Folgender hypothetischer Fall:
ich entecke zufällig beim Surfen eine Website (.de Domain), auf der kurze Info-Filme zum download angeboten werden.
Diese Filme sind mit aktueller Chartmusik unterlegt und ich hege die starke Vermutung, dass der Betreiber der Website diese GEMApflichtigen Musikstücke illegal (d.h. ohne das Wissen des Rechteinhabers) benutzt.
An wen kann ich mich wenden, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten (als gesetzestreuer Bürger) bzw. kann ich mit diesem Wissen ggf. auch eine Prämie von der GEMA (oder von wem auch immer) einfordern?
Es ist nicht mein Bestreben, mich als "Erpresser" zu betätigen, aber dennoch hätte ich schon Interesse, meine "Spürhundtätigkeit" irgendwie belohnt zu bekommen...
In diesem Sinne,
Buzzboy
Abmahnung wg. GEMA möglich..?
12. Februar 2006
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Frage vom 12. Februar 2006 | 14:50
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wg. GEMA möglich..?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2006 | 22:29
Von
Status: Praktikant (896 Beiträge, 78x hilfreich)
und was veranlaßt dich zu der annahme die musikunterlegung der clips seien zu beanstanden ?
hast du irgendwelche indizien, die das bestätigen. wenn ja, dann kannst du natürlich dies melden. dort kannst du auch nach einer belohnung fragen, oder dich als spitzel/informant anbieten
mfg
chronoton
#2
Antwort vom 12. Februar 2006 | 22:42
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 982x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 12. Februar 2006 | 23:10
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 4x hilfreich)
sorry, aber gibt es nicht schon genügend selbsternannte Sheriffs im www?
Einige Anwälte übertreiben es sowieso damit.
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