Abmahnung wg. Fotoveröffentlichung

9. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
S-8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wg. Fotoveröffentlichung

Hallo liebe Comunity,
mich würde mal interessieren, ob der eine oder andere hier schon eine ähnliche Erfahrung gemacht hat.

Und zwar geht es um folgendes, ich habe heute per E-Mail(!) eine Abmahnung erhalten, dass ich im Internet unberechtigterweise ein Foto publiziert hätte, der Streitwert liegt bei 10.000 und ich soll 800€ Anwaltskosten übernehmen.

Nun zum Sachverhalt, die Dame hat sich auf einer Party von mir mit einer Person fotografieren lassen, die später wohl in einer Messersteicherei verwickelt sein könnte. Dieses Foto wurde von der Presse und Polizei (ohne Rücksprache mit mir) von meiner Internetseite genommen und zur Fahndung publiziert.

Verständlicherweise hat die gute Dame da etwas gegen!
JEDOCH behaupter sie dass ihr nicht klar gewesen sei, dass das Foto in's Internet gestellt und als Fahndungsfoto verwendet wird. Dieses kann ich klar verneinen denn ich bin durch Ausweis und Kleidung deutlich als Fotograf zu erkennen, jedes Fotoobjekt wird im Vorfeld gefragt und zudem bkommt jede fotografierte Person eine Visitenkarte.

Der Anwalt hat mir eine Frist bis zum darauf folgenden Tag 18 Uhr (also 24 Std.) zum Eingeständnis meiner Schuld, Zahlung der 800€ und Löschung der Fotos gesetzt und droht mit einer Zivilklage.

Was meint ihr dazu, aus meiner Seite bin ich klar im recht denn die Dame wusste Bescheid und dass das Foto von meiner Internetseite als Fahndungsfoto benutzt wird war mir im Vorfeld nicht klar.

Verzwickte Sache, ich warte auf die Antwort meines Anwalts...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Dieses kann ich klar verneinen denn ich bin durch Ausweis und Kleidung deutlich als Fotograf zu erkennen, jedes Fotoobjekt wird im Vorfeld gefragt und zudem bkommt jede fotografierte Person eine Visitenkarte.

Ich vermisse irgenwie den Teil wo das 'Fotoobjekt' gerichtsfest nachweisbar zustimmt, das die Aufnahmen verwertet werden darf ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Was die Dame erkennen konnte und was nicht, kann ich natürlich nicht sagen.
Wenn es zu erkennen war, kann eine konkludente Einwiligung zur Veröffentlichung des Fotos mit der Person erfolgt sein.

Dass die Fotos auf weiteren Seiten veröffentlicht wurde, ist nicht deine Schuld, sofern du diesem nicht zugestimmt hast. Sollte die Dame dort unzulässiger Weise veröffentlich werden, muss sie dort halt die Unterlassungsansprüche durchsetzen.

Sollte die Frau wirklich klagen, kann es gut sein, dass das Gericht befindet, dass die Dame das (auf Grund der Umstände) sehr wohl im Vorfeld oder bei Erstellung des Bildes erkannte oder erkannt haben müsste, dass das Foto mit ihr veröffentlich wird und jetzt erst, da das Foto mit einer Fahndung in Verbindung steht, nicht mehr mit der Situation zufrieden ist, was (sofern vorhanden) an der stillschweigenden oder ausdrücklichen Einwilligung nichts ändern würde.

Allerdings halte ich das Ganze für einen Fake oder zumindnest für einen dubiosen Anwalt, weil
- Abmahnung per Mail (kaum Nachweisbarer Versand und Empfang)
- deutlich zu kurze Frist für insbesondere für die Zahlung. Es kann grade bei Mails nicht mal davon ausgegangen werden, dass diese überhaupt von 24 Stunden gelesen wird, bzw. diese Mail nicht in den Spamordner rutschte usw.

Natürlich solltest du auf keinen Fall irgendein Schuldanerkenntnis unterzeichnen. Aber du wirst ja sowieso von einem Anwalt betreut, von daher hast du ja (hoffentlich guten) rechtlichen Beistand.

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-- Editiert am 11.05.2011 00:55

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Abmahnungen per eMail halte ich ebenfalls für ausgesprochen unseriös und ungewöhnlich. Ich würde empfehlen erst mal nichts zu unterschreiben sondern einen Anwalt damit zu beauftragen. Das kann unter Umständen deutlich günstiger werden.

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1x Hilfreiche Antwort

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