Abmahnung von ra erhalten?!

6. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)
Abmahnung von ra erhalten?!

hallo,

habe eine abmahnung von ra erhalten, wegen angeblichem download
aus einer tauschbörse? das blöde ist nur, dass die meinen vater, der der
anschlussbesitzer ist, angeschrieben haben, der aber nix mit internet etc.
am hut hat? da er schon über 70 jahre und sehr krank ist, möchte ich
ihm eine gerichtliche auseinandersetzung mit dem ra nicht zumuten und
den pauschalbetrag von über 900 ,- euro für einen film zahlen. meine frage
ist nun: was ist mit der ue? soll die vom ra unterschrieben wieder zurückgesendet
werden, oder besser eine mod. ue schicken? und wenn ja, welche? danke!

mfg
bernd


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72 Antworten
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#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

gibt doch hier 1000 threads zu. zu einer gerichtlichen auseinandersetzung muss man es nicht kommen lassen, sofern der abmahner überhaupt wert darauf legt, denn oft genug sind deren beweise auch mehr als dünn, oder es wird für diverse filme abgemahnt, bei denen es fraglich ist, dass die überhaupt die schöpfungshöhe erreichen, dass sie dem urhg unterliegen.

was du machen solltest, ist umgehend einen anwalt für it-/urheberrecht kontaktieren, die forderung in der höhe prüfen lassen und evtl. minimieren und eine modifizierte ue abgeben, auf keinen fall die beiliegende.
oftmals sind die forderungen der abmahner sowohl in der höhe der auslagen, wie auch beim schadensersatz irrwitzig überzogen und es wird drauf gehofft, dass der abgemahnte aus unwissenheit dieses ungeprüft zahlt.

-- Editiert am 06.11.2010 14:30

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

danke nochmal!
muss ich denn unbedingt einen ra einschalten?
habe kein geld! weiß auch noch net, woher ich
die 900,- euro nehmen soll?! ;-( was ist, wenn ich
an die abmahn ra`s schreibe, mit bitte um reduzierung
des pauschalbetrages? werden die dann weiter runtergehen,
oder muss ich dann noch mehr zahlen, weil ich nicht ftristgerecht
gezahlt habe? und nehmen die ra`s denn überhaupt eine mod. ue an?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
habe eine abmahnung von ra erhalten, wegen angeblichem download
aus einer tauschbörse?

Als erstes solltest du vielleicht mal genau klären weshalb du die Abmahnung erhalten hast.

Desweiteren kann hier die Suchfunktion weiterhelfen. Einfach mal den Namen des Anwaltes eingeben oder 'Abmahnung Download'.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

habe ich doch schon oben geschrieben?!

den pauschalbetrag von über 900 ,- euro für einen film zahlen

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
wegen angeblichem download aus einer tauschbörse?

Ein Fragezeichen kennzeichnet eine Frage oder eine Aussage über deren Inhalt man Zweifel hat.

Daher bin ich davon ausgegangen das derzeit noch nicht eindeutig bekannt ist, was genau abgemahnt wird.


Auf jeden Fall sollte ein modifizierte UE abgegeben werden. Muster siehe hier: http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/muster_mod_ue/index.html




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

ich habe hinter meiner Aussage ein Fragezeichen gemacht,
da ich nicht mehr weiß, ob ich diesen download in einer
Tauschbörse gemacht habe?! Ist schon fast 2 Jahre her!
Ääääh, was ich noch fragen wollte: Auf der mod. UE steht
unterhalb des Absenders die Adresse vom RA. Auf der straf-
bewehrten UE des RA`s steht die Adresse der Film GmbH?
Geht die UE nun zurück an den RA oder an den Gläubiger,
also der Film GmbH?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Er meint wohl damit, dass es um den UP-, nicht den Download geht..aber erstmal egal.

Wenn es zwei Jahre her ist, ist es die typische Abmahnabzocke.
Es wird gehofft, dass gezahlt wird, wenn nicht, passiert auch gewöhnlich nichts, ausser bestenfalls weitere Schreiben, die zur Zahlung auffordern, die teilweise dann schon in irrwitzigen Bettelbriefen enden.
Die Abmahner spekulieren drauf, dass man eben nicht mehr weiss, ob man die Daten getauscht hat, oder nicht und dass aus Angst gezahlt wird.

Deine IP-Adresse müsste schon umgehend nach der angeblichen Tat protokoliert und beim Provider abgefragt worden sein. Wenn der Rechteinhaber wirklich interesse dran hätte, die (angebliche) Verletzung ihrer Rechte zu unterbinden, kommt man nicht zwei Jahre später und möchte zur Unterlassung verpflichten.
Also, die Sache selber aussitzen, wäre eine Möglichkeit, bzw. rein vorsorglich eine modifizierte UE abgeben. Eine andere Möglichkeit wäre es, einen Anwalt hinzu zu ziehen.
Die schlechteste und falscheste Möglichkeit wäre es, dieses (mutmasslichen) Betrügern auch nur einen Cent "freiwillig" zu zahlen.
Auch gibt es über die Kanzlei, um die es sich mutmasslicher Weise handelt, hier bereits einen Sammelthread und man muss feststellen, dass niemals geklagt wird, sondern nur auf Dumm gehofft wird, die zahlen.

-- Editiert am 07.11.2010 13:22

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
Ist schon fast 2 Jahre her!

Dieser lange Zeitraum riecht in der Tat nach Abzocke und Dummenfang, da stimme ich seba79 zu.

In dem Fall würde ich mir tatsächlich überlegen eine UE abzugeben oder ganz anders vorzugehen.


@berndk
Ist es die Kanzelei mit dem Sammeltreat hier?




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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

naja, vielleicht sind es 1 3/4 Jahr?!
wo ist denn der sammelthread?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Da kann dir die Suchfunktion vom Forum weiterhelfen. Einfach mal den Namen des Anwaltes eingeben.

Es gibt nämlich mehrere Kanzeleien die dies praktizieren.




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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

ja der RA ist hier auch vertreten!
Ist aber kein Sammelthread?!

Ääääh, was ich noch fragen wollte: Auf der mod. UE steht
unterhalb des Absenders die Adresse vom RA. Auf der straf-
bewehrten UE des RA`s steht die Adresse der Film GmbH?
Geht die UE nun zurück an den RA oder an den Gläubiger,
also der Film GmbH?



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Geht die UE nun zurück an den RA oder an den Gläubiger,
also der Film GmbH?


An den RA. Empfänger der Erklärung (d.h. derjenige, gegenüber dem man die Erklärung abgibt) ist aber logischerweise der Rechteinhaber. Unterlassung gegenüber dem Anwalt zu versprechen ist sinnfrei, da könnte ich auch meinem Nachbarn versprechen, keine Steine mehr in den Rhein zu werfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

habe gehört, dass man den zu zahlenden
Pauschalbetrag noch "drücken" kann.
Wenn ja, um wieviel und wie macht man das?
Per Einschreiben, oder kann man
das auch per Email machen?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Wenn ja, um wieviel


Das hängt natürlich immer am Einzelfall - wie man herangeht, wieviel der jeweilige RA entgegenzukommen bereit ist, wie hoch die ursprüngliche Forderung war etc.

quote:
wie macht man das?


In der Regel mit der "ich bin ein armer Student/Hartz-Drölf-Empfänger und habe kein Geld"-Masche (übersetzt: "wenn ihr mich verklagt, habt ihr nur Kosten und sonst nix").

quote:
Per Einschreiben, oder kann man
das auch per Email machen?


Oft ist sogar Anrufen der beste Weg.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß man wirklich schuldig ist und zahlen möchte; für Abmahn-Abzocke gilt natürlich weiterhin: nicht zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

Vielen Dank nochmal!
Wie gesagt, wer weiß noch, was er vor fast 2 Jahren
irgendwo runtergeladen hat?! Wenn dann zahle ich nur,
weil die meinen Vater, der der Anschlussbesitzer ist,
angeschrieben haben und ich ihm nicht zumuten möchte,
sich mit der ganzen Sache evtl. noch gerichtlich auseinanderzusetzen!
Ist schon über 70 und sehr krank!

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
Wenn dann zahle ich nur, weil die meinen Vater, der der Anschlussbesitzer ist,

Das ist eine der Maschen ...
Sollen die Herrschaften doch mal gerichtsfeste Beweise rausrücken wenn sie eine Zahlung wollen ...



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Bevor du auf die wirklich dumme Idee kommst und zahlst, wende dich lieber an einen Anwalt der sich mit IT- und UrhG auskennt.
Der kann meist ziemlich schnell die Forderung abwehren, da sobald ein Anwalt zurückschreibt und zB mit negativer Feststellungsklage droht, sehen solche Abmahnabzocker meistens von ihrer Forderung ab und der Vater und Du habt Ruhe.
Vielfach im TV usw. war zB schon RA Solmecke, der sich sehr gut mit Urheberrechtsabmahnungen und den Machenschaften solcher unseriösen Abmaher auskennt:
http://www.wbs-law.de/solmecke.html


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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Der kann meist ziemlich schnell die Forderung abwehren


... ist aber auch nicht viel billiger als eine reduzierte Forderung der Gegenseite. Und eine RSV übernimmt in der Regel keine Urheberrechtssachen.

Bei einer Abmahnung, die sich auf eine (fast) zwei Jahre alte Handlung bezieht, ist zu 100% von Abzocke auszugehen. Da wird also keinesfalls eine Klage eintrudeln.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

Bei einer Abmahnung, die sich auf eine (fast) zwei Jahre alte Handlung bezieht, ist zu 100% von Abzocke auszugehen. Da wird also keinesfalls eine Klage eintrudeln. [center][/center]

gibt es irgendwo Fälle, die das obige bestätigen und man sich 100%ig
darauf verlassen kann :???: würd mich dann ehrlich gesagt, schon
besser fühlen!!! Mal `ne andere Frage: Gibt es bekannte Fälle, wo der Pauschalbetrag gezahlt wurde, es aber danach noch weitere Abmahnungen
gab?!

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Gibt es bekannte Fälle, wo der Pauschalbetrag gezahlt wurde, es aber danach noch weitere Abmahnungen gab


Ja, findet sich sicherlich auch hier irgendwo über die Suchfunktion. Die landen dann in der Ablage "eingeschüchterter Zahler" und werden beim nächsten Rechteinhaber wieder angeschrieben.

quote:
gibt es irgendwo Fälle, die das obige bestätigen und man sich 100%ig
darauf verlassen kann


Auf Einzelfälle kann man sich sowieso nicht "100%ig" verlassen. Es gibt auch genügend Fälle, wo sogar bei berechtigten Abmahnungen nicht geklagt wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

ihr meint also, ich solle in meinem falle
nicht zahlen?! und wie ist dat mit der
mod. UE? soll ich die da auch net hinschicken?!

und wenn ich net zahle? was kommt danach?
erst mahnungen, dann EV und dann ne klage?
oder kann auch gleich ne klage kommen?

wie gesagt, wenn das unter meinen namen laufen
würde, würd ich wahrscheinlich auch net zahlen!
Anschlussbesitzer ist aber nun mal mein alter Herr
und den kann man das ganze net mehr zumuten!!!




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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
ihr meint also, ich solle in meinem falle nicht zahlen?!


Ich kann nur sagen, was ich tun würde. Du bist wieder eine andere Person mit anderem Nervenkostüm. ;)

quote:
und wie ist dat mit der mod. UE? soll ich die da auch net hinschicken?!


S.o. Ich würde das tun. Schon um das Risiko einer einstweiligen Verfügung zu umgehen.

Ich wurde bisher einmal abgemahnt; modifizierte UE geschickt (Einschreiben/Rückschein und vorab per Fax) und nie wieder was gehört...

quote:
erst mahnungen, dann EV und dann ne klage?


EV könnte wegen Dringlichkeit nur ganz zu Beginn kommen, wenn keine UE abgegeben wird. Mahnungen kommen entweder nur eine (wenn die Firma seriös ist, dann würde geklagt oder vergessen) oder ganz viele (wenn die Firma unseriös ist).

quote:
oder kann auch gleich ne klage kommen?


Klar "kann". Aber die wenigen Fälle, in denen bisher geklagt wurde, waren immer die Leute, die den Abmahnern eine Steilvorlage geliefert haben - etwa durch ein sinnfreies "das ist dann wohl über mein ungesichertes WLAN passiert" oder "bei mir gehen so viele Leute ein und aus, das kann jeder gewesen sein". Du merkst, daß beides ein Eingeständnis beinhaltet, daß die Tat überhaupt über den eigenen Anschluß begangen wurde? Elfmeter für die Abmahner!

quote:
den kann man das ganze net mehr zumuten


Der muß ja gar nix machen. Schreiben kannst du ja verfassen, falls nötig, und wenn es zur Klage kommt, nehmt ihr euch halt nen Anwalt.
Aber wie gesagt, bei Abmahnung einer Sache, die 2 Jahre her ist, kommt nie eine Klage. Glaub mir das oder halt nicht, mehr ist dazu nicht zu sagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

@ rose tyler

Aber wie gesagt, bei Abmahnung einer Sache, die 2 Jahre her ist, kommt nie eine Klage.



woher bist dir da so sicher?
bist anwalt oder sowas?

ich weiß nicht, ob ich das glauben soll?!
ich kenne dich nicht und weiß nicht, wie
kompetent deine oder andere ratschläge hier sind?!

und können das noch andere hier bestätigen???

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

Nein, keine Sorge.



`nen rat von nem RA wäre mir eigentlich lieber!
dann wüßt ich wenigstens, dass das hand und fuß hat!:)

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
ich kenne dich nicht und weiß nicht, wie kompetent deine oder andere ratschläge hier sind?!


Dann merkst du gerade, wie unlogisch der Wunsch nach "100% verläßlichem Rat" in einem Forum voll anonymer Laien ist? ;)

quote:
nen rat von nem RA wäre mir eigentlich lieber


Dann frag einen und bezahl ihn für seinen Rat.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

Sorry, hab aber leider keine Kohle für einen RA! :sad:

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Es mag hier auch der ein oder andere Rechtskundige posten der im wahren Leben Anwalt oder Richter ist, nur wird er dies nicht kundtun.

Einen "100% verläßlichen Rat" wird es nie geben.
Weder in einem Forum, noch von einem Anwalt.

Denn selbst der Anwalt kann nur seine Interpretation/Meinung/Rechtsauffassung darlegen.
Wie letztendlich vor Gericht entschieden wird kann NIEMAND mit 100% Sicherheit vorhersagen.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Wie letztendlich vor Gericht entschieden wird


... bzw. ob es überhaupt vor Gericht gehen wird...

Aber wenn der Fragesteller den hunderten Abgemahnten hier und anderswo nicht glaubt, die auch nie verklagt worden sind, dann wird er womöglich auch einem Anwalt nicht glauben, der ja auch nur eine Prognose abgeben kann.

Dann sind wir also wieder zurück bei der Frage des Nervenkostüms. ;)

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