Hallo zusammen,
mal angenommen, ein Gewerbetreibender würde eine Firma abmahnen wollen wg. unerwünschter Zusendung von Werbe-Mails.
Würde es dann ausreichen, die "spammende" Firma zur Abgabe einer Unterlassungserklärung unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe von x EUR aufzufordern, oder wäre der Versender der Abmahnung verpflichtet, auch gleichzeitig eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitsenden?
Wäre eine Fristsetzung von 7 Tagen für die Abgabe der U-Erklärung ausreichend bzw. angemessen, oder könnte wegen der "langen" Frist schon die Ernsthaftigkeit des Abmahnwillens angezweifelt werden?
Abmahnung wegen Werbemails
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Eine Unterlassungserklärung sollte mitgesendet werden. Der abgemahnte wird diese unterschreiben und du musst sie dann anerkennen. Schickst du nichts mit, keine Anerkennung Deinerseits.
Im Falle weiteren Spams hast du dann - ohne Anerkennung - das Problem an die Summe aus der UE zu kommen
2. 7 Tage sind zu kurz gefasst. Schon allein, weil die DSGVO beispielsweise bei einer Datenauskunft eine Frist von einem Monat heranzieht. Also mindestens 14 Tage solltest du als Frist ansehen. Manche nehmen auch die gleiche Frist wie bei der eben erwähnten DSGVO
Zitatwäre der Versender der Abmahnung verpflichtet, auch gleichzeitig eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitsenden? :
Nein, verpflichtet wäre er nicht. Das könnte einem aber zum Nachteil gereichen, den in der vorformulierte Unterlassungserklärung pflegt man ja an zu geben was genau unterlassen werden soll und welche Strafen bei Missachtung gefordert werden.
ZitatWäre eine Fristsetzung von 7 Tagen für die Abgabe der U-Erklärung ausreichend bzw. angemessen, :
Das käme ganz darauf an, wie oft die Mails versendet werden.
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Danke für Eure Antworten!
Bzgl. Frist bin ich nach wie vor unsicher, denke aber nach weiterer Recherche, dass 7 Tage angemessen sein sollten, wenn auch an der unteren Grenze des Zulässigen.
Statt eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitzuschicken könnte man doch auch in der Abmahnung genau angeben, was vom Abgemahnten erwartet wird. Das wäre etwas weniger aufwändig für den Abmahnenden, jedenfalls dann, wenn keine weiteren Abmahnungen nötig wären :-)
Mittlerweile tendiere ich aber zu der Ansicht/Einsicht, dass es am sichersten wäre, diese Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu übergeben und die dadurch anfallenden Kosten als Schadenersatzanspruch gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen.
Hallo
Welcher Schaden? Dir entsteht absolut kein Schaden!!!Zitat:dadurch anfallenden Kosten als Schadenersatzanspruch
Es ist dein Vergnügen und nicht dein Schaden Andere abzumahnen! Du musst in keinster Weise andere abmahnen, du willst es, mehr aber auch nicht...
Hast du den Anderen schon mal so angesprochen und einfach nur mal darauf aufmerksam gemacht, dieses Handeln doch einfach bitte zu uinterlassen?
ZitatDas wäre etwas weniger aufwändig für den Abmahnenden, jedenfalls dann, wenn keine weiteren Abmahnungen nötig wären :-) :
So eine Vorlage macht man einmal, dann hat man sogar eine für spätere Fälle.
ZitatMittlerweile tendiere ich aber zu der Ansicht/Einsicht, dass es am sichersten wäre, diese Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu übergeben :
Ja, dem ist so.
Sollte dann aber auch einer sein, der sich mit Abmahungen auskennt.
ZitatWelcher Schaden? Dir entsteht absolut kein Schaden!!! :
Doch, die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung.
Aber es ist dann kein Schadensersatz so wie vom TE genannt...
ZitatAber es ist dann kein Schadensersatz so wie vom TE genannt... :
Was ist es dann?
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