Hallo,
wie im Titel zu lesen, hat mir jemand ein Abmahnung zukommen lassen, weil ich angeblich gemäß TMG meinungsbildende Inhalte mit meinen Videos verbreite, damit geschäftsmäßig tätig wäre und ein Impressum bräuchte.
Weiterhin würde ich angebl. über Amazon-Links Einnahmen generieren und wäre verpflichtet diese entsprechend zu kennzeichnen.
Die Wahrheit ist, dass ich erst 460 Abos habe, damit keine Einnahmen generieren oder an einem Partnerprogramm teilnehmen kann, um als geschäftsmäßig eingestuft zu werden.
Die Amazon-Links zeigen nur, dass ich dort meine Artikel gekauft habe. Mehr nicht. Es sind also keine Affiliate-Links, die ich kennzeichnen müsste.
Von meinen 355 Videos sind 90% Natur-oder Labervideos, die zur Unterhaltung dienen. Ab und zu erlaube ich mir, fremde Videoinhalte zu kritisieren oder besondere Vorkommnisse zu analysieren, wie z. B. Attentate oder Zaubertricks. Von einer Regelmäßigkeit kann man da aber nicht reden, weil die nicht zum Kanalthema gehören.
Bezüglich aller Bedingungen für ein Impressum, konnte ich nicht wirklich eine begründete Abmahnung erkennen.
Irre ich mich?
Danke für erhellende Antworten.
Abmahnung wegen angebl. fehlendem Impressum auf YouTube
4. August 2024
Thema abonnieren
Frage vom 4. August 2024 | 09:36
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 51x hilfreich)
Abmahnung wegen angebl. fehlendem Impressum auf YouTube
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#1
Antwort vom 4. August 2024 | 13:25
Von
Status: Unbeschreiblich (124196 Beiträge, 40335x hilfreich)
ZitatIrre ich mich? :
Ja. zumindest was das Impressum angeht.
#2
Antwort vom 5. August 2024 | 01:45
Von
Status: Schlichter (7912 Beiträge, 1624x hilfreich)
Ein Impressum brauchen Sie auf jeden Fall
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#3
Antwort vom 5. August 2024 | 12:19
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 51x hilfreich)
ZitatEin Impressum brauchen Sie auf jeden Fall :
Wieso?
-- Editiert von User am 5. August 2024 12:19
#4
Antwort vom 5. August 2024 | 14:57
Von
Status: Unbeschreiblich (124196 Beiträge, 40335x hilfreich)
ZitatWieso? :
Weil der Gesetzgeber das so in § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) und § 18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag) festgelegt hat.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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