Abmahnung wegen angebl. fehlendem Impressum auf YouTube

4. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 51x hilfreich)
Abmahnung wegen angebl. fehlendem Impressum auf YouTube

Hallo,
wie im Titel zu lesen, hat mir jemand ein Abmahnung zukommen lassen, weil ich angeblich gemäß TMG meinungsbildende Inhalte mit meinen Videos verbreite, damit geschäftsmäßig tätig wäre und ein Impressum bräuchte.
Weiterhin würde ich angebl. über Amazon-Links Einnahmen generieren und wäre verpflichtet diese entsprechend zu kennzeichnen.
Die Wahrheit ist, dass ich erst 460 Abos habe, damit keine Einnahmen generieren oder an einem Partnerprogramm teilnehmen kann, um als geschäftsmäßig eingestuft zu werden.
Die Amazon-Links zeigen nur, dass ich dort meine Artikel gekauft habe. Mehr nicht. Es sind also keine Affiliate-Links, die ich kennzeichnen müsste.
Von meinen 355 Videos sind 90% Natur-oder Labervideos, die zur Unterhaltung dienen. Ab und zu erlaube ich mir, fremde Videoinhalte zu kritisieren oder besondere Vorkommnisse zu analysieren, wie z. B. Attentate oder Zaubertricks. Von einer Regelmäßigkeit kann man da aber nicht reden, weil die nicht zum Kanalthema gehören.

Bezüglich aller Bedingungen für ein Impressum, konnte ich nicht wirklich eine begründete Abmahnung erkennen.
Irre ich mich?
Danke für erhellende Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124196 Beiträge, 40335x hilfreich)

Zitat (von Pultman):
Irre ich mich?

Ja. zumindest was das Impressum angeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7912 Beiträge, 1624x hilfreich)

Ein Impressum brauchen Sie auf jeden Fall

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ein Impressum brauchen Sie auf jeden Fall

Wieso?

-- Editiert von User am 5. August 2024 12:19

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124196 Beiträge, 40335x hilfreich)

Zitat (von Pultman):
Wieso?

Weil der Gesetzgeber das so in § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) und § 18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag) festgelegt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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