Hallo,
heute haben meine Eltern von der Rechtasanwaltskanzlei Waldorf per Post eine Abmahnung bekommen, da wir am 13.03.2010 angeblich widerrechtlich Musik runtergeladen hätten. In der Abmahnung wurde uns eine Summe von 856 € in Rechnung gestellt und wir gleichzeitig wurden wir aufgefordert, binnen 2 Wochen eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wir verfügen hier im Haus über mehrere PCs mit Internetzugang: Ich war an besagtem Tag nachweislich bis zum darauffolgenden Tag nicht zu Hause, meine Eltern sind überhaupt nicht im Internet aktiv und mein Bruder hat ebenso wenig etwas heruntergeladen. Nun stellt sich für mich zunächst die Frage, wie die Kanzlei an unsere IP- und vor allem an unsere Hausadresse auf legalem Weg gekommen ist.
Neben unseren normalen Internetanschlüssen haben wir zudem noch ein WLan-Netz, welches jedoch verschlüsselt ist.
Während meiner Recherche im Internet bin ich auf unzählige Beiträge von Betroffenen gestoßen, die von derselben Kanzlei abgemahnt wurden und von denen haargenau derselbe Geldbetrag gefordert wurde. Dies lässt die Kanzlei in meinen Augen nicht in einem sehr seriösen Licht erscheinen. Hinzu kommt, dass ich mehrfach gelesen habe, dass diese sich nach Kontaktaufnahme sehr "kulant" gezeigt habe und den Forderungsbetrag auf die Hälfte reduziert habe.
Ich sehe nicht ein, die Forderung zu begleichen, denn niemand von uns hat sich etwas zu Schulden kommen lassen. Des weiteren lässt sich von der Kanzlei nicht beweisen, wer und ob jemand von uns überhaupt etwas heruntergeladen hat. Da wir jedoch keinen Gerichtsprozess auf uns nehmen wollen, sind wir vollkommen ratlos wie wir uns verhalten sollen. Vllt. gibt es hier ja Leute, die uns weiterhelfen können. Wäre die Hinzunahme eines Anwalts von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt? Wie stehen die Chancen, nicht zahlen zu müssen, bzw. die Forderung im schlimmsten Fall zu schmälern, denn so weit ich weiß ist der Abmahnbetrag für Privatpersonen doch auf 100 € begrenzt worden?
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Wie stehen die Chancen, nicht zahlen zu müssen?
16. Juni 2010
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Frage vom 16. Juni 2010 | 21:14
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Wie stehen die Chancen, nicht zahlen zu müssen?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2010 | 10:44
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
Während meiner Recherche im Internet bin ich auf unzählige Beiträge von Betroffenen gestoßen
Also vermutlich über die Suchfunktion auch auf den Sammelthread zu dem Thema?
quote:
wie die Kanzlei an unsere IP- und vor allem an unsere Hausadresse auf legalem Weg gekommen ist.
Auskunftsrecht nach UrhG.
quote:
Des weiteren lässt sich von der Kanzlei nicht beweisen, wer und ob jemand von uns überhaupt etwas heruntergeladen hat.
1. Es geht ums *Hoch*laden.
2. Ob die etwas beweisen können oder nicht, sagt im Zweifel das Gericht.
3. Der Anschlußinhaber haftet im Zweifel als Mitstörer auf Unterlassung (allerdings nicht auf Schadensersatz).
quote:
Wäre die Hinzunahme eines Anwalts von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Das mußt du in den Bedingungen deiner RSV nachlesen. Viele schließen Urheberrechtssachen aus.
quote:
so weit ich weiß ist der Abmahnbetrag für Privatpersonen doch auf 100 € begrenzt worden
Es kommt darauf an, welcher Umfang euch vorgeworfen bzw. nachgewiesen wird. Bei einem kompletten Album wurde von Gerichten schon der "gewerbliche Umfang" bejaht und die 100-EUR-Grenze gekippt.
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""
#2
Antwort vom 17. Juni 2010 | 13:20
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
quote:
Hinzu kommt, dass ich mehrfach gelesen habe, dass diese sich nach Kontaktaufnahme sehr "kulant" gezeigt habe und den Forderungsbetrag auf die Hälfte reduziert habe.
Das würde ich nutzen, alles andere wird einfach nur teurer.
K.
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#3
Antwort vom 17. Juni 2010 | 14:11
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
alles andere wird einfach nur teurer
Es ist unklar, ob hier überhaupt geklagt werden würde. Zumindest hier im Forum ist von den unzähligen Abgemahnten noch keiner verklagt worden bzw. hat davon hier berichtet.
Der Vorteil der Einigung ist natürlich, daß man sich das Nervenkostüm sauber hält. Wer also nicht die Nerven zum Aussitzen bzw. Daraufankommenlassen hat und bei jedem neuen Bettel- oder Drohbrief wieder Herzrasen bekommt, ist damit sicherlich besser bedient.
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