Hallo.
Wie der Titel es schon beschreibt, soll ich angeblich einen illegalen Musik Download begangen haben. Mir wird vorgeworfen "The Disco Boys - I Surrender - Various Artists / Kontor Top of the Clubs Vol.47" heruntergeladen zu haben. Ich habe mich mal schlau gemacht was das überhaupt für eine Band sein soll, da ich bezweifelte das die irgendwas mit Rock zu tun haben. So wurd ich nur immer wieder auf eine Quelle in verschiedenen Tauschbörsen aufmerksam. Eine Kontor of the Clubs Sammlung die aber mit weit aus mehr Artists besteht und zudem nur eine "The Disco Boys - I Surrender (D.O.N.S. Remix)" Version enthalten ist. Wie kann ich dann nur dieses eine Lied heruntergeladen haben, wenn es nur eine Sammlung gibt? Meine Frage ist nun was ich dort machen kann? Mann verlangt von mir 450€ Schadensersatz, die ich aber als Azubi mit eigener Wohnung und 100€ Restgeld im Monat zum Leben so oder so nicht Zahlen kann.
Grüße Moppel
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Abmahnung wegen angeblichen Download
18. September 2010
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Frage vom 18. September 2010 | 21:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wegen angeblichen Download
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#1
Antwort vom 19. September 2010 | 02:43
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 277x hilfreich)
quote:
Wie kann ich dann nur dieses eine Lied heruntergeladen haben, wenn es nur eine Sammlung gibt?
Zum einen bieten manche Tauschbörsen-Clients die Möglichkeit, aus einem Satz ("Torrent") von Dateien nur einzelne auszuwählen und herunterzuladen.
Zum anderen vertritt der Abmahner offenbar nur einen Künstler aus der Sammlung und mahnt daher nur den einen Song ab und nicht die ganze Sammlung.
quote:
und zudem nur eine "The Disco Boys - I Surrender (D.O.N.S. Remix)" Version enthalten ist
Und du meinst, das ändert irgend etwas?
quote:
da ich bezweifelte das die irgendwas mit Rock zu tun haben
Haben sie auch nicht, das ist eher Club/Dance-Mucke.
quote:
Meine Frage ist nun was ich dort machen kann?
Wenn du es nicht warst: einen der 100 anderen Threads zum Thema Downloadabmahnung hier lesen und verstehen.
Wenn du es warst: versuchen, die Gegenseite herunterzuhandeln. Immerhin müßte sie dir die Schuld konkret nachweisen; wenn man dir nur nachweisen kann, daß es über deinen Anschluß passiert ist, haftest du als Mitstörer nicht auf Schadensersatz, wenn dein System ausreichend gesichert war. Außerdem sind die Abmahnkosten auf 100 EUR gedeckelt. Die könnte man der Gegenseite dann anbieten (und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die weder die Schuld anerkennt noch Zahlungszusagen enthält, s. "Hamburger Brauch").
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#2
Antwort vom 20. September 2010 | 14:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo.
Viele Dank für die Antwort. Ich werde mich dort mal Schriftlich melden.
MfG
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