Ist es richtig: Wenn man Filesharing betreibt und z.B. den Upload abschaltet kann man nicht verklagt werden weil die Dateien nicht wie beschrieben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?!
Wenn jemand mir etwas darüber sagen bitte raus damit bin über jede Antwort dankbar
mfg hoax
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing Upload abgeschaltet
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
File-SHARING ist IMMER Upload UND Download, aber ja, NUR der UPLOAD ist Strafbar. Downloaden darfst du ALLES das ist legal, aber bei Filesharing lädst du AUTOMATISCH hoch.
Wenn ich jedoch den Upload abschalte oder auf 0 stelle ist doch keiner möglich, oder?
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Es ist aber bei File-Sharing (SHARE = TEILEN !) unmöglich. Die Entwickler zwingen einen ggf. durch Updates zum teilen. Und "0" heißt bei so Tools meistens "Maximum".
Der reine DOWNLOAD ist erlaubt.
Nicht dass es Sinn ergibt, aber das ist eben Deutschland.
--- editiert vom Admin
Wie schon gesagt muss erstmal der UPLOAD nachgewiesen werden, da der REINE DOWNLOAD erlaubt ist.
Und eine IP ... die wechselt doch eh immer. Da wird man kaum sagen können welcher User am 3.3.2003 um 3h33 und 33 Sekunden mit der IP 1.111.353.232 online war, oder?
--- editiert vom Admin
Ich bin ja seit einigen Monaten nicht mehr auf dem neusten Stand der Filesharing-Technik, aber als ich das noch ab und zu aktiv betrieben hatte, waren bei mir nur Programme installiert, bei denen tatsächlich der Upload unterbunden werden konnte. Da muß man halt etwas genauer hinschauen, um sich nicht strafbar zu machen und vor allem in die zivilrechtliche Falle zu tappen.
Auch downloaden ist nicht generell erlaubt.
Siehe - heute betreffend und ab 2008
http://www.bmj.de/enid/08d1a35e9ec2e9f748bfacd50dee5248,33dd29636f6e5f6964092d0934373838093a095f7472636964092d0933303832/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Xavienne
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