Abmahnung wegen kein ebayerisches AGB

6. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hilflos123
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 9x hilfreich)
Abmahnung wegen kein ebayerisches AGB

Hallo
wenn Firma A eine Firma B abmahnen will wegen falsche AGBs dann kann die Firma B nur die aktuelle AGB von der Firma A nehmen (zur Zeitpunkt der Abmahnung) für eventuelle Abmahnung auch wenn Firma B die alte AGB von der Firma A als Ausdruck hat.
Wie ist die Rechtslage?

Agbs gegen BGB sind nach OLG Hamm abmahnwürdig und ist wettbewerbverstoß gegen das UWG.

Bitte um gezielte Antwort. Keine abschleifene Anwort zur Frage bitte...!!
Bitte um gezielte Antwort. Keine abschleifene Anwort zur Frage bitte...!!

-- Editiert am 06.04.2009 14:07

-- Editiert am 06.04.2009 14:09

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> kann die Firma B nur die aktuelle AGB von der Firma A nehmen

Das ist zumindest nicht ganz eindeutig.

Denn bei Verwenden einer "falschen" AGB ist die Wiederholungsgefahr in der Regel nicht schon dadurch beseitigt, daß man derzeit rechtskonforme AGB verwendet (wie generell ein "OK, mache ich nicht mehr" alleine keine ausreichende Unterlassungserklärung ist).

Man könnte im Einzelfall noch darauf schauen, wie lange die inkriminierten AGB schon nicht mehr aktuell sind.

Generell kann man aber sagen, daß der wettbewerbswidrige Rechtsverletzer nicht dadurch "belohnt" wird, daß er "zu spät" erwischt wurde, jedenfalls nicht vor Eintritt der üblichen Verjährungsfristen.
Wenn eine Firma 3 Jahre lang kein Widerrufsrecht gewährt und am 1.1.2009 ihre AGB entsprechend ändert, hat sie ja den Mitbewerbern 3 Jahre lang unlauter Schaden zugefügt (durch den Wettbewerbsvorteil) und kann das nicht schon dadurch ungeschehen machen, daß sie sich *jetzt* wettbewerbsgetreu verhält.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hilflos123
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Also ganz klar dann "Ja". Wer übernimmt dann in der Regel die MWST für die Abmahnungen??

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Hilflos123
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 9x hilfreich)

was ist wenn der Konkurrent einen Ausdruck von der alten AGB vorliegen hat...aber zur Zeit in mein Shop schon eine "generalüberholte AGB vorhandeln ist" hat er nach der aktuellen Rechtslage überhaupt eine Chance mich abzumahnen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2195
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2195
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hilflos123
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 9x hilfreich)

vielen Dank für eure Meinung. Heißt aber auch gleich man kann in die Rechenschaft gezogen werden, wenn man damals falsche AGBs genutzt hatte-

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.660 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen