Abmahnung wegen Bild-Nutzung => Lizenz aber vhd.!!

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
asiaman
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Abmahnung wegen Bild-Nutzung => Lizenz aber vhd.!!

Hallo zusammen,

auch wir wurden über die Rechtsanwälte Waldorf für die StockFood wegen unbefugter Nutzung urheberrechtlich geschützten Bilder abgemahnt.

Wir sind 100 % sicher, dass wir das Nutzungsrecht für die Bilder 1994 bei StockFood gekauft haben. "Belege" an sich sind nicht mehr vorhanden. Das einzige, was wir als Nachweis noch haben, ist ein Layout von StockFood, dass für uns erstellt wurde inkl. der Bilder in Orginal-Format (d.h. ohne die Copyright Wasserzeichen).

Kann dies als Nachweis ausreichen, bzw. was schlagt ihr zum Nachweis vor? Wo sollen wir weitermachen?

Viele Grüße
Michael

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na wenn man "Rechte" haben will muss man die auch beweisen, Irgendwelche "Bilder" kann jeder machen. Was für Recht habt ihr den heute verletzt und welche damals gekauft.

Am besten erklären das man am XX.XX.XXXX folgende Rechte bereits erworben hat und einem Verfahren gelassen gegenübersteht.

quote:
Das einzige, was wir als Nachweis noch haben, ist ein Layout von StockFood, dass für uns erstellt wurde inkl. der Bilder in Orginal-Format (d.h. ohne die Copyright Wasserzeichen).


Das erklärt kein Recht, sondern beweiss nur den Verstoß.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
asiaman
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

1994 haben wir sicherlich nicht das Recht erworben die Bilder im Internet zu veröffentlichen. Das Internet gab es damals ja noch nicht. Mein Vater meint, dass er das grundsätzliche Recht erworben hätte, die Bilder zu nutzen.

Für mich ist fraglich: wenn ich die Bilder 1994 grundsätzlich verwenden durfte, wie verhält sich das Recht bei neuen Technologien wie dem Internet (2009). Darf ich die dann auch da nutzen?

In den Nutzungsbedingungen schauen, kann ich ja aus bekannten Gründen nicht. Aber da dürfte auch nichts dazu drinstehen - vielleicht eher eine grundsätzliche Frage.


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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ein Recht für etwas was es noch nicht gab, kann man nicht erworben haben. Man kann Recht an bestimmten Nutzungsarten erwerben. Die müssen ganz genau genannt sein.

Also hattet Ihr kein Recht für die Veröffentlichung im Internet.

Ich würde versuchen mit denen zu handeln mit dem Hinweis ihr hättet alle Rechte gekauft. Vor Gericht geht das nach hinten .

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Und selbst wenn das Internet inbegriffen gewesen wäre, hier kann ja offenbar noch nicht mal bewiesen werden, daß man überhaupt eine Nutzungserlaubnis (für offline) hatte.

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""

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#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hi!

Nur am Rande:

quote:
1994 haben wir sicherlich nicht das Recht erworben die Bilder im Internet zu veröffentlichen. Das Internet gab es damals ja noch nicht.

Nur weil es nicht in der Form wie heute populaer war, gab es das sehr wohl schon. Sogar seit 1993 ueber Browser nutzbar!

Gruss
Agenor


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" "

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#6
 Von 
asiaman
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:


Ich würde versuchen mit denen zu handeln mit dem Hinweis ihr hättet alle Rechte gekauft. Vor Gericht geht das nach hinten



Was bedeutet "geht nach hinten"? Dass wir vor Gericht vermutlich verlieren werden?

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Klar, keine Beweise - kein Recht - ZAHLEN.

Des wegen würde ich ja meinen Lieblingstrick nehmen:

JAMMERN - JAMMERN - JAMMERN + mit Bargeld winken.


K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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