Hallo
wenn Firma A eine Firma B abmahnen will wegen falsche AGBs dann kann die Firma B nur die aktuelle AGB von der Firma A nehmen (zur Zeitpunkt der Abmahnung) für eventuelle Abmahnung auch wenn Firma B die alte AGB von der Firma A als Ausdruck hat.
Wie ist die Rechtslage?
Agbs gegen BGB sind nach OLG Hamm abmahnwürdig und ist wettbewerbverstoß gegen das UWG.
Bitte um gezielte Antwort. Keine abschleifene Anwort zur Frage bitte...!!
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-- Editiert am 06.04.2009 14:07
-- Editiert am 06.04.2009 14:09
Abmahnung wegen kein ebayerisches AGB
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?



> kann die Firma B nur die aktuelle AGB von der Firma A nehmen
Das ist zumindest nicht ganz eindeutig.
Denn bei Verwenden einer "falschen" AGB ist die Wiederholungsgefahr in der Regel nicht schon dadurch beseitigt, daß man derzeit rechtskonforme AGB verwendet (wie generell ein "OK, mache ich nicht mehr" alleine keine ausreichende Unterlassungserklärung ist).
Man könnte im Einzelfall noch darauf schauen, wie lange die inkriminierten AGB schon nicht mehr aktuell sind.
Generell kann man aber sagen, daß der wettbewerbswidrige Rechtsverletzer nicht dadurch "belohnt" wird, daß er "zu spät" erwischt wurde, jedenfalls nicht vor Eintritt der üblichen Verjährungsfristen.
Wenn eine Firma 3 Jahre lang kein Widerrufsrecht gewährt und am 1.1.2009 ihre AGB entsprechend ändert, hat sie ja den Mitbewerbern 3 Jahre lang unlauter Schaden zugefügt (durch den Wettbewerbsvorteil) und kann das nicht schon dadurch ungeschehen machen, daß sie sich *jetzt* wettbewerbsgetreu verhält.
Danke für deine Antwort.
Also ganz klar dann "Ja". Wer übernimmt dann in der Regel die MWST für die Abmahnungen??
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was ist wenn der Konkurrent einen Ausdruck von der alten AGB vorliegen hat...aber zur Zeit in mein Shop schon eine "generalüberholte AGB vorhandeln ist" hat er nach der aktuellen Rechtslage überhaupt eine Chance mich abzumahnen?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
vielen Dank für eure Meinung. Heißt aber auch gleich man kann in die Rechenschaft gezogen werden, wenn man damals falsche AGBs genutzt hatte-
--- editiert vom Admin
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