Abo-Falle bei Softwareanbieter aus China

1. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Abo-Falle bei Softwareanbieter aus China

Hallo.
Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten, Solo-Selbstständig als Ein-Mann-GmbH.

Er hatte Anfang des Jahres die Demo-Version eines Programms zur Videobearbeitung ausprobiert und einen Monat später fing das chinesische Unternehmen an monatliche Gebühren per Paypal abzubuchen.
Allerdings hat der Bekannte das gar nicht mitbekommen, weil er überhaupt keine Mails dazu bekommen hat. Keinen Vertrag, keine Zahlungsbedingungen, keine Widerrufsbelehrung, keine AGBs. Gar nichts. Es fiel erst auf, als Paypal über die Abbuchungen informierte.

Aus Zeitmangel hat der Bekannte es bisher gar nicht geschafft, sich darum zu kümmern. Er hat grade mehr damit zu tun, den Laden am Laufen zu halten.

Daher wollte ich ein bisschen helfen und mich mal schlau machen, was er denn tun kann, um aus der Abo-Falle heraus zu kommen.
Ich hab die Zugangsdaten bekommen, mit denen er sich für die Demo angemeldet hatte, aber das Profil ist komplett leer. Ich weiß nichtmal, welche Demo da angeblich "gekauft" wurde. Es gibt auch unter "Anstehende Zahlungen" keinen Hinweis auf irgendwelche monatliche Abbuchungen.

Es ist einfach gar nichts in dem Profil und E-Mails von dem Dienstleister gibt es auch keine. Nur die von Paypal.
Dabei handelt es sich um einen großen Softwareanbieter mit hunderten Apps, die man im Appstore erwerben kann. (ich weiß jetzt nicht, ob ich den Anbieter namentlich nennen darf, daher hab ich da erstmal nichts geschrieben)

Darf mein Bekannter die Abbuchungen per Paypal sperren und ggf. Rückerstattungen beantragen, oder klingelt dann bald ein Inkasso an der Tür?
Das wäre nämlich der Ruin für den Bekannten und seine kleine Firma.

Welcher Anwalt wäre denn dafür der richtige Ansprechpartner, um sich da beraten zu lassen? Medienrecht? Internetrecht? An wen wendet man sich da, bevor man unüberlegt handelt?

-- Editiert von User am 1. November 2024 10:53




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130287 Beiträge, 41509x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):
Welcher Anwalt wäre denn dafür der richtige Ansprechpartner, um sich da beraten zu lassen?

Ein chinesischer Anwalt wäre da ideal.



Zitat (von NeoNexon):
Medienrecht? Internetrecht?

Wie das Recht in China organisiert ist, ist mir nicht bekannt.
Eventuell gibt es in China Foren wie dieses, wo an anfragen kann.
Alternativ könnte man bei der IHK anfragen, ob die jemand kundigen vermitteln können.



Zitat (von NeoNexon):
An wen wendet man sich da, bevor man unüberlegt handelt?

Nun, bei soviel unternehmerischer Inkompetenz sollte man sich schnellstens an einen Steuerberater wenden, der sich um eine ordentliche Buchführung kümmert, damit das wenigstens mal gesetzeskonform läuft.
Danach kann man schauen, was noch an Defiziten aufzuarbeiten ist.

Als zweites sollte man sich an jemanden wenden, der sich mal die vertraglichen Vereinbarungen mit dem App-Anbieter durchliest und prüft.

Zum Dritten braucht er jemanden der weis wie PayPal funktioniert oder sich mal die Anleitungen wie PayPal funktioniert durchliest. Um dann - in Abhängigkeit des Ergebnisses aus 2 - die Zahlungen zu stoppen und / oder die anderen Zahlungen zurückzuholen.



Zitat (von NeoNexon):
klingelt dann bald ein Inkasso an der Tür?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Aber heutzutage pflegen Inkassos eigentlich keine Hausbesuche mehr zu machen.



Zitat (von NeoNexon):
Das wäre nämlich der Ruin für den Bekannten und seine kleine Firma.

Wenn das tatsächlich bereits den Ruin bedeuten würde, dann sollte der Bekannte den Betrieb erst mal einstellen bis er sein Unternehmerisches Handeln neu organisiert und im Griff hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9971 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):
Darf mein Bekannter die Abbuchungen per Paypal sperren und ggf. Rückerstattungen beantragen, oder klingelt dann bald ein Inkasso an der Tür?


keine Ahnung

Zunächst sollte man den Versuch einer ordentlichen Kündigung starten. Schwierig ist, dass der Bekannte Selbstständig ist. Mit Verbraucherrechten kommt man also nicht weiter.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zunächst sollte man den Versuch einer ordentlichen Kündigung starten. Schwierig ist, dass der Bekannte Selbstständig ist. Mit Verbraucherrechten kommt man also nicht weiter.


Schon längst gemacht. Da die Homepage vom Anbieter keine Mail-Adressen zur Verfügung stellt, sondern nur einen KI-Chatbot, hab ich im Internet nach E-Mails geschaut, die der Anbieter selber auf verschiedenen Seiten hinterlegt hat. Zwei von drei gefundenen Mails waren nicht zustellbar und von der dritten erfolgt keine Reaktion.

Es gibt AGBs auf der Homepage, aber unter "Kündigen" wird auf die Kündigungsmöglichkeit im Profil verwiesen, die da jedoch nicht zur Verfügung steht.

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