Hallo,
Ich habe gestern abend ein Schreiben der Anwaltskanzlei "Waldorf Rechtsanwälte" im Briefkasten vorgefunden.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/erneute-abmahnwelle-der-kanzlei-waldorf-rechtsanwaelte-aus-muenchen-constantin-und-random-house_003848.html
"Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützer Werke in sog. Tauschbörsen - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung - "
Das Schreiben umfasst ca. 20 Seiten. Die ersten 15 Seiten sind eine Art Rechtsbelehrung. Dort werden mir verschiedene Arten aufgezeigt, wie die Angelegenheit für mich angeblich kostengünstig aus der Welt zu schaffen wäre.
Gefordert werden : 506,- € Anwaltsgebühren und 450,- € Schadenersatz. Die Unterlassungserklärung soll bis zum 20.05.2009 unterschrieben eingereicht werden. Ich fühle mich hier in die Enge getrieben, es stehen Kosten von fast 1000,- € im Raum, bei einer Frist von nur 5 Tagen.
Das kann doch nicht rechtens sein ?
Weiter liegt dem Schreiben eine beglaubigte Abschrifft vom Schreiben des Landgericht bei "In dem Verfahren gemäß §101 Abs. 9 UrhG
", woraufhin die Deutsche Telekom meine Verkehrsdaten heraus geben musste.
Da ich keine 1000,- € habe, wird die Frist bis zum 27.05.2009 sicher verstreichen.
Wie komme ich ohne eine Rechtschutzversicherung jetzt am besten weiter ?
Danke für eure Antworten,
Daniel
-- Editiert am 16.05.2009 12:35
-- Editiert am 16.05.2009 12:35
Abmahnung wegen Film-Download
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?



Die Rechtschutzversicherung würde bei Urheberrechtssachen eh nicht zahlen...
Auf jeden Fall solltest Du schnellstmöglich die Unterlassungserklärung zurückschicken (falls Du das noch nicht getan hast), sonst droht eine eV.
Wenn Du nicht zahlen kannst und daas nachweisen kannst (z.B. HartzIV-Bescheid oder ähnliches), kann es sein, dass die Dir mir den Kosten entgegenkommen. Ansonsten kannst Du mit denen soweit ich weiß auch Ratenzahlung vereinbaren.
Aber erstmal ganz wichtig ist die UE!
> solltest Du schnellstmöglich die Unterlassungserklärung zurückschicken
"Die" sicherlich nicht, wer weiß, wozu man sich da verpflichtet.
Eine modifizierte UE nach dem sogen. "Hamburger Brauch" schon eher.
Das hatten wir aber alles schon vieltausendfach, das muß man nicht schon wieder erzählen, wenn wir dazu schon zwei Threads von 480+ und 130+ Seiten haben.
> Ansonsten kannst Du mit denen soweit ich weiß auch Ratenzahlung vereinbaren.
Auf Kulanz vielleicht; einen Rechtsanspruch hat man darauf nicht.
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Versuchs mal hier:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/
Sehr gute Seite!
Auf jedem Fall nichts unternehmen ohne die Seite durchzulesen...
Die beiliegende UE nie unterschreiben. Das ist ein Schuldgeständnis mit soviel negativen Zugeständnissen, Da bist du 30 Jahre daran gebunden. Lieber die sogenannte Mod.UE unterschreiben. wie IfYouSeekAmy schreibt.
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