Klagen wohl meist in die Tausenderhöhe. Mittwoch is ein neuer Termin, werd euch meine Ergebnisse mitteilen, falls es jemandem was nützt.

MfG Störte

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tsherno
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

kleines Update zu Waldorf.

Die Anwälte Waldorf haben unseren Anwalt angerufen und haben mal nachgefragt was Sache ist.
Unser Anwalt hat dann moniert das die Schadenssumme von 25.000EUR total überzogen sei und das sie nur einen Ottonormalbürger anklagen würden und nicht Bill Gates. Waldorf liess sich dann auf 2.500EUR in Falle des Vertragsbruchs ein im zusammenhang mir einer extrem abgeänderten UE mit sinnesgemässen Aussagen wie:

WAREN WIR NICHT
MACHEN WIR NICHT
HABEN WIR AUCH NICHT VOR ZU MACHEN WENN JA KÖNNT IHR DIE 2500EUR HABEN

Das allgemeine Problem ist halt in Deutschland das es keine einheitliche Rechtssprechung ist und man der Willkür von Staatsanwalt, noobigen Gutachtern und technisch unwissenden Richtern ausgeliefert ist.

Nun werden wir keine 2500EUR zahlen und über die Anwaltskosten wird noch verhandelt.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Blue_Rider
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Leute,

auch ich habe heute eine Abmahnung der Anwälte bekommen.
Ich benutze seit einigen Jahren die DSL Flatrate der Telekom und habe Anfang November zwei Alben von SONY BMG über Emule herunter geladen.
Hier handelt es sich um den Betrag von 666 Euro Anwaltskosten und 200 Euro Schadensersatz.

Da es sich hier um einen Standart Brief handelt, kommen mir die Anwaltskosten sehr hoch vor. Kann mir jemand einen Tipp geben was ich gegen diese hohen Anwaltskosten machen könnte.

Die fristen belaufen sich beide auf Ende Januar.

Gruß Blue_Rider

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tsherno
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

Du machst folgendes. Nimm die abgeänderte UE von diesem Link:

http://abmahnwahn.dreipage.de/

Schreibe weiter hinein das dies keinerlei Schuldeingeständniss sei.
Weise sämtliche Kostennoten zurück und schreibe weiterhin sollte doch auf Kostenerstattung für einen Standartisieren Brief bestanden werden, wird die Abmahnung einer gerichtlichen Prüfung unterzogen.
Oder so: Sämtliche Kostennoten werden zürückgewiesen da man sich aussergerichtlich geeinigt hat.

Mein Tipp ist jedoch das man so was von einem Anwalt verfassen lassen sollte da der "normal sterbliche" die Situation schriftlich nicht verständlich gegenüber eines Anwaltes darstellen kann.

So haben ich und mein Anwalt das gemacht und Waldorf hat sich seit einem Monat nicht mehr gemeldet.

Man kann mit ziemlicher Sicherheit darauf spekulieren, dass die Waldorfer bei einer Verhandlich sich den weiten Weg von München zum örtliche Gricht machen müssen. Und wen dann ein Richter sagen sollte das 606EUR nicht gerechtfertigt sind sondern nur 150EUR haben die mal eben 600KM fürn Po verfahren. :neck:

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Störtebeker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Leider kann man wohl nichts gegen machen, als es zu bezahlen (wie ich es gemacht habe). Danach hat man Ruhe und geht kein Risiko ein. Diese Kosten bewegen sich schon im niedrigsten Berreich, der möglich ist. Und diese 666€ Anwaltkosten kommen aus dem Gesetzesbuch ... Anwälte werden in Deutschland nähmlich nicht nach Leistung bezahlt, sondern nach Streitwert - und der ist bei Musiktiteln ziemlich hoch. Da wird dann einfach nachgeschaut .. 2 Alben = 20.000€ Streitwert = 666€ für den Anwalt. So einfach (und meiner Meinung nach dämlich) ist es in Deutschland.
Und etwas dagegen zu unternehmen scheint auch recht unüberlegt zu sein, da seit der letzten Klagewelle schon viele neue Punkte (mit denen mein Rechtanwalt gegen diese Kosten vrogehen wollte) berücksichtigt wurden und die Anwälte einem damit entgegenkommen. Und die Anklageschrift ist auch rechtens (auch wenn es wie eine Massenklage ausschaut) und da sich Waldorf auf dieses Gebiet spezialisiert hat, wird es wohl schwierig mit einem Anwalt etwas dagegen zu tun, geschweige denn die Summe zu drücken. Am sichersten und wohl auch sinnvollsten ist es also das ganze zu bezahlen, da sogar die bekannte Internetseite heise.de in dritter Instanz gegen Waldorf den Kürzeren gezogen hat.

4x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tsherno
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

Das stimmt so nicht ganz.

Kosten für eine Abmahnungen sind nur in den seltesten Fällen gerechtfertigt. Man hat als Laie nicht den Überblick.

Die Schreiben werden absichtlich mit versteckten Drohungen und Urtelen gefüllt welche nicht im entferntesten etwas mit der Situation wie ICH HABE AUS VERSEHEN EINE DATEI ZUM UPLOAD ANGEBOTEN zu tun hat.

606EUR für einen Standardbrief welcher nicht einmal VOLLSTÄNDIG von der Abmahnenden Kanzlei verfasst wurde, zu verlagen leigen weit ausserhalb einer rechtfertigung.

Rasch hat selber damit immer mehr und mehr Pleiten erlitten also lass dir mal nicht Angst und Bange werden.

Nimm die mod. UE und weise alle Kosten zurück aber wenn man zahlt warten die nur auf die nächst Chance bei dir und sanen dann RICHTIG ab. Und dann ist alles hieb und stichfest.

BÄM

1x Hilfreiche Antwort

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