Abmahnung wegen negativer Google Bewertung

2. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wegen negativer Google Bewertung

Hallo Leute,

ich habe am 30.11. ein Schreiben von einem Anwalt bekommen wegen einer negativen Google Bewertung die ich geschrieben habe.

Zitat:
Teilzitat aus dem Brief:
Die von Ihnen getätigten Aussagen sind insgesamt falsch. Diese entbehren jeglicher sachlicher Grundlage. Aufgrund des nur kurz geführeten persönlichen Gespräches sind Sie im Nichten in der Lage, eine Unternehmensbewertung vorzunehmen. Die Ihrige hat geschäftsschädigende Wirkung und ist insgesamt rechtswidrig. Der Inhalt der beschriebenen Telefonate ist frei erfunden und entspricht nicht der Wahrheit.


Dazu kam noch eine Unterlassungserklärung die ich bsi zum 6.12 Unterschreiben soll

Außerdem das ich die Anwaltskosten zu tragen habe und diese gesondert berechnet werden.

Streitwert laut Unterlassungserklärung liegt bei 4000€

Meine Bewertung im Zitat:
Zitat:

Sehr unseriös. Fachlich sehr fragwürdig. Was mir aus anderen Quellen bestätigt worden ist.
Gesamtes auftreten sehr unglaubwürdig.
Nennt den Preis direkt vor Ort ohne ordentliche Kalkulation und schlägt darauf vor, dass man auf eine bestimmte Art und Weise noch sparen kann.

Nachtrag 06.11.2016
Herr XXX hat mich heute angerufen und mich gefragt ob ich diese Bewertung geschrieben hab, dabei hat der mich eine ***Fotz*** genannt und mir angedroht vorbeizukommen und mich zu schlagen.

Wie Sie als zukünftiger Kunde damit umgehen müssen Sie selbst wissen ;-)

Nachtrag 09.11.2016
Erneuter Anruf von Herrn XXX. Er fordert mich zu einen Faustkampf herraus und meint ich würde nicht da drauf eingehen da ich keine Eier habe. LOL


Meine Bewertung entspricht genau so der Wahrheit. Leider war bei dem Vorort Termin kein anderer anwesend. Beim 1. Telefonat hat meine Freundin zugehört und das mit den Schlägen auch mitbekommen. Beim 2. Telefonat war ich wieder alleine.

Ich habe für Monatg einen Termin bei meinem Anwalt.
Vorher wollte ich noch gerne eure Meinung einholen.
Ich habe übrigens leider keine Rechtsschutzversicherung. Diese werde ich aber nach dem Fall definitiv abschließen.

Auf was kann ich mich ungefähr einstellen was passieren wird?
Hoffe ich hab alles angegeben was soweit relevant ist.

Viele Grüße

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, wenn man Zeugen hat für die Telefonate, zumindest für eines der beiden, würde ich mir über diesen Teil wenig Gedanken machen.
Über den ersten Absatz kann man streiten. Soweit ich weiß, fallen die Worte "unseriös" oder "fragwürdig" noch unter die Meinungsfreiheit. Das ist dein subjektives empfinden. Für den Passus, dass die das "auch aus anderer Quelle bestätigt" wurde, hast du hoffentlich beweise. Sprich: Du hast die anderen Quellen in Form von Bewertungen mit Screenshot oder kannst die Personen benennen, die dir das bestätigt haben. Wenn nicht, ist das hart an der Grenze und vielleicht sogar drüber hinaus.

Zitat:
Nennt den Preis direkt vor Ort ohne ordentliche Kalkulation und schlägt darauf vor, dass man auf eine bestimmte Art und Weise noch sparen kann.

Die Sachschilderung ist aus meiner Sicht nicht anzugreifen.

Wie ein Unternehmen seine Preise kalkuliert, ist schwer zu sagen. Kommt auch auf die Branche an. Beispiel bei der Badrenovierung: Da konnte mir der Handwerker, der den Zuschlag bekam,
bereits von Anfang an eine ungefähre Preispauschale sagen (unverbindlich), einfach grob überschlagen aus Anzahl der Montagen und Quadratmeter. Und es passte bis auf wenige Euros zum Kostenvoranschlag.

Ich bin selbst beruflich ständig damit konfrontiert, Schätzungen und damit Preise abzugeben. Und das Verrückte ist: In 90% der Fälle passt eine anhand weniger Kriterien abgegebene Grobschätzung immer, wenn man genug Erfahrung in einem Thema hat. Selbst wenn sich im Detail was verschiebt, gleicht sich das an anderer Stelle wieder aus.

Eine grobe Überschlagsrechnung ohne detaillierte Kalkulation kann also für genug Unternehmen Sinn ergeben. Das hat mit Seriosität erst mal nur bedingt was zu tun.

Dennoch: Für dich ist es ein Kennzeichen von fehlender Seriosität. Das ist dein subjektives Empfinden und deswegen würde ich sagen, dass man an der Bewertung nur wenig aussetzen kann, wenn alles andere sachlich belegbar ist.

-- Editiert von mepeisen am 02.12.2016 12:12

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Fachlich sehr fragwürdig
Und du hast jetzt genau woher die Befugung das beurteilen zu können?

Zitat:
Was mir aus anderen Quellen bestätigt worden ist
Selbige hast du natürlich auch gerichtsfesst überprüft oder?

Zitat:
Nennt den Preis direkt vor Ort ohne ordentliche Kalkulation
Bitte was? Was muss der Handwerker da btte gross auf Papier etc durchkalkulieren? Eine ordentliche Kalkulation kann er auch im Kopf machen, dass ist kein Problem!

Zitat:
und schlägt darauf vor, dass man auf eine bestimmte Art und Weise noch sparen kann
Darin wird wohl Jeder verstehen, dass das ohne Rechnung sein soll, also Steuerbetrug, solch eine Aussage sollte man IMMER beweisen können, wenn nicht, dann hast du ein absolutes Problem!

Zitat:
Herr XXX hat mich heute angerufen und mich gefragt ob ich diese Bewertung geschrieben hab, dabei hat der mich eine ***Fotz*** genannt und mir angedroht vorbeizukommen und mich zu schlagen.

Zitat:
Beim 1. Telefonat hat meine Freundin zugehört und das mit den Schlägen auch mitbekommen.
Du hast deinem Telefonpartner aber schon gesagt, dass deine Freundin das Gespräch mithört, dies hast du natürlich auch vor Beginn des Gespräches gesagt oder? Wenn nicht, kann es sehr gut sein, dass DU dich dann schonmal im strafrechtlichen Bereich befindest, da du das hättest mitteilen MÜSSEN!

Dein Termin beim Anwalt ist das Beste was du machen konntest, aber ich denke, da wird er auch nicht all zu viel machen können, evtl noch was an den Kosten, aber das wars dann auch schon.
Deine Bewertung finde ich aufgrund dessen, dass du kaum etwas davon beweisen kannst auch absolut geschäftsschädigend, eine Unterlasungserklärung würde ich hier befürworten!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Was meint Ihr den was für kosten da auf mich zukommen würden?
Muss ich dann etwa die 4000€ bezahlen?
Oder wenn ich die Bewertung rausnehme einfach die Anwaltskosten von dem Herren und meine Anwaltskosten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn nicht, kann es sehr gut sein, dass DU dich dann schonmal im strafrechtlichen Bereich befindest, da du das hättest mitteilen MÜSSEN

Bitte was?
Wenn sie die Freundin nebenan auf dem Stuhl sitzt und mitbekommt, wie ich am Telefonhörer antworte "Was? Sie drohen mir Schläge an? Sie nennen mich F...e? Geht's noch?" Dann bekommt sie das mit ohne dass der Lautsprecher an war. Die Zeugin kann dann bezeugen, dass es eine Auseinandersetzung gab und was TE gesagt hat. Dass die Geschichte dann nicht stimmt, muss einem der Richter erst mal glauben.

Aber die wichtigste Frage hast du nicht beantwortet, SOCKEN. Hast du das frei erfunden, was du geschrieben hast? Die weiteren Quellen sind glaubwürdig und können bestätigen, dass deine sachlichen Teile stimmen? Sprich: Du bist nicht der einzige, der von der "Unseriösität" zu berichten weiß?

ich meine: Wenn du weitere Quellen angibst und das frei erfunden ist, hast du ein Problem. Wenn du aber genug weitere Quellen hast, die dasselbe oder sich stark ähnelndes Verhalten des Unternehmers berichten, könnte das anders aussehen. Auch wenn hier Aussage gegen Aussage steht.

-- Editiert von mepeisen am 02.12.2016 12:48

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

also es ist defintiv die Wahrheit mit den Telefonaten. Ich habe nichtmal alles in die Bewertung geschrieben was er zu mir gesagt hat. Auch wie er sich vor Ort gegeben hat entspricht der Wahrheit. Ich hab es zumindest so empfunden.
Die andere Quelle ist eine bekannte von meinem Arbeitskollegen. Dort hat der gute Herr den Auftrag bekommen und Sie war auch nicht zufrieden und würde ihn nicht nochmal beauftragen.
Dort war er auch unseriös.

Edit: Also ich würde die Bewertung ja auch echt gerne stehen lassen, aber wenn ich da mit kleinen kosten rauskomme wäre das ja auch OK.
Nur 4000€ wären echt happig für mich.

-- Editiert von SOCKEN am 02.12.2016 12:57

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wenn sie die Freundin nebenan auf dem Stuhl sitzt und mitbekommt, wie ich am Telefonhörer antworte "Was? Sie drohen mir Schläge an? Sie nennen mich F...e? Geht's noch?" Dann bekommt sie das mit ohne dass der Lautsprecher an war. Die Zeugin kann dann bezeugen, dass es eine Auseinandersetzung gab und was TE gesagt hat. Dass die Geschichte dann nicht stimmt, muss einem der Richter erst mal glauben.
Ein geübter Richter wird schnell erkennen, anhand der Aussage der Freundin, ob sie das Gespräch über einen Lautsprecher mitbekommen hat, oder ob die nur angibt, es war kein Lautsprecher an, bzw ihr Freund hat alles wiederholt. Wenn die Freundin falsches aussagen würde, würde sie sich mit einer Falschaussage ebenfalls strafbar machen, dass nur mal so an den TE erwähnt. Die Freundin sollte genau überdenken, was sie sagt, bzw was sie gehört hat und vorallem wie sie es gehört hat...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Wenn sie die Freundin nebenan auf dem Stuhl sitzt und mitbekommt, wie ich am Telefonhörer antworte "Was? Sie drohen mir Schläge an? Sie nennen mich F...e? Geht's noch?" Dann bekommt sie das mit ohne dass der Lautsprecher an war. Die Zeugin kann dann bezeugen, dass es eine Auseinandersetzung gab und was TE gesagt hat. Dass die Geschichte dann nicht stimmt, muss einem der Richter erst mal glauben.
Ein geübter Richter wird schnell erkennen, anhand der Aussage der Freundin, ob sie das Gespräch über einen Lautsprecher mitbekommen hat, oder ob die nur angibt, es war kein Lautsprecher an, bzw ihr Freund hat alles wiederholt. Wenn die Freundin falsches aussagen würde, würde sie sich mit einer Falschaussage ebenfalls strafbar machen, dass nur mal so an den TE erwähnt. Die Freundin sollte genau überdenken, was sie sagt, bzw was sie gehört hat und vorallem wie sie es gehört hat...


Ich möchte es ja eigentlich garnicht soweit kommen lassen das es vor Gericht geht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Muss ich dann etwa die 4000€ bezahlen?

Nein.

Zitat:
Oder wenn ich die Bewertung rausnehme einfach die Anwaltskosten von dem Herren und meine Anwaltskosten?

Im Prinzip: Ja

Sehe ich ähnlich wie mepeisen:
"fragwürdig", "unseriös", "unglaubwürdig" dürfte gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Für alles andere bräuchte man Beweise das es stimmt. Hat man die nicht, sollte man die Bewertung löschen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Muss ich dann etwa die 4000€ bezahlen?

Nein.

Zitat:
Oder wenn ich die Bewertung rausnehme einfach die Anwaltskosten von dem Herren und meine Anwaltskosten?

Im Prinzip: Ja

Sehe ich ähnlich wie mepeisen:
"fragwürdig", "unseriös", "unglaubwürdig" dürfte gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Für alles andere bräuchte man Beweise das es stimmt. Hat man die nicht, sollte man die Bewertung löschen.


Puhh :-)
Hätte nicht gedacht das mich ein "nein" mal so beruhigen könnte.

Am meisten ärgere ich mich sowieso über mich selbst das ich 1. kein Pseudonym verwendet habe und 2. Bei dem Anruf auch noch Ja gesagt habe als er mich nach der Bewertung gefragt hat.

Wie hoch könnte man die Kosten ungefähr schätzen? Bei dem Streitwert von 4000€
Je Anwalt um die 400€?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von SOCKEN):
Vorher wollte ich noch gerne eure Meinung einholen.


ok.

M.M.n bist Du weit über das Ziel hinausgeschossen. Es gibt einige Punkte die angreifbar sind - einige sind noch von Meinungsfreiheit gedeckt.

Du sprichst von Quellen, also Mehrzahl, verweist später aber nur auch eine Bekannte, die unzufrieden war.

Allein die Löschung reicht nicht aus, wenn die Gegenpartei nicht zustimmt. Man kann und wird Dich bei diesem heftigen Angriff (nur zu Ziffer 1) vermutlich verklagen.

Ein Anwalt kann in dieser Situation nichts anders machen als Du, sprich über die Summe verhandeln. Ob sich da vorgerichtlich ein Anwalt lohnt?
Musst Du für Dich entscheiden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von SOCKEN):
Vorher wollte ich noch gerne eure Meinung einholen.


ok.

M.M.n bist Du weit über das Ziel hinausgeschossen. Es gibt einige Punkte die angreifbar sind - einige sind noch von Meinungsfreiheit gedeckt.

Du sprichst von Quellen, also Mehrzahl, verweist später aber nur auch eine Bekannte, die unzufrieden war.

Allein die Löschung reicht nicht aus, wenn die Gegenpartei nicht zustimmt. Man kann und wird Dich bei diesem heftigen Angriff (nur zu Ziffer 1) vermutlich verklagen.

Ein Anwalt kann in dieser Situation nichts anders machen als Du, sprich über die Summe verhandeln. Ob sich da vorgerichtlich ein Anwalt lohnt?
Musst Du für Dich entscheiden.

Berry


Also in der unterlassungserklärung bieten die mir ja quasi an das ich die Bewertung löschen soll und seinen Anwalt bezahlen soll auf Grundlage von RVG mit 1,3 Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du hast deinem Telefonpartner aber schon gesagt, dass deine Freundin das Gespräch mithört, dies hast du natürlich auch vor Beginn des Gespräches gesagt oder? Wenn nicht, kann es sehr gut sein, dass DU dich dann schonmal im strafrechtlichen Bereich befindest, da du das hättest mitteilen MÜSSEN!



Einen strafrechtlichen Bereich sehe ich hier nicht.
Kann vor Gericht auch als Beweis anerkannt werden.




(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Okt
ober 2002, Aktenzeichen: I
BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 )


Ohne Einwilligung ist Mithören am Telefon unzulässig


Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn das Interesse an einer Beweiserhebung höher wiegt als das Persönlichkeitsrecht.


Ein anderes Beispiel sind Maßnahmen zur Feststellung erpresserischer Drohungen.





gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von SOCKEN):
also es ist defintiv die Wahrheit mit den Telefonaten.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.
Kannst du deine Aussagen alle beweisen, dann ist alles in Ordnung. Anhand der bisherigen Aussagen von dir bezweifele ich das aber. Du hast Aussagen getätigt die du nicht beweisen kannst. Das wird dir zum Verhängnis werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung erstatten, soll sich doch die Staatsanwaltschaft mal eine Meinung zur Glaubwürdigkeit der drei machen. Mir wären die Anwaltskosten in Höhe von ca. 2x 400€ aus Prinzip schon zuviel, um einfach Ruhe zu haben. Aber muss jeder selber entscheiden.



-- Editiert von Retels am 02.12.2016 17:02

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von SOCKEN):
Also in der unterlassungserklärung bieten die mir ja quasi an das ich die Bewertung löschen soll und seinen Anwalt bezahlen soll auf Grundlage von RVG mit 1,3 Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale.


Dann hab ich es wohl falsch verstanden.

Also nur die Anwaltsgebühr und die Löschung ist doch das Beste, was Dir in der Situation passieren kann, immer davon ausgehend, dass Du wie es hier den Anschein hat, nicht allzu viel beweisen kannst.

Dann würde ich mir erst Recht den eigenen Anwalt sparen. Selbst wenn er eine Reduzierung des Streitwertes erreicht (der ist eh aus der holen Hand festgelegt) sind es dann zweimal Gebühren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wenn sie die Freundin nebenan auf dem Stuhl sitzt und mitbekommt, wie ich am Telefonhörer antworte "Was? Sie drohen mir Schläge an? Sie nennen mich F...e? Geht's noch?" Dann bekommt sie das mit ohne dass der Lautsprecher an war. Die Zeugin kann dann bezeugen, dass es eine Auseinandersetzung gab und was TE gesagt hat. Dass die Geschichte dann nicht stimmt, muss einem der Richter erst mal glauben.


Joah, und die kann dann auch bezeugen, welche Nummer angerufen wurde und welche Person am anderen Ende der Leitung war? Schon damit sind 99.9% solcher "Telefonzeugen" entwertet.
Mal ganz zu schweigen davon, daß die Telefonaussagen des Freundes Null Beweiswert dafür haben, was die Gegenseite wirklich gesagt hat.
Wenn man sich natürlich gerne aus dem Gerichtssaal lachen läßt... :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn man sich natürlich gerne aus dem Gerichtssaal lachen läßt...

Ich verwies nicht ohne Grund auf die Frage, ob es weitere Personen gibt, die solche Drohanrufe in ihrem Fall bestätigen können. Aber genau diese "weiteren Quellen" hat TE nicht.
Damit kann ich mich nur selbst zitieren: "ich meine: Wenn du weitere Quellen angibst und das frei erfunden ist, hast du ein Problem."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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