Abmahnung wegen ebay-Bilder/ KunstUrhG verletzt

13. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Halycon_Breath
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen ebay-Bilder/ KunstUrhG verletzt



Hallo zusammen,

mein Lebensgefährte hat bei eBay einige Bilder von einer prominenten Person zum Verkauf angeboten. Die Bilder stammen von einer Filmpremiere, deren Urheberrecht nicht bei meinem Lebensgefährten liegen. Heute bekam er vom Verlag, dem die Urheberrechte gehören, eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. In dem Schreiben stand, dass der Streitwert für die Bilder sich um die 15.000 Euro beläuft. Nun hab ich bereits gelesen, dass der Streitwert oft hoch angsetzt wird (Anwaltskosten, etc...) und nicht der tatsächlichen "Strafe" entspricht.
Er hat das ganze aus Geldmangel gemacht, da er zur Zeit arbeitslos ist und auch noch einige Schulden hat. Meine Frage ist jetzt, mit was muss er rechnen? Welche Strafe ist realistisch? Habe zwar ähnliche Fälle gefunden, aber nicht deren Ausgang.
Wäre für Erfahrungsberiche und Tipps wirklich sehr dankbar...


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"-- Dum spiro, spero --"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Bei dem Streit- oder Gegenstandswert und den danach berechneten RA-Gebühren, die Ihr Lebensgefährte nun offenbar zahlen soll, handelt es sich nicht um eine Strafe. Abhängig davon, was bzw. wer auf den Bildern zu sehen war, erscheint mir ein Gegenstandswert von € 15.000,00 nicht außergewöhnlich hoch, so dass die danach berechneten RA-Gebühren wohl angemessen sein dürften.

Unabhängig davon kann der Geschädigte uU nach § 97 I UrhG nicht nur Unterlassung, sondern auch Schadenersatz verlangen. Zudem hat sich Ihr Lebensgefährte uU auch nach § 106 UrhG strafbar gemacht, so dass der Geschädigte auch eine Strafanzeige stellen könnte.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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