Abmahnung wegen Download

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
tigerpfote
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Download

Guten Morgen,

Ich habe ein Schreiben von einem Rechtsanwalt vorliegen, in dem mir vorgeworfen wird im Juni diesen Jahres ein Album über eine Tauschbörse heruntergeladen zu haben, in dem 1 Lied drin gewesen sein soll, das geschützt ist.

Nun kann ich mich aber absolut nicht daran erinnern, dass ich genau dieses Album auch wirklich herunter geladen habe oder zumindest versucht habe.

Im Internet kann man immer lesen, dass der Urheberrechtsinhaber zu beweisen hat, dass er das Urheberrecht hat und man diese Datei auch wirklich runtergeladen hat, wobei auch drinnen steht, dass in dieser Hash-Datei, die im Schreiben mit dabei ist, nicht konkret sagen kann, dass es sich hierbei auch wirklich um diese eine Datei handelt, da eine RAR- bzw. ZIP-Datei selbst auch noch verschlüsselt sein kann.

Nun meine Frage, wie reagiert man auf sowas?

Wie schon gesagt, ich kann mich an diese Datei nicht erinnern, wobei ich nicht sagen will, dass ich nicht wie auch andere Dateien im Internet nicht schon runtergeladen habe, aber wenn ich was runtergeladen habe, diese nur rein privat runterlade und nicht verkaufe oder zum download bereit stelle.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
diese nur rein privat runterlade und nicht verkaufe oder zum download bereit stelle.


Auch zum "Eigengebrauch" darfst du die Datei nicht runterladen, es würde keine Rolle spielen ob du diese verkaufst oder nicht. Urheberrechtliche Werke wie Musik, Bilder Texte gehören dem Urheber. Man braucht dessen Erlaubnis oder eine Lizenz um diese nutzen zu dürfen.

Wenn du dir sicher bist, dass du nichts heruntergeladen hast, kannst dem Anwalt schreiben, dass du die Forderung zurückweist und keine Unterlassungserklärung abgibst.

Wenn du dir unsicher bist, würde ich mich an deiner Stelle sicherheitshalber nach einem RA für Internetrecht umschauen..

-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dass der Urheberrechtsinhaber zu beweisen hat, dass er das Urheberrecht hat <hr size=1 noshade>


Klar. Das sollte aber sein geringstes Problem sein.

quote:<hr size=1 noshade>und man diese Datei auch wirklich runtergeladen hat <hr size=1 noshade>


Eher wohl "zum Download angeboten".

quote:<hr size=1 noshade>dass in dieser Hash-Datei, die im Schreiben mit dabei ist, nicht konkret sagen kann, dass es sich hierbei auch wirklich um diese eine Datei handelt <hr size=1 noshade>


Es dürfte wohl recht unwahrscheinlich sein, daß es zwei Dateien namens "Call.Of.The.Lame.Donkey.2.Razor1911.rar" gibt, die beide die gleiche Prüfsumme haben, von denen aber nur eine das (gecrackte) urheberrechtlich geschützte Spiel und die andere Hochzeitsfotos von Else Pupskopf aus Hugenbüttel enthält.
Auch wenn immer wieder Stories über tatsächliche oder angebliche "Fakes in Tauschbörsen" im Umlauf sind, wird das wohl kaum jemand ernsthaft als substantiiertes Bestreiten ansehen.

quote:<hr size=1 noshade>aber wenn ich was runtergeladen habe, diese nur rein privat runterlade und nicht verkaufe oder zum download bereit stelle <hr size=1 noshade>


Wenn du eine Tauschbörsensoftware verwendest, hast du auch hochgeladen bzw. angeboten. Schon das Angebot verletzt das Urheberrecht, selbst wenn dein Client so manipuliert sein sollte, daß er kein Byte überträgt.

quote:<hr size=1 noshade>Auch zum "Eigengebrauch" darfst du die Datei nicht runterladen, es würde keine Rolle spielen ob du diese verkaufst oder nicht. <hr size=1 noshade>


Doch, §53 I UrhG . Es darf nur keine "offensichtlich illegal hergestellte/verbreitete Vorlage" vorliegen.
Deswegen wird regelmäßig nur der Upload verfolgt und nicht der Download, weil die Rechteinhaber die Grauzone der Auslegung von "offensichtlich" scheuen.


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