Abzocke durch web.de, Kündigungsfrist abgelaufen

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Daggi1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Abzocke durch web.de, Kündigungsfrist abgelaufen

Erst durch die letzte außergerichtliche Mahnung erfuhr ich die Adresse, unter der ich schriftlich Widerspruch gegen die kostenpflichtige Nutzung meines E-Mail-Accounts einlegen kann. Außerdem habe ich erfahren, dass das erst zum 23.01. nächsten Jahres möglich sein soll. Ich habe diesen Knebelvertrag nicht abschließen wollen, fand aber lediglich eine Telefonnummer des Services, unter dem ich hätte letztes Jahr Widerspruch einlegen können. Ob man mir die gültige Adresse mitgeteilt hätte, ist fraglich. Vor dem heutigen Tag wusste ich weder, wo ich Widerspruch einlegen könnte, noch wann. Das Email-Konto ist jetzt gesperrt, weil ich die 20 € inclusive Mahngebühr noch nicht bezahlt habe. Kann ich mich gegen die lange Kündigungsfrist wehren und wie ist die Rechtslage bei undurchsichtigen Verträgen? Ich habe letztes Jahr ein sog. "Geschenk" ausgepackt, war bis 31.12. kostenlos, und wie gesagt, ich wusste nicht die Adresse wo ich Widerspruch einlegen sollte.

Außerdem habe ich irgendwas bei Outlook angeklickt, wollte aber eine einmalige Sendung, weil ich nicht weiß, wie man das installiert. Dafür haben sie monatlich Informationsbroschüren zugesandt und wollten dann plötzlich 56 € von mir. Ich habe bei der Rechnungsadresse auch gekündigt, es wird aber immernoch monatlich ein DINA4-Umschlag zugeschickt. Wie kann ich dagegen angehen, dass ich nun derart über den Tisch gezogen werde? Kann ich klagen?

Liebe Grüße
Daggi1

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Kann ich mich gegen die lange Kündigungsfrist wehren und wie ist die Rechtslage bei undurchsichtigen Verträgen?


Was an "web.de" in die Suchfunktion eingeben und die Ergebnisse lesen ist dir denn nun schwer gefallen?

quote:
Kann ich klagen?


Wozu? Wenn man deiner Ansicht nach unberechtigt etwas von dir fordert, laß doch *die* klagen, wenn sie es haben wollen.

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich dagegen angehen, dass ich nun derart über den Tisch gezogen werde? Kann ich klagen?


ja, kannst du. wenn web.de nicht von der forderung abweicht, kann man sich per negative feststellungsklage eine bestätigung über die unwirksamkeit der forderung holen.


ich hoffe hier hört keiner auf trolle wie "kael pershaw"!

quote:<hr size=1 noshade>ich bin auch im web.de club. <hr size=1 noshade>


da scheint sich ja die elite zu tummeln...

quote:<hr size=1 noshade>sry, der web.de vertrag ist absolut nicht undurchsichtig. <hr size=1 noshade>


nein, entschuldige dich nicht bei uns, entschuldige dich beim oberlandesgericht koblenz, das komplett anderer meinung ist:
OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 )


Zitat:
die ´legen doch in den agb´s alles offen.


ja, nur nützt es wenig, wenn man in den AGB klauseln schreibt, die so relevant sind, dass sie gut sichbar und sofort erkennbar von den Verbraucher wahrgenommen werden müssen.
§ 1 PanGV:
quote:<hr size=1 noshade>Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. <hr size=1 noshade>


hellgrau auf weiss unterhalb des sichtfeldes im kleingedruckten in der fussnote, wie web.de arbeitet, ist weder "deutlich lesbar", noch "leicht erkennbar", noch "gut wehnehmbar" und auch absolut nicht "eindeutig zuzuordnen, sondern schlichtweg rechtswidrige abzocke.
besonders arglistig ist es, wenn man dazu noch das ganze als "kostenlos" und "geschenk" den verbrauchern andreht.




-- Editiert am 10.03.2010 03:09

-- Editiert am 10.03.2010 03:11

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

So ein langer Text und soviel Blödsinn!

Zu Web.de gibt es nun wirklich genügend Threads hier, ebenso genügend Anfragen bei frag-einen-Anwalt und ebenso unzählige erläuterungen von Juristen auf dessen Blogs/Seiten und dazu ist eigentlich alles gesagt.

Aber um kurz auf Einzelheiten nochmal einzugehen, da ich keine Lust habe die ganze, schon tausendmal erläutere, Web.de-Abzocke erneut auseinander zu pfücken:

Erstmal sei gesagt, dass JETZT(!) das "Angebot" von web.de abgeändert wurde, vermutlich nach Abmahnung, EV, erneutem Urteil oder Angst vor Gewinnabschöpfung wegen vorsätzl. UWG-Verstössen.
Dort wo man die AGB bestätigen muss, sowie oberhalb im Fliesstext ist der Preis, bzw. zumindest das Wort "Kosten" zu lesen ist. Das war vor wenigen Tagen noch nicht so!

quote:<hr size=1 noshade>
Jeder Vertrag den du unterschreibst enthällt eine extrem mini Schrift, und ebenfalls schlecht lesbar. (AGB´s)
Hat trotzdem gülltigkeit! <hr size=1 noshade>


Nein!
Ob und wann stittige Klauseln Gültigkeit haben ist im Einzelfall zu werten.
Kostenklausel etc gehören nicht nur in den AGB und müssen gut und sofort erkennbar sein. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sie unwirksam sind.
Ebenso Klauseln, die in unangemessener Weise den Verbraucher einseitig benachteiligen usw.
Zu behaupten das pauschal alles was in den AGB steht gültig wäre, ist Blödsinn.
Du kannst ja mal nach den gängigen Urteilen (neg. Feststellungsklagen, oder Klagen auf Schadensersatz für den Verbraucher entstandene Anwaltskosten usw.) gegen andere Abofallen googlen, die übrigens transparenter gestaltet waren, als die von Web.de und eine Kostenpflicht, bzw. gar ein wirksamer Vertragsabschluss vom Gericht verneint wurde.

Jüngstes Beispiel: LG Mannheim, Urt. v. 14.01.2010, Az. 10 S 53/09

quote:<hr size=1 noshade>
Das würde also lt. deiner Aussage jeden einzelnen Mobilfunkvertrag in Deutschland anfechtbar und nichtig mache! Jeden einzelnen. <hr size=1 noshade>


Mobilfunk-Anbieter arbeiten doch vielfach mit unzulässigen Klauseln und sehen sich daher doch an ständig Abmahnungen, bzw. Klagen, zb des vzbz ausgesetzt, siehe zB:
Vodafone D2: LG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2009, Az. 12 O 460/08
T-Mobile: LG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 26 O 149/08
E-Plus: LG Potsdam, Urteil vom 02.07.2009, Az. 2 O 407/08
moconta: LG Dortmund, Urteil vom 28.05.2009, Az. 8 O 367/08
congstar: LG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 26 O 150/08
klarmobil: LG Kiel, Urteil vom 25.03.2009, Az. 5 O 206/08

Viele Urteile über viele unwirksame Klauseln der Mobilfunkprovider, die nicht dadruch wirksamer werden, dass der Verbraucher ein Häkchen bei den AGB gemacht hat.


Ob dann der ganze Vertrag angefochten werden kann, wenn überraschende Klauseln verwendet werden, oder nur die Klausel unwirksam ist, ist im Einzelfall zu werten.

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mal den Farbwert genommen von deiner sogenannten "hellgrauen" Schrift auf weissem Hintergrund!

Der Farbwert ist #380039

Dieses ist ein fast schwartzer Farbwert! Zumal ein sehr dunkler Farbton auf weissen Hintergrund!!
Du solltest mal zum Augenarzt gehen! <hr size=1 noshade>


Ich meinte nicht irgendwelche Schrift, sondern sowas "Unwichtiges", wie die Preisklausel im Kleingedruckten in der Fussnote (erst nach Scrollen sichtbar).

Ja, du hast schon Recht. Denn für mich ist dein "Schwarz" immer noch Grau....muss wohl an meinen Augen liegen, nicht daran, dass Web.de alles dafür machte, dass die (versteckte) Kostenklausel nicht zur Kenntnis genommen wird?


quote:<hr size=1 noshade>Zudem hat jeder Kunde ebenfalls eine Informatinspflicht bevor er einen Vertrag abschliesst!
bzw. er ist verpflichtet sich vor Abschluss mit den ja gegebenen Informationen zu informieren. <hr size=1 noshade>


Wer erzählt denn sowas?
Im Gegenteil. Gerichte stellten viel mehr i.d.R. ausdrücklich fest, dass NICHT davon auszugehen ist, dass der normale Verbraucher die AGB liesst, oder dort gar nach Preisklauseln o.ä. sucht, bevor er eine Anmeldung vornimmt, siehe zB
LG Darmstadt Az. 12 O 532/06

quote:<hr size=1 noshade>Auch ein entsprechender Hinweis im Impressum oder in AGB genügte nicht, da deren Aufruhr für die Anmeldung nicht erforderlich war und insbesondere bei den AGB keineswegs davon ausgegangen werden kann, dass der Nutzer diese auch tatsächlich liest. <hr size=1 noshade>

Zitat:

3 Du bestätigst und nimmst die Bedingungen durch ein Häckchen an
So, jetzt möchte ich mal gerne wissen, wo Web.de dem Gesetz wiedersprochen hat!


Ich nannte oben bereits das Urteil des OLG Koblenz. Klickst du drauf, liest es, verstehst es (oder auch nicht) und erfährest wo Web.de gesetzeswidrig handelte.
Zitat:

Der Themenverfasser hat einfach nur schnell den Harcken geklickt und sich nicht die Bedinungen durchgelesen!


Zwar sollte man die AGB lesen, muss man aber nicht. Zumindest nicht um solche relevanten Vertragsbestandteile wie die Kostenpflicht, das Widerrufsrecht usw. zu erfahren.
Würde man jedem Verbraucher zumuten, sämtliche Bestimmungen, die er ausdrücklich oder stillschweigend einwilligt zu lesen, würde die Wirtschaft zusammenbrechen, da alle erstmal 30Minuten vor Aldi stehen, um die Hausordnung zu lesen (jedes Mal, da es ja Novellierungen seit dem letzten Einkauf ergeben haben könnten).

So, zu allem anderen ist hier schon mehrfach alles gesagt. Warum ich mir die Mühe mache, dir das alles zu erzählen, weiss ich nicht...denn ich denke kaum, dass es dir um die Sache geht, sondern vielmehr wolltest du ein bisschen Trollen und verunsichern, oder?



-- Editiert am 10.03.2010 07:38

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Reagiert am besten nicht mehr auf den Troll Kael.
Den Blödsinn den der schreibt ist so offenkundig, das darauf hoffentlich niemand mehr reinfällt.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Elite7
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 20x hilfreich)

Aber ehrlich was willste auch bei web.de?
Nutz lieber googlmail oder oder miete webspace, da bekommste für 3 euro locker 100 adressen wo ist das problem?
web.de ist Abzocke, sollte mitlerweile ja denke ich bekannt sein ;)
gmx.net sieht schon besser aus, aber für den Preis?!



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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

[size=14px]Also liebe Freunde,
ich bin schon 10 Jahre bei Web.de und bisher sehr zufrieden.
Habe dort eine Domain gemietet, dafür muss ich bezahlen, das Freemail Account ist b isher kostenlos.
Jetzt habe ich ein geschenk bekommen und darf dies 6 Monate nutzen, danach werde ich sehen ob ich es weiter nutze und auch bezahle, da ich die Kosten noch nicht kenne.
Also ich lese mir das Kleingedruckte immer sehr genau durch bevor ich etwas abschliesse.
Bisher noch keine Probleme gehabt.
BGB und HGB habe ich im Studium auch gehabt, mein Prof war sogar noch Richter am Reichsgericht.
Aber das nützt mir jetzt auch nichts mehr.
Hoffe mit Web.de weiterhin gut zu fahren.
Wer etwas Negatives weiss soll sich bitte melden.
Bin für rarschläge jederzeit offen.
All the best
RJS
[/size][color=red][/color]

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KayKay
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn du über dieses "Geschenk" in den Club-Account gekommen bist,
verweise ich auf das Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 vom OLG Koblenz....

http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=5&themen_id=24&klag_id=611&search_1=web.de&search_2=&hiliting=yes#top



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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hansgu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat eigentlich irgend jemand von diesen Web.de Opfern, irgendwann mal eine Amtsgerichtlichen Bescheid bekommen?

Ich habe mich jetzt etwas länger mit diesem Theam auseinandergesetzt, weil meine Freundin auch unwissend angeblich im Web.de Club ist/war.

Natürlich werden wir nicht zahlen.

Ich würde nur gerne wissen, ob es tatsächlich jemanden gibt, oder jemanden einen kennt der einen "richtigen" Brief vom Gericht bekommen hat, oder auch nur einen Web.de Kunden der für schuldig gesprochen wurde??

Ich nicht.
(Bis jetzt 2 Mahnung von Web.de, 1 Mahnung von BFS risk Inkasso)

Das würde dann ja so einige Beiträge und Sorgen hier ersparen.

gruß
hans

-- Editiert am 16.09.2010 18:35

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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