Abmahnung wegen *Bilderklau*

5. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)
Abmahnung wegen *Bilderklau*

Hallo

vielleicht kann uns jemand weiterhelfen bei folgendem Sachverhalt:

Wir betreiben als TEam ein kleines Online-Magazin, indem wir monatlich versch. Artikel, Informationen, Rezepte, etc. veröffentlichen. Wir selbst verdienen keinen Cent mit diesem Magazin, es ist für Jeden offen lesbar, es wird also keine Gebühr dafür verlangt.
Bilder für die einzelnen Artikel und Infos haben wir bisher dahingehend verwendet, dass darauf geachtet wurde, entweder diese von ausländischen Seiten zu verwenden, bzw. auf den Seiten keinerlei Hinweis über Nichtverwendung, bzw. Copyrightvermerk war.
Nun wurden wir durch einen Rechtsanwalt über einen sogenannten *Bilderklau" abgemahnt. Es handelt sich um das Bild eines gefüllten Bowleglases mit einer Zitronenscheibe dekoriert.
DAs Mitglied, welches das Rezept mit dem betreffenden Bild einstellte, versichert, dass dieses keinesfalls von der in der Abmahnung angegebenen Seite stammt, sondern von einer fremdsprachigen Homepage aus dem Netz - leider besitzt sie die Quelle nicht mehr.

Juristisch scheint es von der Abmahnung her alles ok zu sein - uns ist auch klar, dass es nicht korrekt war, wie wir vorgegangen sind (zumindest teilweise, siehe oben!). Allerdings haben wir weder in irgendeiner Form ein *Firmenkonto*, worüber wir etwas begleichen könnten, müssten also alles aus eigener Tasche zahlen, was uns nicht möglich ist. Auch ist die Fristsetzung (16.8.) derart kurz, dass keiner von uns in der Lage ist, bis zu diesem Termin auch nur einen Teil der verlangten Kosten (120 Euro für das Bild, 1oo% Aufschlag wegen nicht genannter Quelle, und 378 Euro Anwaltskosten = 578 Euro) zu bezahlen.
Auch das Geld, selbst einen Anwalt einzuschalten (von uns hat niemand einen Anwalt), besitzen wir nicht - davon abgesehen ist der Zeitraum, sich jemanden entsprechenden zu suchen, sehr kurz.

Die Frage also: Hat irgendjemand eine Idee, wie wir vorgehen können? Macht es Sinn, den Anwalt um Zahlungsaufschub und/oder eine Minderung der Strafe zu bitten?

DAs Honorar des verwendeten Bildes wird mit dem Verweis auf dem MFM auf 120 Euro festgelegt, die Kosten auf Nichtnennung der Quelle ebenfalls noch einmal diesen Betrag. Ich selbst habe im internet schonmal recherchiert, ob diese Kosten rechtens sind, werde aber daraus (aus diesem MFM) nicht schlau, wie das berechnet wird.

Tut mir leid, dass der Text so lang wurde, aber ich wollte möglichst alle Fakten nennen.

Kann uns jemand einen Rat geben?

Vielen Dank und Gruß
sunny






-- Editiert von sunny249 am 05.08.2006 14:06:59

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
info@maharani.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wenn Ihr ein Anwalt zu Hilfe nehmt sagt uns bitte Bescheid! Bei uns ist es ähnlich!

gruss

christian

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo Christian

einen Anwalt können wir 1. nicht finanzieren, da auch keiner eine priv. Rechtschutzvers. hat, 2. wird es uns wahrscheinlich nichts bringen.

die Abmahnung ist absolut juristisch korrekt - da wird es nichts zu deuteln geben!
Die Frage ist, ob eben eine Stundung gewährt werden MUSS oder in der Regel akzeptiert wird und ob in diesem Fall ein Widerspruch eingereicht werden kann.

Ich würde mich wirklich über Tipps freuen.....wir wissen, dass ein Fehler passiert ist, aber den Betrag überhaupt aufrzubringen, ist für uns fast unmöglich - schon gar nicht in dieser Fristsetzung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo kater freddy

*jung* ist ja relativ :) Nein, ernsthaft: Wir sind keine Jugendlichen, Schüler oder Studenten, sondern alles mehr oder minder Geringverdiener, bzw. Sozialhilfeempfänger.

Ich denke, wir werden den RA anschreiben, um Stundung, als auch um Kostenreduzierung bitten.

ERstmal vielen Dank für Deine Antwort!

Grüße
sunny

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
steffen_
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

ihr habt bilder geklaut und habt euch damit sstrafbar gemacht. nun heisst es gerade stehen dafür. da hilft nix.

ein foto, egal woher, unterliegt immer einem urheberrecht. und dieser urheber hat das recht eine unterlassungsklage einzureichen oder sogar geld dafür zu verlangen.

es gibt viele kostenslose bilderdatenbanken. beispielsweise photocase.

und unwissenheit schützt vor strafe nicht, da müsst ihr durch.

du schreibst aber:
-----------------
(120 Euro für das Bild, 1oo% Aufschlag wegen nicht genannter Quelle, und 378 Euro Anwaltskosten = 578 Euro)
-----------------

das rechne nochmal nach ;-) weil 120€ + 100% aufschlag = 240 euro...
240€ + 378€ (anwalt) macht zusammen nicht 578 euro....



und die mfm tabelle ist ein richtwert. für einen geklauten picasso werden auch nicht nur 75 euro wie laut mfm verlangt.
ich selbst verlange, nachdem ich mich hier übers forum informiert habe, doppelten mfm preis + anwaltskosten für bilderklau....

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#6
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Noch einmal: Ich habe bereits gesagt, dass wir einen Fehler begangen haben und die Abmahnung korrekt war! Lediglich habe ich gesagt, dass wir bisher davon ausgegangen waren, dass ein Vermerk oder Hinweis über die Nichtverwendung der Bilder auf der entsprechenden Seite stehen müsste.

Ich selbst betreibe mehere Webseiten und ein Forum - und ärgere mich jedes Mal, wenn ich meine eigenen Bilder oder Gedichte ohne Quellenvermerk oder Genehmigung im Netz sehe, obwohl ich zwar die WEiterverwendung gestatte, aber eben mit Quellenvermerk!

Ich kann den Ärger also verstehen und nachvollziehen .Trotzdem käme ich nie auf die Idee, sofort einen Anwalt einzuschalten und sofort Schadenersatz, Honorar, etc. einzufordern. Ich schreibe denjenigen an, er möchte das Bild herausnehmen oder die Quelle dazuschreiben. Juristisch ist es absolut korrekt - moralisch eine Sauerei! Solche Leute machen das nicht, weil sie sich ärgern, sondern weil sie Geld verdienen wollen! MEINE Meinung!

Wir haben den Fehler gemacht und waren zu blauäugig - und versuchen also lediglich, einen Zahlungsaufschub, bzw. eine evtl. Reduzierung der Kosten zu erreichen.

EDIT: Stell Dich nicht auf die gleiche Stufe mit solchen Abmahnern - wir müssen da durch, weil wir unkorrekt gehandelt haben,da hast Du recht - aber es ändert nichts an meiner Meinung darüber

EDIT2: Sorry, wegen der Kosten war ein Lesefehler - die Kosten des Anwalts betragen 338 Euro.




-- Editiert von sunny249 am 06.08.2006 22:04:05

-- Editiert von sunny249 am 06.08.2006 22:10:40

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Danke, aber das ist nicht meine Art und Weise, Geld zu verdienen :)

Wir haben gestern ein Schreiben (per E-Mail mit Lesebestätigung) an den Anwalt verfasst, indem wir um Zahlungsaufschub und evtl. Reduzierung des Betrages und/oder Ratenzahlung bitten und klarmachten, dass es uns unmöglich ist, bis zur Fristsetzung etwas zu bezahlen. Kennst Du Dich - oder jemand anderes - damit aus, ob der Anwalt verpflichtet ist, auf ein solches Schreiben VOR Ablauf der Zahlungsfrist zu antworten?

Bzw. macht es Sinn, ihn bei einer Nichtantwort persönlich anzurufen oder wird es uns bereits bei Nennung des Namens "abwürgen"?

Vielen Dank und Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ob der Anwalt verpflichtet ist, auf ein solches Schreiben VOR Ablauf der Zahlungsfrist zu antworten?

Nö. Er ist ja nicht *Ihr* Anwalt.

macht es Sinn, ihn bei einer Nichtantwort persönlich anzurufen

Meine Glaskugel sagt: möglicherweise vielleicht.

wird es uns bereits bei Nennung des Namens abwürgen?

Wir wissen nicht, was 'es' tun wird. Vielleicht wird 'es' auch freundlich über das Wetter plaudern und noch eine Gesprächsgebühr lt. RVG dazu abrechnen...

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