Hallo,
welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit ein Konkurrent einen wegen dem UVP oder Ladenpreis abmahnen darf..
Also nehmen wir an ich verkaufe ein Artikel, den nur ich anbiete. Kann dann irgendein anderer Händler mich abmahnen, weil ich den Ladenpreis in das Angebot mitgeschrieben habe oder dürfte das nur ein Händler der genau dasselbe wie ich verkaufen würde?
Abmahnung wegen UVP/Ladenpreis, Voraussetzungen
8. Januar 2009
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Frage vom 8. Januar 2009 | 19:38
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen UVP/Ladenpreis, Voraussetzungen
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#1
Antwort vom 8. Januar 2009 | 20:49
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 90x hilfreich)
Hä? Geht das etwas konkreter?
#2
Antwort vom 8. Januar 2009 | 20:52
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn man zB bei eBay eine Auktion erstellt mit dem Hinweis "UVP: 100 Euro" oder "Ladenpreis: 100" kann man eine Abmahnung kriegen.. mir geht es jetzt darum ob die nur gültig ist, wenn der andere den selben Gegenstand verkauft oder ob man allgemein keine Ladenpreise oder UVPs in den Angeboten bewerben darf.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2009 | 22:41
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
Abmahnbefugt sind nur Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale und nach UKlaG befugte Abmahnvereine.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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