Abmahnung wg. Werbe-Email

18. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bottermelk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wg. Werbe-Email

Hallo,

ich arbeite in einem Unternehmen, wo ich u.a. einen Fachnewsletter für Kunden erstelle und über ein System versende. Es hat noch nie Probleme deshalb gegeben, im Gegenteil - die Kunden loben die gut aufbereiteten Informationen.
Diesen Monat bekamen wir Post von einem Verein gegen unlauteren Wettbewerb, weil wir eine Einladung zu einem Fachseminar verschickt haben, ohne dass der Empfänger dazu befragt worden ist. Die Konsequenz: ca. 200 € sofort löhnen, beim nochmaligen Auffällig-Werden steht uns ein Bescheid von 4.000 € ins Haus. Wer hier unlauteren Wettbewerb betreibt, möchte ich nach dieser Info dahingestellt lassen.

Nach einem Urteil vom 4. März 2004 (BGH 1. Zivilsenat., Az: I ZR 81/01 ) heißt es:
Die Zusendung einer unverlangten Email zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat (...) oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.

Die Seminareinladung war ein solcher Fall, da fachliche Themen behandelt werden sollten, die in dieser Branche ein Problem darstellen. Wir wollten kein Produkt verkaufen, auch nicht die Firma bewerben.

Ich habe Fragen zur weiteren Vorgehensweise:
z.B. interessiert mich, ob in diesem Forum schon andere Leute Erfahrung mit so einem Verein gemacht haben...

Lohnt sich das Anzweifeln des Bescheides?

Was kann man in Zukunft unternehmen, um sich zu schützen?
Mein Plan war, den kompletten Newsletter auf ein webbasiertes System umzustellen, auf dem sich jeder anmelden kann. Es müsste Beweis genug sein, wenn sich ein Kunde dort einträgt und die News erhalten will. Auch soll es einen Vermerk mit der möglichen Abmeldung usw. geben, wie üblich eben.

Hierzu müsste ich wieder eine Mail an alle Abonnenten schicken, damit sie ihren Account freischalten. Kann ich hier eine weitere Abmahnung kassieren?

Ich bin sehr gespannt auf die Antworten.

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war spamming!


Die vermutete Einwilliung ist ganz eng auszulegen. Sonst dürfte man an praktische alle Firmen mails für:

Steuertipps,
Kopier- und/oder Toilettenpapier,
Malerarbeiten (jedes Büro muss mal frisch gestrichen werden),
etc.

senden.

Selbst wenn ein Kontakt bestand, darf man nicht grenzenlos nachfassen:

AG München „keine Werbemail über einem Jahr nach einem einmaligem Kontakt“ (Az.: 161 C 30206/05
Zwar der Antragssteller vor cirka 1 1/2 Jahren eine Kreditanfrage unter Mitteilung seiner E-Mail-Adresse an die Antragsgegnerin gestellt. Damit kann auch eine Zustimmung zur Zusendung von Werbe-E-Mails gesehen werden. Allerdings muss, wer seine Zustimmung zur Zusendung von Werbemails erteilt, nur in der darauf folgenden Zeit mit der Zusendung einer Werbe-E-Mails rechnen. Will der Werbende so wie hier erst geraume Zeit später hier jedenfalls über ein Jahr später von der erteilten Zustimmung gebrauch machen, so muss er sich zuvor Sicherheit darüber verschaffen, ob weithin ein Interesse an der Zusendung von Werbe-E-Mail bestellt. Das erkennende Gericht teilt in so weit die Auffassung des LG Berlin im Beschluss vom 02.07.2004, AZ: 15 0 653 /03. Vorliegend ist insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der
Antragssteller den Kreditvertrag gerade nicht abgeschlossen hat, davon auszugehen, dass eben gerade keine weitere Geschäftsbeziehung gewünscht wurde.
Beschluss vom 14. Oktober 2005



-----------------
"Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www"

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