Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing Upload abgeschaltet

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
hoax07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing Upload abgeschaltet

Ist es richtig: Wenn man Filesharing betreibt und z.B. den Upload abschaltet kann man nicht verklagt werden weil die Dateien nicht wie beschrieben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?!

Wenn jemand mir etwas darüber sagen bitte raus damit bin über jede Antwort dankbar

mfg hoax

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

File-SHARING ist IMMER Upload UND Download, aber ja, NUR der UPLOAD ist Strafbar. Downloaden darfst du ALLES das ist legal, aber bei Filesharing lädst du AUTOMATISCH hoch.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hoax07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich jedoch den Upload abschalte oder auf 0 stelle ist doch keiner möglich, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Es ist aber bei File-Sharing (SHARE = TEILEN !) unmöglich. Die Entwickler zwingen einen ggf. durch Updates zum teilen. Und "0" heißt bei so Tools meistens "Maximum".

Der reine DOWNLOAD ist erlaubt.
Nicht dass es Sinn ergibt, aber das ist eben Deutschland.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Wie schon gesagt muss erstmal der UPLOAD nachgewiesen werden, da der REINE DOWNLOAD erlaubt ist.

Und eine IP ... die wechselt doch eh immer. Da wird man kaum sagen können welcher User am 3.3.2003 um 3h33 und 33 Sekunden mit der IP 1.111.353.232 online war, oder?

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich bin ja seit einigen Monaten nicht mehr auf dem neusten Stand der Filesharing-Technik, aber als ich das noch ab und zu aktiv betrieben hatte, waren bei mir nur Programme installiert, bei denen tatsächlich der Upload unterbunden werden konnte. Da muß man halt etwas genauer hinschauen, um sich nicht strafbar zu machen und vor allem in die zivilrechtliche Falle zu tappen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Auch downloaden ist nicht generell erlaubt.
Siehe - heute betreffend und ab 2008
http://www.bmj.de/enid/08d1a35e9ec2e9f748bfacd50dee5248,33dd29636f6e5f6964092d0934373838093a095f7472636964092d0933303832/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Xavienne

4x Hilfreiche Antwort

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