Abmahnung wegen Impressum/fehlender Umsatzsteuer

30. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
MrKapital
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Impressum/fehlender Umsatzsteuer

Hallo,

ich habe folgende Abmahnung erhalten:

1. Fehlerhaftes Impressum, da nur eMail Adresse und keine andere Kontaktaufnahme (neben Adresse) angegeben ist. Außerdem fehlt eine Handelregisternummer und umsatzsteuerliche Identifikationsnummer

2. Keine Umsatzsteuer bei den Endpreisen angegeben


Es handelt sich um ein Kleinunternehmen. Es gibt keinen Handelsregistereintrag und keine USt die angegeben werden könnte.
Außerdem gibt es neben der eMail ein Kontaktformular, also ist es doch nach EuGH, Urteil v. 16.10.2008, C-298/07 nicht nötig eine Telefonnummer anzugeben oder?

Das Problem ist, dass bei den Preisen keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, da durch die Kleinunternehmensregelung keine Umsatzsteuer anfällt. Dies habe ich allerdings im Shop nicht explizit angegeben.

Weiterer Fakt: Auf dem Shop wird seit Mai 2013 nichtsmehr verkauft. Die Artikel sind zwar einsehbar, allerdings alle mit "nicht lieferbar" deklariert und können auch nicht in den Warenkorb gelegt werden, also eine Bestellung ist unmöglich.

Wie sieht es nach dieser Sachlage aus? Ist es hier sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder gibt es keine Chance eine Zahlung der FOrderungen zu vermeiden? (beläuft sich auf knapp 900€).

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Außerdem fehlt eine Handelregisternummer und umsatzsteuerliche Identifikationsnummer


Wenn man keine UStIdNr hat, muß man sie auch nicht angeben.

Schon darin dürfte eine völlig unzureichende GoA vorliegen (da offenbar ohne Ansehen des Einzelfalls "ins Blaue" abgemahnt wurde), sodaß eine Übernahme der Abmahnkosten wohl nicht geschuldet werden dürfte.

Da man sowas aber kaum als Laie durchfechten kann, sollte man sich anwaltliche Hilfe holen. Ggfs. macht hier auch eine negative Feststellungsklage oder das Einfordern der eigenen Anwaltskosten als Schaden aus unberechtigter Abmahnung Sinn, das kann der Anwalt dann bewerten.

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